Alg II in BG: Rückzahlung bei Trennung?

Muss man Alg II zurückzahlen, wenn man bislang gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) gelebt hat und sich nun vom Partner trennt?

Hallo (üblicher Gruß)

die Trennung allein ist jedenfalls grundsätzlich kein Grund zum Zurückzahlen, wenn man das rechtzeitig beim Amt anzeigt. Es gibt dann halt zwei Bedarfsgemeinschaften und das ganze muss neu berechnet werden (ich geh mal von zwei Erwachsenen aus - wenn Kinder betroffen sind kann es anders aussehen). Ob nach der Trennung Bedürftigkeit vorliegt und die Wohnung noch passt sind andere Fragen, die das Amt prüft.

Gruß (mögliche Abschlussformel)
cosis

Muss man Alg II zurückzahlen, wenn man bislang gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) gelebt hat und sich nun vom Partner trennt?

Rückzahlung nur, wenn diese „darlehensweise“ gewährt wurde bzw. aufgrund falscher/unrichtiger/unvollständiger Angaben die Leistungen erschlichen wurden.
mfg