Guten Tag,
ich möchte eine Frage zu der aktuellen Diskussion um die sog. „Armutszuwanderung“ hinsichtlich des Anspruchs auf ALG II stellen, da ich bisher noch keine Antwort bei der Google-Suche gefunden habe:
Der Fall ist zwar eher unwahrscheinlich, aber mich interessiert welchen Anspruch auf Sozialleistungen ein Deutscher hat, der nach Rumänien auswandert. Bekommt dieser nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit ebenfalls eine annehmbare Wohnung gestellt, die Krankenkasse bezahlt und einen angemessenen ALG II-Satz (bzw. etwas vergleichbares) ausbezahlt?
Ich möchte erwähnen, dass diese Frage nicht auf die Ablehnung von Immigranten abzieht sondern im Interesse der Gleichberechtigung gestellt wird.
Vielen Dank für Antworten,
Feivel007