Liebe/-r Experte/-in, Wir haben einen in diesem Jahr 25 Jahre alt werdenden Sohn, der bisher noch nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. (Schule) Er lebt in unserem Haus ist ausbildungsplatz suchend bekommt aber nur Absagen. Weil ich Beamter bin (Alleinverdiener) ist er zur Zeit noch in einer privaten KV teilversichert, die aber mit dem 25. Lebensjahr endet. Nun meine Frage: Kann mein Sohn über das ALG II in die gesetzliche KV kommen (wenn ja - wie?) oder muss ich ihn solange er kein Einkommen erzielt weiter finanziell unterstützen und ihn Privat voll KV versichern.
Für eine Antwort dankbar
Andreas
Hallo,
ein Aufnahme in die gesetzliche KV ist leider nicht möglich. Mit Erreichen des 25. Lebensjahres endet im Hartz IV für Hilfesuchende jedoch die Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, damit endet für Sie die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung und Ihr Sohn kann Leistungen beantragen; es wird allerdings noch immer geprüft, ob im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft Unterhalt erwartet werden darf. Sie können dem entgegenwirken und schriftlich bestätigen, dass Sie z.B. nur noch bereits sind, für die Unterkunft weiter aufzukommen. Nach einem gerade umgesetzten Urteil des Bundessozialgerichts sieht die Rechtslage jetzt wie folgt aus: Sohn kann gem. Versicherungsaufsichtsgesetz von der bisherigen Krankenversicherung verlangen, dass sie ihn nach Vorlage einer Leistungsbescheinigung des Jobcenters zum halben Basistarif versichert. Diesen übernimmt dann das Jobcenter. In der Vergangenheit gab es hier eine sehr ungerechte Gesetzeslücke, weil nur ein fester Betrag zugesteuert wurde; dieser hat aber vor allem bei Älteren überhaupt nicht ausgereicht und der Betroffene saß in der Zwickmühle, aus der er nicht herauskonnte; in Einzelfällen sind dadurch laufend Rückstände bei der KV aufgelaufen; eine Kündigung war allerdings nicht zulässig, jedoch eine massive Einschränkung der Leistungen.
Zeit noch in einer privaten KV teilversichert, die aber mit
dem 25. Lebensjahr endet. Nun meine Frage: Kann mein Sohn über
das ALG II in die gesetzliche KV kommen (wenn ja - wie?) oder
muss ich ihn solange er kein Einkommen erzielt weiter
finanziell unterstützen und ihn Privat voll KV versichern.Für eine Antwort dankbar
Andreas
Hallo
ab 25 Jahre bildet er bei ALG2 automatisch eine eigene Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II) und gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern.
Vielleicht hilft das hier schon etwas weiter… ansonsten mal im Forum hartz.info nachfragen - die wissen das ganz genau:
http://hartz.info/index.php?topic=4379.0
(Allgemein wegen Haushaltsgemeinschaft:smile: http://hartz.info/index.php?topic=29.0
LG
Sorry für die späte Antwort Die arge versuchts immer erstmal mit einer gesetzlichen Versicherung. Der Sohn soll mal bei einer Krankenkasse vorsprechen wegen dem Versicherungsschutz ab 25! Normalerweise müsste der sohn sich ja eine eigene Versicherung suchen Fami-vers. geht doch max bis 25 und dann kann er ja auch in ne gesetzliche er ist da ja nicht gebunden