Mal angenommen, jemand hat sich mit Erlaubnis der Arge selbständig gemacht und erhält erstmal weiterhin ALG II (bis zum Erreichen des Break-even). Nun gibt er jeden Monat eine vom Steuerberater angefertigte BWA ab (betriebswirtschaftliche Auswertung). Demnach hat der Gründer bis dato keinen oder kaum Gewinn gemacht.
Dennoch zieht die ARGE ihm ab sofort jeden Monat 600,- Euro ab (Lebensunterhalt komplett und anteilig Miete), weil aus dem früher angefertigten Businessplan monatlich 600,- Gewinn zu ersehen sind (diese werden aber real noch nicht erwirtschaftet, weil unternehmerische Kosten gegengerechnet werden).
Kann/darf die ARGE über Monate im Voraus davon ausgehen, dass ein solcher Gewinn vorliegen wird? Muss die ARGE im Falle des nicht-Eintretens dieses Gewinns Lebensunterhalt/Miete nachzahlen? Falls ja: von was soll der Gründer leben, wenn eben keine Gewinne erwirtschaftet werden (bis zur Nachzahlung könnte es ja dauern …)?
Oder kann/darf die ARGE Kürzungen erst anhand tatsächlich erwirtschafteter Gewinne (also nach Vorlage der BWA) vornehmen?
Das darf die Arge nicht, nur tatsaechlich erwirtschaftet Ueberschuesse nach Einnahme&Ueberschussrechnung duerfen angerechnet werden und ggf. verrechnet werden. Kalkulierte Umsaetze gehoeren nicht dazu.
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Das darf die Arge nicht, nur tatsaechlich erwirtschaftet
Ueberschuesse nach Einnahme&Ueberschussrechnung duerfen
angerechnet werden und ggf. verrechnet werden. Kalkulierte
Umsaetze gehoeren nicht dazu.
Vielen Dank; das bestätigt meine Vermutung (und dann noch aus so berufenem Munde …).
Gibt es Paragrafen, in denen dies festgeschrieben ist? Diesen Paragrafen könnte eine betroffene Person im Widerspruch angeben (kann ja durchaus hilfreich sein).
Dazu gibt es von verschiedenen Gerichten Urteile, die muss ich aber erst raussuchen, meine Feststellung ist aber, dass die Arbeitsagenturen unterschiedlich und teils rechtswidrig handeln.Mir liegen die Durchfuehrungshinweise der Bundesagentur fuer die Anwendung des SGBII vor, wenn man das gelesen hat, dann versteht man auch den Sinn dieser Entscheidungen, was nicht heisst, das ich diese verstehe oder akzeptiere. Sofern ich entsprechende Urteile gefunden habe werde ich mich bei Ihnen melden. LG Radner
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auch wenn ich Gefahr laufe, die Hochstimmung hier nach den Antworten eines meiner Vorredners zu stören - die Entscheidung des Amtes scheint mir in diesem Fall doch richtig zu sein.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es es einen Geschäftsplan mit einem zu erwartenden Einkommen von mindestens 600 Euro, der jedoch nicht eingehalten werden konnte. Gleichzeitig werden durch einen Steuerberater gegenüber dem Amt die tatsähclich (und weit unter dem Geschäftsplan liegenden) Einkommenszahlen festgestellt. Das Amt akzeptiert diese Zahlen vom Steuerberater nicht und bleibt bei den im Plan genannten Zahlen.
Wenn dies alles so ist, ist die Entscheidung des Amtes prinzipiell richtig. Die Angaben des Steuerberaters sind für das Amt weder rechtsverbindlich noch anzunehmen, sofern sie nicht vom Finanzamt beglaubigt (also bestätigt) sind. Da es sich hier vornehmlich um vorläufige und nicht vom Finanzamt bestätigte Angaben handelt, kann (und vor allem darf) das Amt diese nicht für die Berechnungen zugrunde legen.
Das Amt hat nicht die gleichen Aufgaben wie ein Finanzamt, kann also nicht entsprechende Recherchen durchführen, sondern muß sich auf die Amtshilfe des Finanzamtes verlassen. Hier aber wieder gilt, daß Angaben eines Steuerberaters nur unter sehr engen Bedingungen automatisch anerkannt werden (ich könnte auch sagen, so gut wie nie…).
Es gibt einige Urteile für solche Situationen, die aber 1. immer nur Einzelfallentscheidungen sind und 2. meines Wissens nicht von der von Dir geschilderten Ausgangssituation ausgehen.
Mal angenommen, jemand hat sich mit Erlaubnis der Arge
selbständig gemacht und erhält erstmal weiterhin ALG II (bis
zum Erreichen des Break-even). Nun gibt er jeden Monat eine
vom Steuerberater angefertigte BWA ab (betriebswirtschaftliche
Auswertung). Demnach hat der Gründer bis dato keinen oder kaum
Gewinn gemacht.
Dennoch zieht die ARGE ihm ab sofort jeden Monat 600,- Euro ab
(Lebensunterhalt komplett und anteilig Miete), weil aus dem
früher angefertigten Businessplan monatlich 600,- Gewinn zu
ersehen sind
Irgenwie beisst sich das, wenn da 600GEWINN stehen so sind das 600€ Gewinn. Dir den Plan für die ARGE geschrieben hat, hat wenig Ahnung!!!
(diese werden aber real noch nicht
erwirtschaftet, weil unternehmerische Kosten gegengerechnet
werden).
Kann/darf die ARGE über Monate im Voraus davon ausgehen, dass
ein solcher Gewinn vorliegen wird? Muss die ARGE im Falle des
nicht-Eintretens dieses Gewinns Lebensunterhalt/Miete
nachzahlen?
Nein nachzahlen muss sie nicht, es sei denn man geht sofort in Widerspruch und wenn dieser abgelehnt wird klagt man dann dagegen, Verfahrensdauer 1Jahr und länger. Wenn die ARGE es so will, würd ich sofort den Laden wieder zumachen, hilfsweise auf nebenberuflich selbständig machen. Sonst ist man in dem einen Jahr unter der Brücke gelandet oder verhungert
Falls ja: von was soll der Gründer leben, wenn
eben keine Gewinne erwirtschaftet werden (bis zur Nachzahlung
könnte es ja dauern …)?
Oder kann/darf die ARGE Kürzungen erst anhand tatsächlich
erwirtschafteter Gewinne (also nach Vorlage der BWA)
vornehmen?
So wurde es mir von der meienr Beraterin gesagt, dann lass ich mich mal überraschen
Bevor Du Dich blind auf die Hinweise einer Person verlässt, die sich hier als Jurist ausgibt (Postings im Brett Arbeitsrecht widerlegen das ganz einfach), WARNE ich vorsichtshalber mal davor, sienen Hinweisen zu folgen.
Wenn er Dir einzelne Urteile bringt, dann sind das mit hoher Wahrscheinlichkeit Einzelfallurteile. Weiter unten brachte er sogar das Urteil einer ersten Instanz als pauschales Beispiel (was ebenfalls gegen seinen angeblichen Juristen spricht - Juristen fangen erst bei Landesgerichten an, Urteilen einen gewissen pauschalen Wert zuzuordnen).
WÄRE er juristisch in dem Bereich tätig, den er angibt, HÄTTE er die WESENTLICHEN Urteile parat und müsste nicht großartig suchen!
Insofern solltest Du vielleicht besser mit unbequemen Antworten leben, die korrekt sind, statt mit dem Mist eines Hochstaplers…
LG
Guido
P.S. Nein, ich kann Dir bei Deiner Frage nicht helfen
P.P.S. Sorry Liza, aber ich konnte nicht anders!
wenn im BP eine voraussichtlicher Gewinn prognostiziert wird, dann ist ganz klar, dass das Amt diesen Gewinn zu Grunde lege und es kommt zu einer Kürzung. Gegen den Bescheid hat man die Möglichkeit des Widerspruchs und man legt offen z.B. durch eine BWA, dass der tatsächliche Gewinn nicht so hoch war. Ich kenne keinen FAll, dass es nicht zu einer Rückzahlung kam.
Dennoch haben die meisten HartzIV -Empfänger Schwierigkeit zwischen den Wörtern Gewinn und Einnahmen und die meisten müssen noch ein zusätzliches Dokument ausfüllen, wo diese Dinge abgefragt werden.
Am Besten zum jeweiligen Fallmanager gehen und mit ihm sprechen.
Und noch ein Hinweis, nicht von irgendjemand den BP erstellen lassen sondern selbst erstellen, weil es ist Eure Existenzgründung und Eure Chance von HartzIV loszukommen.
wenn im BP eine voraussichtlicher Gewinn prognostiziert wird,
dann ist ganz klar, dass das Amt diesen Gewinn zu Grunde lege
und es kommt zu einer Kürzung. Gegen den Bescheid hat man die
Möglichkeit des Widerspruchs und man legt offen z.B. durch
eine BWA, dass der tatsächliche Gewinn nicht so hoch war. Ich
kenne keinen FAll, dass es nicht zu einer Rückzahlung kam.
Dann kennst du den Mikeschfall noch nicht, der wird bestimmt nix zurückzahlen…
Dennoch haben die meisten HartzIV -Empfänger Schwierigkeit
zwischen den Wörtern Gewinn und Einnahmen und die meisten
na Klasse, und weiter unten willst du denen einen kompletten BP zumuten
müssen noch ein zusätzliches Dokument ausfüllen, wo diese
Dinge abgefragt werden.
Am Besten zum jeweiligen Fallmanager gehen und mit ihm
sprechen.
Dieser Rat ist nicht zu empfehlen. Die können erst Recht keinen BP lesen, diese Erfahrung mache ich grade. Ausserdem hat der FM dann damit nichts mehr zu tun, sondern die Leistungsabteilung
Und noch ein Hinweis, nicht von irgendjemand
das ist richtig, es sollten professionelle Firmen sein, deren tägliche Arbeit das ist, auch wenn etwas kostet.
den BP erstellen
lassen sondern selbst erstellen,
und sich dann wundern, wenn nix stimmig ist. Die wenigsten können sowas selber.
Dieser Rat ist auch nur bedingt tauglich
weil es ist Eure
Existenzgründung und Eure Chance von HartzIV loszukommen.
Ich bin zufällig in dieser Branche tätig und ich habe noch keinen Fall erlebt, wenn die HartzIV -Empfänger selbst rumdoktern, dass das Amt nicht zurück bezahlt hätte. Aber hier kann man auch kein Individualrezept geben. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten HArtzIV Empfänger sich selbstständig machen wollen, weil es mehr Geld gibt. Nicht alle, aber sehr viele.
Es werden Seminare angeboten, die Dozenten können gefragt werden. Nach der Gründung kann man ins Coaching gehen ( bezahlt alles das Amt) aber diese Unterstützung wird von den wenigsten in Anspruch genommen. Weil die Meisten denken ja, sie wären`s- dann frag ich mich wirklich- warum sie jahrelang HartzIV bezogen haben.
Gruß
lara
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nicht unbedingt, den Kater kann so schnell nix mehr erschüttern
Ich bin zufällig in dieser Branche tätig und ich habe noch
keinen Fall erlebt, wenn die HartzIV -Empfänger selbst
rumdoktern, dass das Amt nicht zurück bezahlt hätte.
aber weiter unten schreibste genau das Gegenteil, der Hartzer soll BP selber schreiben.
Das mit dem Rückzahlen ist auch etwas missverständlich von dir ausgedrückt worden, RZ ist für mich wenn ich was zurückzahlen muss…wenn Amt dann nennt sich das wohl Nachzahlung…
Aber hier
kann man auch kein Individualrezept geben. Meine Erfahrung hat
gezeigt, dass die meisten HArtzIV Empfänger sich selbstständig
machen wollen, weil es mehr Geld gibt. Nicht alle, aber sehr
viele.
Es werden Seminare angeboten, die Dozenten können gefragt
werden. Nach der Gründung kann man ins Coaching gehen (
bezahlt alles das Amt) aber diese Unterstützung wird von den
wenigsten in Anspruch genommen.
Meine Rede
Weil die Meisten denken ja,
sie wären`s- dann frag ich mich wirklich- warum sie jahrelang
HartzIV bezogen haben.
Gruß
lara
LG
Mikesch
Hallo Lara
Hallo!
wenn im BP eine voraussichtlicher Gewinn prognostiziert wird,
dann ist ganz klar, dass das Amt diesen Gewinn zu Grunde lege
und es kommt zu einer Kürzung. Gegen den Bescheid hat man die
Möglichkeit des Widerspruchs und man legt offen z.B. durch
eine BWA, dass der tatsächliche Gewinn nicht so hoch war. Ich
kenne keinen FAll, dass es nicht zu einer Rückzahlung kam.
Dann kennst du den Mikeschfall noch nicht, der wird bestimmt
nix zurückzahlen…
Dennoch haben die meisten HartzIV -Empfänger Schwierigkeit
zwischen den Wörtern Gewinn und Einnahmen und die meisten
na Klasse, und weiter unten willst du denen einen kompletten
BP zumuten
müssen noch ein zusätzliches Dokument ausfüllen, wo diese
Dinge abgefragt werden.
Am Besten zum jeweiligen Fallmanager gehen und mit ihm
sprechen.
Dieser Rat ist nicht zu empfehlen. Die können erst Recht
keinen BP lesen, diese Erfahrung mache ich grade. Ausserdem
hat der FM dann damit nichts mehr zu tun, sondern die
Leistungsabteilung
Und noch ein Hinweis, nicht von irgendjemand
das ist richtig, es sollten professionelle Firmen sein, deren
tägliche Arbeit das ist, auch wenn etwas kostet.
den BP erstellen
lassen sondern selbst erstellen,
und sich dann wundern, wenn nix stimmig ist. Die wenigsten
können sowas selber.
Dieser Rat ist auch nur bedingt tauglich
weil es ist Eure
Existenzgründung und Eure Chance von HartzIV loszukommen.
also, der Kater hat sich das heute aus anderen Gründen bei der ARGE auseinanderdröseln lassen.
Die rechnen das tatsächlich mit dem fiktiven Gewinn im BP runter. Entscheidend ist dann die Steuererklärung,da wird natürlich dann u.U.nachgezahlt. Auf meinen Einwand hin,das ich bis jetzt nur Kosten gehabt hätte,kam die Antwort, es ist nur relevant wat im BP steht. Wenn nun mal 600 als Überschuss drinstehn dann würden die auch sofort abgezogen. Wovon man denn die 1.Monaten leben soll:Ist jedem sein Problem…
Bloss gut dat der Kater nur 200€s Gewin drinstehen hat…macht „nur“ -80€s erst mal,das wird der Kater grad noch überleben,muss ich jetzt erst mal auf ne Billigmarke an Futter umsteigen:wink: