Übernimmt die ARGE die Miete (Kaltmiete bis 320,– €) auch für eine größere Wohnung (46 qm – … qm), wenn diese günstiger als eine 1- bis 2-Zimmer-Wohnung (bis 45 qm) ist?
Wer kennt schon die Umstände eines jeden Einzelfalls? Wer kennt schon jedes JobCenter und kann Bescheide vorhersagen?
Genau deshalb gibt es die gesetzlich eingerichtete „Zusicherung der Kosten“ in § 22 SGB II Absatz 4 für die Wohn- und Heizkosten und in Absatz 6 für die Umzugskosten usw.
Als Richtlinie sollte aber immer die sog. „Produkt-Theorie“ gelten, wonach es eher auf die Gesamtkosten ankommt denn auf die Details.
Gruß aus Berlin, Gerd