Hallo Leute,
ich habe festgestellt, dass bezüglich des ALG II in Düsseldorf mit verschiedenen Maßen gemessen wird. Ich gebe euch hier mal drei mir bekannte Fallbeispiele und bitte euch um Euren Kommentar dazu:
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Bisheriger Nur-Arbeitslosenhilfe-Empfänger: Antrag auf ALG II gestellt am 21.9.04, Bewilligungsbescheid am 23.12.04 erhalten: ALG II bewilligt vom 01.01.-30.06.2005. Seine Gesamtmiete von 280,80 Euro wird nur mit 273,30 Euro übernommen (also 7,50 Euro) zuwenig, obwohl der Mietspiegel für Düsseldorf 288 Euro plus Heizkosten „erlaubt“. Er lebt seit 01.08.04 in einer recht günstigen Genossenschaftswohnung (1 Zimmer, 36 qm). Er legt sofort Widerspruch bei der ARGE ein und bekommt ein Schreiben: „Wir haben Ihren Widerspruch an das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weiteren Bescheid.“ So weit, so gut.
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Ein bisheriger Alhi-Empfänger mit 509,15 Alhi und 99,95 Euro ergänzender Sozialhilfe stellt am 21.08.04 den Antrag auf ALG II. Bescheid am 23.12.04: Bewilligungszeitraum 01.01. bis 31.05.2005! Also einen Monat zuwenig. Er wohnt seit 01.08.04 ebenfalls in einer freien Wohnung (1 Zimmer, ebenfalls 36 qm) und hat eine Warmmiete von 320 Euro, die er in voller Höhe erstattet bekommt! Also zwei gravierende Unterschiede zu Fall 1!
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Eine bisherige Nur-Sozialhilfe-Bezieherin bezieht seit dem 01.01.2005 Sozialhilfe nach SGB XII, weil sie chronisch krank ist, alleinstehend ist und ihr Antrag auf Grundsicherung vom Rentenversicherungsträger noch nicht abschließend bewilligt oder abgelehnt worden ist. Einen Antrag brauchte sie nicht zu stellen, da dem Grundsicherungsamt ihre Notlage bekannt war nach § 18 Abs. 2 SGB XII. Der Bewilligungsbescheid läuft wie die bisherige Sozialhilfe unbegrenzt. Sie lebt seit 1999 wie Nr. 1 in einer Genossenschaftswohnung in derselben Genossenschaft wie Nr. 1(1 Zimmer, ebenfalls 36 qm) und zahlt eine Warmmiete von 289,60 Euro. Die wurde bisher voll übernommen und wird auch jetzt voll übernommen.
Zur Beurteilung der drei Fallbeispiele sei noch folgendes gesagt:
a) Alle drei haben kein anrechenbares Einkommen, bekommen also die volle Höhe von 345 Euro (in Fall 2 noch ein Behindertenzuschlag von 58,65 Euro zusätzlich).
b) Bei allen drei Mieten handelt es sich um die Warmmieten, also inklusive Vorauszahlungen von Heiz- und Betriebskosten. Alle drei Wohnungen haben Zentalheizungen. Warmwasser ist in der Miete mit drin, Strom zahlen alle drei separat.
Dennoch wird bei dem einen so, bei dem anderen so verfahren, obwohl die Verhältnisse sonst gleich sind!
Meine Fragen nun bezüglich Nr. 1 und 2:
Werden da Äpfel und Birnen miteinander verglichen? Denn: Da Nr. 1 und 2 beide Leistungen nach dem SGB II bekommen, also beide arbeitsfähig sind, frage ich mich nun:
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Warum wird bei dem einen die Miete voll übernommen und bei dem anderen nicht?
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Warum wird bei dem einen der Bewilligungszeitraum - wie im Gesetz angegeben - für sechs Monate bewilligt und bei dem anderen nur für fünf?
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Und: Warum ist bei Nr. 1 das Arbeitsamt zuständig, und bei dem anderen das Sozialamt? Ich dachte, beim SGB II wäre nunmehr alleine das Arbeitsamt zuständig?
Antworten dazu - insbesondere von Sachbearbeitern in den einzelnen Ämtern - wäre toll.
Es grüßt Euch aus Gallien
Euer Asterix
lieber Asterix,
Offensichtlich liegen der ARGE unterschiedliche Angaben zu den Warmwasseranteilen der Betroffenen vor. Eigentlich ist bei allen die Heizung um 7,50 € zu kürzen, da Warmwasser in der Miete enthalten ist. Mit dieser Kürzungen wird ausgeglichen, dass andere Leute von ihrer Regelleistung die Kosten für Warmwasser an die Stadtwerke selbst finanzieren müssen. Da die Antragsteller verpflichtet sind, vollständige und richtige Angaben zu machen, müssen sie die ARGE auf den Fehler aufmerksam machen. Vielleicht liegen hier auch 2 Bearbeitungsfehler, z.B. beim Ausfüllen der neuen Anträge vor. In Düsseldorf wurden ca. 35.000 Anträge neu aufgenommen. Bei der Masse sind solche Fehler leider nicht auszuschließen.
zu Beispiel 2:
Nach dem 31.5.05 ist auch für ihn das Leben nicht vorbei- das Amt kann bloß nicht alle Folgeanträge gleichzeitig aufnehmen und weiterbewilligen- er wird seinen Verlängerungsantrag einen Monat eher zugeschickt bekommen ! Das neue Gesetz hat festgelegt, dass das ALG-II für max. 6 Monate am Stück bewilligt werden darf. Damit nicht zukünftig 2x im Jahr tausende Anträge gleichzeitig verlängert werden müssen, werden die Bewilligungszeiträume „gestreut“. An der Höhe und an dem weiteren Anspruch ändert das nichts!
last not least:
Arbeitsamt und Sozialamt haben in Düsseldorf eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für die Leistungen nach SGB II gebildet. Das Sozialamt mit dem Bereich Grundsicherung nach SGB XII ist nur noch für Nicht-arbeitsfähige zuständig.
Wer im letzten Jahr (voll oder zum Teil) Leistungen vom Sozialamt erhalten hat, bekommt von seiner früheren Zweigstelle die neuen Leistungen. Wer früher nur ALHI von der Bundesagentur für Arbeit (so heißt nämlich das Arbeitsamt jetzt) bekommen hat, erhält die neue Leistung auch von da.
Im Lauf des Jahres 2005 sollen in der Stadt 3 zentrale Standorte (Nord,Mitte, Süd)eingerichtet werden, wo dann alle Arbeitsfähigen betreut werden. Die alten Sozialamts-Zweigstellen werden dann aufgelöst. Die jetzigen Zuständigkeiten sind also organisatorisch bedingt.
Ich sehe also keinen Grund, sich bei Verleihnix faulen Fisch zu besorgen…
Claudi
lieber Asterix,
Offensichtlich liegen der ARGE unterschiedliche Angaben zu den
Warmwasseranteilen der Betroffenen vor. Eigentlich ist bei
allen die Heizung um 7,50 € zu kürzen, da Warmwasser in der
Miete enthalten ist. Mit dieser Kürzungen wird ausgeglichen,
dass andere Leute von ihrer Regelleistung die Kosten für
Warmwasser an die Stadtwerke selbst finanzieren müssen.
Hallo Claudia,
wenn ich das ganze richtig interpretiere, müßte das ganze bei Vorlage der Nebenkosten so funktionieren:
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Die bisherigen Sozialhilfe-Bezieher, die die volle Miete erstattet bekommen, müßten bei einem Guthaben dieses vollständig an das Sozialamt abführen.
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Die bisherigen Alhi-Empfänger, die den Abzug haben, müßten bei einem Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung nicht alles an das Arbeitsamt abführen, sondern könnten doch den Teil, der auf das Warmwasser entfällt (so für diesen Teil ein Guthaben besteht) für sich behalten, da der aus dem Regelsatz bestritten werden soll.
Ist das so richtig?
Für eine Antwort wäre sehr dankbar
aus Gallien
der Asterix
wenn ich das ganze richtig interpretiere, müßte das ganze bei
Vorlage der Nebenkosten so funktionieren:
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Die bisherigen Sozialhilfe-Bezieher, die die volle Miete
erstattet bekommen, müßten bei einem Guthaben dieses
vollständig an das Sozialamt abführen.
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Die bisherigen Alhi-Empfänger, die den Abzug haben, müßten
bei einem Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung nicht alles
an das Arbeitsamt abführen, sondern könnten doch den Teil, der
auf das Warmwasser entfällt (so für diesen Teil ein Guthaben
besteht) für sich behalten, da der aus dem Regelsatz
bestritten werden soll.
Ist das so richtig?
Hallo, Asterix,
ja, Du hast Recht.
Die betroffenen sollten vorsichtshalber mal auf den Durchschriften ihrer Anträge nachsehen, welche Angaben zum Warmwasser sie unterschrieben haben. Steht da nämlich, die Kosten seien nicht in der Miete enthalten, obwohl es so ist, droht ihnen eine Rückforderung, wenn der ARGE dies auffällt.
Claudia