ALG II: Krankenversicherung bis zur Bewilligung

Hallo,

wo ist man eigentlich zwischen Ende der Arbeit (voll sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ohne folgenden ALG I-Anspruch) und dem Eintreffen des Bewilligungsbescheides krankenversichert? Ein Monat ist man ja automatisch weiterversichert, aber danach? Dass der Anspruch auf ALG II besteht, ist in unserem fiktiven Fall unstrittig. Die Sachbearbeiterin der Arge wird sich allerdings mit der Bearbeitung Zeit lassen. Sehr viel Zeit lassen. Wer übernähme dann z.B. im Falle eines Unfalles die Kosten? Nachträglich die Arge?

Dinge wie Untätigkeitsklage, etc. wären bereits angedacht, sind aber nicht Gegenstand meiner Frage.

Vielen Dank im voraus

Müller

Hallo

Die Sachbearbeiterin der Arge wird sich allerdings mit der Bearbeitung Zeit lassen. Sehr viel Zeit lassen.

Meines Wissens ist das nicht ok, da man ja auf das Geld angewiesen ist. Wenn sie es nicht vorher schafft, soll sie einen vorläufigen Bescheid erlassen. Der wird dann unter Vorbehalt erlassen, d. h. wenn sich nach gründlicher monatelanger Prüfung herausstellen sollte, dass der Anspruch doch nicht gerechtfertigt war, dass dann die gezahlten Leistungen zurückzuerstatten sind.

Dass sowas hinsichtlich des Lebensunterhaltes und der Miete geht, das weiß ich. Bei KV weiß ich es nicht, ich wüsste aber nicht, wieso nicht.

Ich würde die SB noch einmal darüber unterrichten, was es für Probleme geben kann, und wenn ihr nicht umgehend eine Lösung dazu einfällt, würde ich das nochmal schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen und schon mal ankündigen, dass ich ggf. Schadenersatz beanspruchen würde.

Viele Grüße

Wenn es sicher ist, dass dieser Anspruch auf Leistungen besteht, wird diese ja rückwirkend gewährt. Genauso ist man dann auch rückwirkend krankenversichert.

Bei der Krankenkasse kommt man seiner Mitwirkungspflicht nach, indem man dort meldet, dass das Arbeitsverhältnis endet und man Alg2 beantragt hat. Die KK nimmt dies zur Kenntnis und man ist ab Datum nach Beschäftigungsende schwebend wirksam pflichtversichert. Kommt es zum Leistungsfall, bevor die Bewilligung des rückwirkend zu zahlenden Alg2 da ist, wird die KK die eintreffende Rechnung vorerst nicht bezahlen und dies nachholen, sbald die Alg2-Bewilligung durch ist und die Anmeldung darüber der KK vorliegt.

Dauert dieses mal im Ausnahmefall länger als 2,5 Monate und man hätte keine Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung (weil es keinen gesetzlich versicherten Ehepartner gibt), wird die KK den Versicherten auffordern, sich vorsorglich und rückwirkend freiwillig zu versichern. Somit können auch eventuell anfallene Rechnungen von Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser, sonstige) bezahlt werden. Üblicherweise wird die sonst übliche Beitragszahlung durch Stundung ausgesetzt. Wenn dann das Alg2 rückwirkend bewilligt wird, ist man rückwirkend pflichtversichert. Eine Pflichtversicherung ist vorrangig vor einer freiwilligen Versicherung, die freiwillige Versicherung wird rückwirkend storniert.

Dauert die Alg2-Bewilligung sehr sehr lange (ca. 5 Monate), wird die KK nochmal nachhaken, denn eine Stundung der Beiträge aus einer freiwilligen Versicherung kann ja nur befristet ausgesprochen werden. Wie dann die Vorgehensweise der KK ist, ist individuell verschieden. Man könnte zum Beispiel als KK-Sachbearbeiterin bei der Arge anrufen und nachfragen, warum es so lange dauert, ob Unterlagen fehlen, bei deren Beschaffung man mithelfen kann (Nachweise über Arbeitsentgelte der AGs liegen ja auch den KKn vor).

Kommt dann unvorhergesehen doch keine Bewilligung des Alg2 sondern eine Ablehnung, muss man als dann freiwillig Versicherter den aufgelaufenen Beitrag bei der KK tatsächlich zahlen, möglicherweise per Ratenzahlung.

In jedem Fall aber ist man abgesichert, denn wir haben in Deutschland seit 01.04.07 Versicherungspflicht.

Danke euch beiden,

insbesondere dir, Feffi. Sehr hilfreich! Der Herr der KK-Hotline hat deine Worte gerade größtenteils bestätigt. Ich werde mich dann also mal zurücklehnen und abwarten.

Viele Grüße

Müller