Hallo,
ein Bekannter muß ALG II beantragen, dabei stellt sich unter anderem folgende Frage: Er wohnt mietfrei in einer seperaten Wohnung im Haus der Eltern, muß aber seine Nebenkosten selber zahlen.Zählt der Wert der nicht bezahlten Miete ein Einkommen dar und kann er obwohl er keine Miete bezahlt, die Nebenkosten geltend machen? Vielen Dank im Voraus.
Hi,
(soweit ich die Berichterstattung verfolgt habe)
Wenn er ALG2-Berechtigt ist, bekommt er den Grundbetrag (345EUR oder so) Plus Mietkosten einer angemenssenen Wohnung Dazu gehören Kaltmiete und Nebenkosten sowie der übliche Verbrauch.
Wenn er in einer abgeschlossenen Wohnung wohnt, kann man u.U. davon ausgehen, daß er mit der restlichen Familie keine Bedarfsgemeinschaft bildet, was der einzige Haken in der Beschreibung sein könnte.
Gruß
Winni
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Hallo,
die Eltern sollten einen Mietvertrag mit ihm machen wie mit einem Fremden zu einem vertretbaren Mietpreis. Das sollte er dann auch zahlen, kriegt er ja mit dem ALG II.
Wenn die Eltern das Geld nicht brauchen, können sie es ihm dann ja bar wiedergeben.
Allerdings müssen die Eltern das Geld versteuern - 50 % mussten sie bisher aber ohnehin versteuern, selbst wenn sie den Sohn kostenlos haben wohnen lassen. Und ab 2005 sogar 75 %.
Gruß
Peter