ALG II, Kostenübernahme für Umgang?

Hallo erstmal,

Folgende Situation:

Vater lebt knapp 400 km entfernt von seinem leiblichen Sohn, zu dem der Vater bisher ständig regelmäßigen Umgang hatte.Aus finanziellen Gründen, ist dies momentan nicht möglich, da dem Vater und seiner jetzigen Familie nun monatlich einige hundert Euro fehlen und er somit nicht mehr selber für die Kosten aufkommen kann, um seinen Sohn zu besuchen bzw. abzuholen.

Ist es möglich, diese Kosten von der ARGE zu bekommen??

Solche Kosten werden ja leider nicht mit dem Regelbedarf gedeckt, und meiner Meinung nach ist es schon wichtig für Vater und Sohn, dass der Umgang weiterhin regelmäßig läuft.

Liebe Grüße

AQ

Hallo

http://www.pappa.com/recht/urt/umgangskosten-nach-ha…

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Würde dieses Urteil, s. Link, in Deiner Antwort, sozusagen für alle zutreffen, oder nur für Umgangsberechtigte, die ein gerichtlichen Bescheid haben bzw Titel über den Umgang?
Oder Gilt das auch, wenn Nur ein vom Jugenamt erstellter Umgangsplan vorliegt inclusive der Ferienzeiten ??

LG AQ

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Hallo

Diese Frage sollte man im individuell immer anders gelagerten Falle einem Fachanwalt für Sozialrecht stellen. Meines Erachtens ist der Titel nicht zwingende Voraussetzung.

Gruß,
LeoLo

Danke nochmal…diese infos haben mir sehr geholfen ;o)

LG AQ