ALG II Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Liebe/-r Experte/-in,

habe folgende Frage. Ich selber beziehe ALG II. Aufgrund von diversen Erkrankungen bestätigte mir mien Arzt, dass ich mich gesondert ernähren muss. Fettarm und oxalfrei. Ich stellte den Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung beim Jobcenter.

Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Mir wurd schlicht mitgeteilt, dass bei meiner Ernährung kein finanziller Mehraufwand entstehen würde und es wurde auf eine Empfehlung des Deutschen Vereins (www.deutscher-verein.de) verwiesen.

Die Brgündung, so pauschla zu behaupten, dass kein finanzieller Mehraufwand entstehen würde finde ich absurd. Und ein Verweis auf einen Verein befremdend.

Meine Frage ist, ist so ein pauschaler Ablehnungsgrund rechtens oder würde ein Widerspruch eventuell Erfolg versprechen?

Danke im voraus

Michael

Hallo Michael,
grundsätzlich sei gesagt, dass dieser Verein nicht einfach nur ein Verein ist, sondern maßgeblich auf Bundesebene arbeitet und kompetent ist.
Du kannst Dich im Internet über die Voraussetzungen des Mehrbedarfsanspruchs informieren.
Grundsätzlich würde ich Widerspruch einlegen, aber vorerst mit keinem Erfolg rechnen. Umso angenehmer ist es, wenn sich dennoch ein Erfolg einstellt.
Leider kann ich Dir keine positivere Antwort mitteilen.
Herzlich - Ernst

Ein Mehrbedarf für Ernährung besteht nur noch wenn man zum Beispiel auf wirklich spezielle Ernährung angewiesen ist, die es nicht im Supermarkt gibt, ich hab ne Freundin, ihr kleiner ist alergisch auf Eiweiß, etc, er konnte weder Muttermilch noch die Fertigmilch aus der Kaufhalle bekommen sondern musste Spezialmilch aus der Apotheke trinken welche 5 mal so teuer war!!! Das ist ein Mehraufwand. Kosten die anderen Familien mit einem gesunden Kind z.B. nicht entstehen. Ein anderer Fall eine Bekannte hatte Magenkrebs, der Magen wurde komplett entfernt, der Darm muss dessen Funktion nun übernehmen, die Bekannte muss nun viele kleine Portionen und darf einige Lebensmittel gar nicht mehr essen, dies begründet keinen Mehrbedarf, Sie darf ja trotzalledem wieterhin normale Lebensmittel die es zu normalen Preisen gibt essen. Nun ist die Frage sind Sie auf solche speziellen Lebensmittel angewiesen oder sollten Sie beim Einkaufen nur einige Lebensmittel meiden oder besonders auf die Inhaltsstoffe achten!? Ist zweiteres der Fall dann ist die Ablehnung rechtens, was ich denke, da der deutsche Verein speziell darauf eingeht! Es gibt vielleicht noch zwei oder drei Erkrankungen die eine spezielle Kostform vorsehen, die auch einen Mehrbedarf darstellt! Die Lebensmittelindustrie geht ja nun mittlerweile auch auf sämtliche Dinge ein und somit gibt es sicher auch Lebensmittel die Oxalfrei bzw -arm sind. siehe hier http://www.tierliebe.at/forum/showthread.php?t=6082 und fettarm, da denk ich brauch ich nichts dazu sagen!?

Sie können natürlich Widerspruch einlegen, ich persönlich mache Ihnen da aber keine Hoffnung! Ersparen Sie sich diesen Papierkram lieber!

LG und alles Gute!!

Hallo verehrter User,
Sie sollten sich mit Rechtsfragen an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Behörden generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo, Michael

Zu dem Thema würde ich dir empfehlen, deine Frage auch mal im Forum „hartz.info“ (Rubrik „Leser helfen Lesern“) einzustellen. http://hartz.info/index.php
Die Moderatoren dort sind sehr kompetent und auch immer up-to-date bezüglich aktueller Rechtsprechung von Gerichten / Urteilen usw. Ich weiß, dass dort auch einige User aktiv sind, die bereits selber das Procedere wg. Mehrbedarf bei chronischer Erkrankung hinter sich haben.
Vorab aber schon mal der Forums-Ratgeber „Mehrbedarf bei chronischer Krankheit“: http://hartz.info/index.php?topic=2598.0

(PS: Wegen Widerspruch , ganz allgemein: Solltest du 'mal die reguläre Frist für einen Widerspruch versäumt haben, kann man stattdessen einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X einreichen. Das geht für Ansprüche bis zu 1 Jahr rückwirkend. http://hartz.info/index.php?topic=23.0 )

Ich wünsche dir viel Erfolg ! :smile:

LG

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Sie haben aber Recht, dass die Ablehnung sehr pauschal ist. Im Freundeskreis gab es mal einen ähnlichen Fall. Der hat aber eine seitenlange Begründung dafür bekommen. Letztendlich hat er geklagt und war erfolgreich. Das würde ich an Ihrer Stelle auch tun.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.foerderland.de/293.0.html

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

Lieber Michael Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundlage für einen Mehrbedarfszuschlag für krankheitsbedingte kostenaufwändige Ernährung ist § 21 Abs. 5 SGB II. Danach muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer (drohenden) Krankheit und der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung geben sein und der Mehrbedarf wird nur gewährt, wenn er medizinisch begründet und durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachgewiesen ist. Die Kosten für die Bescheinigung hat das JobCenter bzw. die Agentur für Arbeit nach § 65a 1. Sozialgesetzbuch (SGB I) zu übernehmen. Nach der Rechtsprechung können die Empfehlungen des Deutschen Vereins allenfalls den Charakter einer Orientierungshilfe haben.
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch