ALG II - Mieter

Wie soll man mit ALG II - Mietern umgehen, die trotz mehrfacher mündlicher Hinweise auf die noch ausstehende Kaution nicht (z.B. Tür nicht öffnen, kein Telefongespräch annehmen, auf Briefe nicht antworten, etc.) reagieren ?

Ist ein Vermieter verpflichtet, die Rechnung eines Handwerkers zu bezahlen, den der Mieter eigenmächtig bestellt hat mit dem Hinweis an den Handwerker, der Vermieter wisse bescheid?

Hallo,

Wie soll man mit ALG II - Mietern umgehen, die trotz mehrfacher mündlicher Hinweise auf die noch ausstehende Kaution nicht (z.B. Tür nicht öffnen, kein Telefongespräch annehmen, auf Briefe nicht antworten, etc.) reagieren?

Dem Mieter auflauern oder mal beim Amt nachfragen. Vielleicht klemmt es da und es nutzt nichts dem Mieter die Hölle heiß zu machen. Der hat nichts und man würde auch nicht die Ausgaben wiederbekommen, wenn man den verklagt usw.

Ist ein Vermieter verpflichtet, die Rechnung eines Handwerkers zu bezahlen, den der Mieter eigenmächtig bestellt hat mit dem Hinweis an den Handwerker, der Vermieter wisse bescheid?

Kommt vielleicht auch auf die Vorgeschichte an.

Grüße

Zunächst vielen Dank für die Info,
aber Behörden sind im Zusammenhang von ALG II - Empfänger in der Regel nicht zur Auskunft bereit.
Und Auflauern ist leider keine Alternative, wenn der Mieter mehrere KM entfernt wohnt.

Darf man als Mieter (z.B. bi einem Stromausfall, verursacht durch Feuchtigkeit im Stromvereteiler) einen Elektriker beauftragen, ohne vorher der Vermieter zu informieren?
Wer ist dann verpflichtet die Rechnung zu bezahlen?

Freundliche Grüße und herzlichen Dank für die Info’s

Hallo,

Zunächst vielen Dank für die Info, aber Behörden sind im Zusammenhang von ALG II - Empfänger in der Regel nicht zur Auskunft bereit.

In dem Fall scheidet diese Option aus.

Und Auflauern ist leider keine Alternative, wenn der Mieter mehrere KM entfernt wohnt.

Der wohnt also gar nicht in dieser Wohnung? Oder wohnt der Vermieter mehrere Kilometer weg.

Darf man als Mieter (z.B. bi einem Stromausfall, verursacht durch Feuchtigkeit im Stromvereteiler) einen Elektriker beauftragen, ohne vorher der Vermieter zu informieren?

Naja bei Feuchtigkeit im Verteilerkasten würde ich jetzt mal ohne Kenntnis der konkreten Umstände zumindest meinen, dass da doch ein relativ hohes Gefahrenpotenzial besteht, welches sich auch relativ schnell realisieren kann. Also sofort Fachkräfte ranholen.
Wurde dem Mieter für solche Fälle eine bestimmte Firma vorgeschrieben? Viele Vermieter/Verwalter haben da einen Vertrag und diese Firma muss dann angerufen werden, verbunden mit der Androhung anderenfalls auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wer ist dann verpflichtet die Rechnung zu bezahlen?

Erstmal der, der bestellt, wobei es der Vermieter in dem Fall für den Vermieter = Eigentümer getan hat. Kommt dann im weiteren Verlauf sicher auch darauf an, wer die Feuchtigkeit verursacht oder noch besser verschuldet hat. Bei Feuchtigkeit im Stromverteiler darf ich jedenfalls vom Laien wohl keine Eigenbemühungen erwarten, die eben über das zeitnahe Ranholen von Fachkräften hinausgehen.

Grüße

Tschuldigung, nicht der Mieter wohnt KM weit weg, sondern der Vermieter.

Die Feuchtigkeit in der Stromverteilung wurde vermutlich durch Kondenswasser verursacht, wofür der Mieter natürlich nichts kann.

Aber… ist nicht der Mieter verpflichtet, sich vorher mit dem Vermieter in Verbindung zu setzten, bevor er einen Elektriker beauftragt.
Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter erstmalig durch die Rechnung des Elektrikers erfährt, dass hier ein Stromausfall statt gefunden hat.
Der Vermieter ist somit um sein Recht gebracht worden, selbst einen günstigen Elektriker zu beauftragen.

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Hallo.

Der Mieter muss dem Vermieter Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben - ausser es ist Gefahr in Verzug (z. B. bei einer Überschwemmung, drohendem Wasserschaden oder ähnliches).

Bei den normalen, alltäglichen Schäden ohne Gefahr für die Mietsache darf der Mieter also nicht eigenmächtig Handwerker beauftragen. In einem solchen Fall zahlt der Mieter den Handwerker selbst und er hat keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter.

Wegen der ausstehenden Kaution sollte man sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Die Weigerung, die vertraglich vereinbarte Kaution zu zahlen könnte unter Umständen einen Grund für eine ordentliche Kündigung darstellen. Die Nichtleistung der Kaution rechtfertigt gerade in diesem Fall Zweifel an der Vertragstreue und Bonität des Mieters und beeinträchtigt das Sicherungsinteresse des Vermieters, insbesondere auf Grund der Tatsache, dass der Mieter hier wenig solvent erscheint. Der Mieter kann hier übrigens auch nicht die Aufrechnung mit angeblichen Mängeln oder mit der evtl. bezahlten Handwerkerrechnung erklären.

Hallo,
noch einmal auf die Kaution zurückzukommen. Man bekommt von der Behörde keine Auskunft über die ALG II- Mieter, das stimmt. Aber man kann der Behörde den Fall zumindest schriftlich anzeigen.Habe damit gute Erfahrungen gemacht.

Hallo !

Im Notfall muss es schnell gehen,also kann man auch einen Elektriker selbst benachrichtigen. Allerdings muss man ebenso unverzüglich den Vermieter informieren „Hallo lieber Vermieter,ich musste einen Elektriker rufen,weil der Sicherungskasten unter Wasser stand und es schon so komisch schmorte“.

In manchen eiligen Fällen ist es nicht möglich,sich erst an den Vermieter zu wenden,große Erklärungen des Schadens zu machen und dann womöglich abzuwarten bis ein beauftragter Elektrodienst kommt.

Man kann sich immer streiten,ob es angezeigt war Selbsthilfe vorzunehmen oder ob auch Vermieterinfo den Schaden schnell beseitigt hätte.
Musste es schnell gehen,dann kann Mieter nicht erst Angebote einholen oder sich nach einem „billigem Jakob“ erkundigen.
Das kann man ihm nachher nicht anlasten.

MfG
duck313

Tschuldigung, nicht der Mieter wohnt KM weit weg, sondern der Vermieter.

Ist halt alles eine Frage von Aufwand und Nutzen.

Die Feuchtigkeit in der Stromverteilung wurde vermutlich durch Kondenswasser verursacht, wofür der Mieter natürlich nichts kann.
Aber… ist nicht der Mieter verpflichtet, sich vorher mit dem Vermieter in Verbindung zu setzten, bevor er einen Elektriker beauftragt.

Nicht in jedem Fall. Ich hatte ja versucht durch meine Formulierungen darzustellen, dass die Kombination Strom und Feuchtigkeit ein relativ hohes und zeitnahes Problem darstellen. Also sofort Hilfe ran. Wenn in solchen Fällen eine bestimmte Firma angerufen werden soll, dan sowas im Vorfeld abmachen und schriftlich festhalten.

Es kann doch nicht sein, dass der Vermieter erstmalig durch die Rechnung des Elektrikers erfährt, dass hier ein Stromausfall statt gefunden hat.

Das ist in der Tat etwas schlecht gelaufen, aber ändert im Grund auch erstmal nichts daran, dass es notwendig war (unterstelle ich jetzt mal)

Der Vermieter ist somit um sein Recht gebracht worden, selbst einen günstigen Elektriker zu beauftragen.

Diese Zeit würdest Du bei eigener Betroffenheit und der Kombination Strom und Wasser auch nicht abwarten wollen. Ich sage mal, dass bei akuten Problem im Zusammenhang mit Wasser, Strom und Gas lieber mal eine etwas teuere Handwerkerrechnung bezahlt ist, als dass der Mieter erstmal versucht den Vermieter zu erreichen (geht nicht ans Telefon und wohnt ja KM weit weg, hinlaufen ist also auch nicht die Lösung) und der Vermieter telefoniert erstmal die Gelben Seiten durch und stellt Vergleiche und die ganze läuft das Wasser aus einem geplatzten Rohr in der obersten Etage und erreicht inzwischen alle Steckdosen, Schalter und schließlich die Verteilerkästen. Da kostet zwar der Handwerker, der die unmittelbare Ursache abstellt, 50€ weniger aber die Folgeschäden gehen in die Tausende.
Lange Rede kurzer Sinn: Handwerker identifizieren, die eine 24h-Bereitschaft haben (auch Wochenende und Feiertags). Verhandeln, was so ein Notdienst kosten soll und dann die Mieter dazu verdonnern diese Firma anzurufen.

Grüße

Hallo Leute,
danke für Eure Info’s.
Wer dazu noch was beitragen kann,
sehr gern!
Freundliche Grüße
Mike

Hallo

Wegen der ausstehenden Kaution sollte man sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Auf den RA-Kosten wird man aber sitzenbleiben.

Die Nichtleistung der Kaution rechtfertigt gerade in diesem Fall Zweifel an der … Bonität des Mieters

Witzbold, der Mieter ist bekanntermaßen Alg II Empfänger.

Viele Grüße

Grundsätzlich muss in diesem Fall der Mieter die RA-Gebühren zahlen, weil er nach Fälligkeit keine Zahlung leistete. Dass der Mieter momentan wenig zahlungskräftig ist, bedeutet nicht, dass er die nächsten Jahre keinen Job finden wird.

Für jeden Vermieter empfiehlt sich allerdings aufgrund dieser Problematik der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Hallo

Dass der Mieter momentan wenig zahlungskräftig ist, bedeutet nicht, dass er die nächsten Jahre keinen Job finden wird.

Es ist aber nach wie vor eher unwahrscheinlich, dass ein Langzeitarbeitsloser einen Job findet (wenn er kein Langzeitarbeitsloser wäre, würde ja wahrscheinlich noch Alg I bekommen). Und so wie sein Verhalten beschrieben wird, macht es nicht den Eindruck, als wolle und/oder könne er sich eine bürgerliche Existenz aufbauen.

Außerdem müsste der Vermieter ja in regelmäßigen Abständen den Aufenthaltsort des Mieters in Erfahrung bringen und ihm eine Zahlungsaufforderung schicken, damit die Sache nicht verjährt.

Viele Grüße