Alg II: Meldepflicht Einkommen unter Freibetrag

Hallo,

laut SGB II besteht Meldepflicht für Einkommen.

Unklar ist, ob man auch unregelmäßiges, einmaliges Einkommen (z. B. aus freiberuflicher Tätigkeit) anmelden muss, wenn es im Monat des Zuflusses unter dem Freibetrag von 100 € liegt.

Einerseits ist es ja kein Problem, das EK anzugeben, weil es nicht angerechnet werden darf, andererseits setzt es unnötig einen Apparat in Gang.

Welche Konseqenzen könnte es haben, wenn ein Leistungsempfänger das unter dem Freibetrag liegende EK (z. B. 1x 15 € und 1x 80 €) nicht angegeben hat?

TM

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo

Welche Konseqenzen könnte es haben, wenn ein Leistungsempfänger das unter dem Freibetrag liegende EK (z. B. 1x 15 € und 1x 80 €) nicht angegeben hat?

Das hängt ja zunächst vom zuständigen Sachbearbeiter ab, falls er von diesem Umstand erfährt. Er ist aber wahrscheinlich eher froh, wenn unnötige Informationen von ihm ferngehalten werden. - Dann könnte es von der zuständigen Widerspruchsstelle abhängen, und dann vom zuständigen Sozialrichter.
Der weiß meistens gut bescheid und wird wahrscheinlich die Sache richtig einschätzen.

Siehe auch hier:
http://www.razyboard.com/system/morethread-alg2-faq-…
unter 4 d)

Viele Grüße
Simsy

Das hängt ja zunächst vom zuständigen Sachbearbeiter ab, falls
er von diesem Umstand erfährt. Er ist aber wahrscheinlich eher
froh, wenn unnötige Informationen von ihm ferngehalten werden.

Ob ein Sachbearbeiter froh und ob die Information unnötig ist keine Frage über die man sich Gedanken machen sollte. Im SGB II und im Bescheid steht sicherlich sinngemäß, dass der eHB jegliches Einkommen anzugeben hat. Ob es in der Konsequenz dann zu einer Anrechnung kommt ist insofern Nebensache. Ich würde schon denken, dass es in solch einem Falle besser ist, auch nachträglich das Einkommen anzugeben. Eventuell gibt es ja vielleicht einen Arbeitsvermittler, der mit dem Arbeitgeber über eine Vollbeschäftigung bei der teilzeitstelle reden kann.
Lazarus.de

Eventuell gibt es
ja vielleicht einen Arbeitsvermittler, der mit dem Arbeitgeber
über eine Vollbeschäftigung bei der teilzeitstelle reden kann.
Lazarus.de

Gehen wir davon aus, dass dies ausgeschlossen ist, da es sich um gelegentliche Aufträgehandelt, und dieses Unternehmen ausschließlich mit Freiberuflern arbeitet.

Aber stimmt schon, es sollte besser und auch kein Problem sein, die Einkünfte zu melden, da es ja nichts zu verheimlichen gibt und die Kontoauszüge sowieso regelmäßig komplett überprüft werden.

Danke TM