Hallo,
Fiktiver Fall: Ehepaar XY hat sich aufgrund der AL des Mannes und der daruas resultierenden Wesensveränderung und depressiven Verstimmungen auseinandergelebt und eine Tochter im Alter von 1,5 Jahren. Frau X ist 3 Jahre in Elternzeit gegangen u. AG (Kleinbetrieb) kann Frau X nicht früher wieder einstellen. Mann Y bezieht zur Zeit ALG I, wird demnächst aber ausziehen. Frau X und Mann Y haben all ihre Ersparnisse bereits vor dem Bezug des ALG I aufgebraucht, da sie nicht zum Amt gehen, sondern es alleine schaffen wollten. Frau X geht auf 400 €-Basis beim Arbeitgeber arbeiten, mehr Einkommen oder auch Rücklagen hätte sie nicht.
Wie ginge es weiter für Frau X, wenn Ehemamm Y ausziehen würde und aufgrund der Arbeitslosigkeit nicht für seine Familie aufkommen könnte?
Wie würden sich nötige Bezüge des Amtes zusammensetzen?
Danke für Hilfen!
Selina
Hallo
Wie würden sich nötige Bezüge des Amtes zusammensetzen?
Sie sollte folgendes beantragen:
Alg2 (Arge)
Unterhaltsvorschuss (Jugendamt)
GEZ-Befreiung (GEZ)
Die Antragsformulare kann sie wahrscheinlich online herunterladen und schon mal ausfüllen, da hätte sie sich einen Weg gespart. Es steht ja wohl hoffentlich auch alles dabei, was man mitbringen muss.
Sie bekäme den Alleinerziehendenzuschlag.
Von ihrem Einkommen werden ihr nur ca. 240 Euro angerechnet, sie hätte also 160 Euro mehr als nur mit Alg 2.
Bis das Kind 3 ist, muss sie sich nicht um Arbeit bemühen.
Die Miete muss zunächst voll übernommen werden. Möglicherweise wird sie irgendwann dazu aufgefordert, die Kosten für Unterkunft zu reduzieren, d. h. normalerweise in eine billigere oder kleinere Wohnung umzuziehen. Da sollte sie aber genau nachfragen, was genau sie mindestens unternehmen muss, um etwas Billigeres zu finden, und wie billig genau das sein muss (konkrete Obergrenze), damit sie den Umzug finanziert bekommt. - Wenn sie sowas nämlich (trotz nachweislicher! Suche) nicht findet, muss die tatsächliche Miete weiter übernommen werden.
Es gibt im Internet jede Menge Alg-2-Rechner, die aber nicht alle stimmen. Manche aber wohl schon.
Viele Grüße