Alg II – Mietkosten

Hallo,

angenommen, jemand muss Alg II beantragen, ist über 25 Jahre alt, wohnt aber noch zu Hause bei der Mutter und muss monatlich für die Miete Geld abgeben.

Kann diese Person dies mit dem Alg-II-Antrag geltend machen?

Vielen Dank.

Kann diese Person dies mit dem Alg-II-Antrag geltend machen?

Ja, aber …

Denn dann kommt die Arge/Jobcenter wieder mit dem Argument, dass man eine Gemeinschaft bildet „die aus dem gleichen Topf isst“. Hier muss man sich sicher wieder Abstriche gefallen lassen.

Nach meiner Auffassung ist das ein Nullsummenspiel. Es kommt darauf an, wie man argumentieren kann. Lässt man sich von Mama versorgen, sollte man keine Kosten für die Unterkunft anmelden.

Auch ist das eine Gewissensfrage, ob man unseren Sozialstaat „ausnehmen“ will.

Gruß

Hallo,

ja – sofern man grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen hat und eine Pflicht zur Mietzahlung besteht, hat man auch Anspruch auf Übernahme von örtlich angemessenen(!) Unterkunftskosten, wenn man bei Verwandten zur Miete wohnt; so auch das Bundessozialgericht. (Seine Wohnkosten-Zahlungsnachweise sollte man gut aufbewahren!)
Im beiderseitigen Interesse und zur Vorlage beim ALG2-Träger sollte man (je nachdem, wie die Wohnraumverteilung/-nutzung aussieht) eine Kostenbeteiligungsvereinbarung für die Unterkunftskosten oder einen (Unter-)Mietvertrag miteinander abschließen (Muster z. B. → http://hartz.info/index.php?board=9.0).

Haushaltsstrom muss aus dem Regelsatz bestritten werden; _Heiz_strom gehört zu den Kosten der Unterkunft (KdU).
Alle Formulare für die Antragsstellung gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… („Anlage KdU“)

Über 25 Jahren bildet man automatisch eine eigene „Bedarfsgemeinschaft“. Lebt man mit Verwandten in derselben Wohnung, geht der Leistungsträger von einer Unterhaltsvermutung zwischen Angehörigen aus. Wenn keine gesetzliche Unterhaltspflicht mehr vorliegt und man einander auch nicht „freiwillig“ wirtschaftlich/finanziell unterstützt und getrennt wirtschaftet, können (bzw. sollten) beide dieser Unterhaltsvermutung (nachweislich schriftlich) widersprechen: http://hartz.info/index.php?topic=29.0

LG

Guten Tag,

angenommen die Mutter und der Sohn (26 Jahre alt) wohnen zusammen. Muss dann bei dem ALG II Antrag auch die ganzen Daten der Mutter angegeben werden, sowie Kontoauszüge etc.?

Danke

Vom antragstellenden Sohn darf ohne besonderen Grund die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate zur Ansicht verlangt werden.

Was das Einkommen der Mutter angeht: Da er über 25 ist und sie somit keine Bedarfsgemeinschaft bilden (sondern als Verwandte eine „Haushaltsgemeinschaft“) , müsste sie nur dann Auskünfte zu ihrem Einkommen erteilen, wenn sie den Sohn finanziell/ wirtschaftlich unterstützen würde, bzw. wenn zwischen ihnen auch eine „Wirtschaftsgemeinschaft“ vorläge. Ansonsten wären Auskünfte zu Mutters Einkünften nicht leistungsrelevant und würden nicht benötigt , um Sohns Leistungsanspruch zu berechnen (und dürften daher auch nicht gefordert werden).
Anders sähe es nur aus, wenn seitens der Mutter ihm gegenüber eine „gesteigerte Unterhaltspflicht“ vorläge (z.B. Sohn wäre unter 25 und hätte seine Erstausbildung noch nicht abgeschlossen).

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