Hallo Herr Dr. h.c. Fersenbein 
Der Antrag wird dort jedoch nicht angenommen.
Um schon mal vorzugreifen: Das ist der eigentliche Fehler in dem Vorgang.
Sachbearbeiter drückt ihr den Antrag mit den Worten „diese
Anträge sind eh meist unvollständig ausgefüllt“ wieder in die
Hand und fordert sie auf, direkt in die angrenzende
Volkshochschule zu gehen.
Das kann ich mir kaum vorstellen, dass das (wenn es genau so abgelaufen ist) im Interesse der Vorgesetzten des Bearbeiters ist. Falls doch, dann wäre es m.E. wichtig, dass zunächst zu dokumentieren.
Frage: War der „Kurs“ bei der VHS kostenlos? Übernimmt das Jobcenter die Kosten?
Der Sachbearbeiter bezeichnet dies als Antragsservice.
wichtige Frage: Meint er den „Antragsservice“ des Jobcenters?
Dann wäre ja die VHS eine Art „Erfüllungsgehilfe“ … hierzu dann mal den § 11 BDSG lesen (Auftragsdatenverarbeitung) … und sich dann die entsprechenden Verfahrensverzeichnisse zeigen lassen 
Widerspruchslos geht die Frau in die
Volkshochschule und erwartet, dass sie dort den Antrag abgeben
kann. Tatsächlich erwartet sie aber eine Art Seminar, in dem
ihr gezeigt werden soll, wie man Anträge richtig ausfüllt.
Das wäre ja nett - und sogar gut - sofern es vom Jobcenter bezahlt wird - und natürlich sofern dabei Diskretion wegen der persönlichen Details gewahrt wird. Sozusagen ein Kurs mit „Susi Sorgsam“ als Beispiel-Antragstellerin …
Wohl gemerkt, der ursprüngliche Sachbearbeiter hat nicht
geprüft, ob ihr Antrag falsch ausgefüllt ist! Das Ganze findet
in einem Raum mit vier weiteren Antragstellern statt.
Siehe zuvor … Das ist ja nur ein Problem, wenn persönliche Details zur Sprache kommen.
Sämtliche vom Job Center dorthin geschickte Antragsteller
werden auf entwürdigende Art und Weise dazu genötigt, ihre
sensiblen Daten gemeinsam mit anderen Antragstellern zu
besprechen. Das Ganze wird geleitet von einer externen,
offenbar vom Job Center beauftragten Kraft.
Dann könnte es eventuell sein, dass die Idee des Jobcenters eigentlich gut gemeint war - und von dem Dozenten nur „dämlich“ umgesetzt wird.
Über die Art und Weise dieser Vorgehensweise kann sicherlich
gestritten werden. In jedem Fall liegt aus meiner Sicht eine
Verletzung des Datenschutzes vor, wenn vier Antragstellern vor
einer in „Lehrkraft" ihre Anträge durchgehen und besprechen
müssen, bevor sie einen Termin für die eigentliche Abgabe des
Antrages erhalten.
Wenn es bretthart genau so war, - dann geht das nicht. Das sehe ich auch so! Wobei das BDSG ja immer sehr deutlich den Wunsch des Betroffenen in den Mittelpunkt stellt - d.h. man hätte (rein juristisch) gleich sagen müssen „So nicht … ich gebe meinen Antrag jetzt ohne dieses Seminar ab - zur Not beim Chef oder der Cheffin des Jobcenters“. So wie es gelaufen ist, wird man (eventuell!!) von einem implizit geäusserten Einverständnis der Betroffenen ausgehen, - die ja zu den Details auch hätte schweigen können.
Im Vorfeld hat sich die Antragstellerin
weder schriftlich noch mündlich ihr Einverständnis dahingehend
geäußert, dass sie mit diesem sog. Antrags-Service
einverstanden ist.
Wie gesagt … implizit hat sie das ev. doch getan - wobei man dann die Zwangslage natürlich auch mit bewerten muss.
Ich habe der Antragstellerin geraten, dass sie sich bei dem
zuständigen JobCenter beschwert, indem sie anzeigt, dass es
hier eine Verletzung des Datenschutzes vorliegt.
Vielleicht sollte man zunächst dem Chef des Jobcenters sagen, wie das dort konkret abläuft - und einfach voraussetzen, dass dem das in der vorgetragenen Art nicht klar ist - und wohl auch nicht recht sein wird.
hinaus wäre es sinnvoll, den Datenschutzbeauftragten des
Landes zu informieren.
Das würde ich tun, wenn der Chef des Jobcenters die Kritik nicht ernst nimmt. Dann allerdings sofort! Alternativ biete ich mich an, mit dem Verantwortlichen dort zu reden. Ich habe sowohl exzellente Kontakte ins BMAS als auch bin ich Datenschutzbeauftragter in einigen Unternehmen, wo Datenschutz hochsensibel gehandhabt werden muss (z.B. www.videobuster.de/datenschutz.php)
Ebenso wollen wir gegebenenfalls eine
einstweilige Anordnung erreichen, damit diese Vorgehensweise
im Interesse aller Antragsteller unterbunden wird.
Ich bin nicht sicher - aber für eine einstweilige Anordnung muss eine Wiederholungsgefahr gegeben sein. Das wäre nach einem Gespräch mit dem Chef des Jobcenters aber eventuell gar nicht mehr der Fall.
Die Frage wäre jetzt, welches Gericht zuständig ist? Wäre dies
das Sozialgericht?
eher das Verwaltungsgericht … aber völlig sicher bin ich nicht.
Die Art und Weise wie diese Behörde handelt, kann nicht
rechtens sein, wenn sensible Daten mit einer anderen dritten
Person erörtert und besprochen werden müssen, wenn der
Antragsteller zuvor sein Einverständnis nicht erklärt hat.
Stimmt. Aber es ist halt noch nicht völlig sicher, dass die Behörde so handelt. Vielleicht ist einfach der Dozent ein Depp 
Darüber hinaus ist die Frage berechtigt, aus welchem Grund die
Behörde die auf der Arbeitsagentur zur Verfügung stehenden
Anträge nicht akzeptiert. Ich bin der Auffassung, dass die
Behörde einen Antrag annehmen und bearbeiten muss.
Das sehe ich auch so. Nun wissen wir aber nicht, was passiert wäre, wenn die Betroffene gesagt hätte: „Ich gehe nicht zu diesem Kurs. Nehmen Sie umgehend meinen Antrag an - weil ich das Recht dazu habe, dass Sie das jetzt sofort tun - ohne Kurs!“
über diesen so genannten Antrags Service, der ausgelagert ist
auf die Volkshochschule, kann auch nicht im Sinne des
Datenschutzes sein.
Da ist schon was dran, dass das heikel ist. Ganz generell könnte man ja auch argumentieren, dass selbst die Tatsache, dass man den Kurs besucht (auch ohne eigene Details zu diskutieren) schon diskreditierend ist. Sehen mich Nachbarn? Sieht mich mein Arbeitgeber? Weiß ich überhaupt, wer da noch in dem Kurs sitzt? Und dann anschließend weiß, dass ich Hartz IV - Empfänger bin oder werden möchte? Der Fakt an sich ist ja schon grenzwertig.
Wie seht ihr das? Und was würdet ihr unternehmen?
siehe oben … und wenn das nicht funktioniert gern auch konkreter: http://marwede.inhalt.com
Viele Grüße
Klaus Marwede