Alg II: Haushaltsgemeinschaft mit Studenten

Hallo,

wie wird das Alg II berechnet, wenn ein Student und ein Alg-II-Empfänger zusammenwohnen?

Werden sie als Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft angesehen?
(Die beiden wohnen erst seit 4 Monaten zusammen und haben keine gemeinsamen Kinder oder sonst was.)

Habe nämlich von einem Fall gehört, wo der Mann Student ist und sein ganzes Gehalt seiner Frau zugerechnet wurde (auch die Miete) und er gar nicht mit eingerechnet wurde. Also, es wurde so gerechnet, als ob er keinen Bedarf hätte.
Durch Abzug ihres Bedarfs und der Miete ist dann ein kleiner Betrag übergeblieben, weswegen sie nicht Alg II berechtigt war.

Hallo,

in welchem Verhältnis stehen die beiden denn zueinander? Partnerschaftliche Beziehung?
Dann ist es möglich, dass der Student mit seinem Einkommen und ggf. Vermögen teilweise bzw. ganz für den Alg II - Empfänger aufkommen muss. Hierbei wird der Bedarf der beiden berechnet… Zunächst der des Studenten. Bleibt hierbei noch ein Restbetrag übrig, wird nun geprüft, ob somit der Lebensunterhalt des Alg II - Empfängers gedeckt werden kann oder ob zusätzlich weiterhin Alg II gezahlt wird.

Viele Grüße, SweetAngel1801

Hallo Beat,
Bedarfsgemeinschaft: §7 Abs.3& 3A SGB II. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html)
Ansonsten bei einer Untermiete wird die Miete mit eingerechnet.
LG Almut

Danke für die Antworten. Beim Amt wurde gesagt, dass die beiden trotz Partnerschaft erst auf Probe zusammenwohnen, da sie erst seit etwa 4 Monaten zusammen wohnen. Es konnte mit §7 Abs.3A SGB II begründet werden. Der AlgII-Antargssteller wird für sich alleine berechnet. Von der Miete wird ihm jedoch nur die Hälfte angerechnet.