Eine Person bezieht ALG II und beginnt zum 01.04.10 einen von der Arge bereits abgesegneten Minijob (400Euro) als Kellner.
Das man von den 400Euro nur 160 „raushat“ und der Rest angerechnet wird ist klar, doch wie sieht es mit Trinkgeldern aus?
Zählen die Trinkgelder als Einkommen das man angeben muss?
Auf der anderen Seite: Wie soll man das denn angeben wenn mans denn tut?
Es gibt schließlich keinerlei Nachweise (nicht mal im Restaurant) über Trinkgelder; da man Beispiel:
Rechnung = 48Euro,
Gast gibt 50Euro und sagt das es „so stimmt“ die 48Euro in seine Geldmappe tut und sich die 2Euro selbst einsteckt weil der Gast sie dem Kellner geschenkt hat.
Zählen die Trinkgelder als Einkommen das man angeben muss?
Trinkgeld ist anzugebenes Einkommen.
Auf der anderen Seite: Wie soll man das denn angeben wenn mans
denn tut?
…
Muss man sowas überhaupt angeben?
Die Fragen verstehe ich nicht. Der Leistungsempfänger weiß die Summe doch. Wie kann man sich da fragen, was man angeben soll? Diese Frage stellt sich doch nur dann, wenn man mit dem Gedanken spielt, falsche Angaben zu machen, bzw die Trinkgelder komplett zu „unterschlagen“.
Wenn mich nicht alles täuscht (man möge mich korrigieren wenn es so ist) sieht es so aus:
Da man die 100Euro Freibetrag bereits mit dem Grundgehalt des 400Euro Jobs ausgeschöpft hat sind wir im „20% Bereich“
Bedeutet: 20% sind Anrechnungsfrei und 80% werden angerechnet.
Das würde dann meines Wissen auch für sonstige Einkommen (Beispiel Trinkgeld) gelten.
Sprich bei 20Euro Trinkgeld im Monat werden 16Euro entsprechend mit dem ALG II verrechnet.
Man müsste also der Arge angeben ob und wenn ja wieviel Trinkgeld man bekommen hat.
Zwar wäre man wenn man es tut wohl der erste der es angibt aber laut Gesetz muss man es nunmal angeben also tut man es auch.
Was korrekterweise zu tun wäre habe ich ja bereits geschrieben.
Aber ich glaube einfach nicht daran das sich Leute die ohnehin schon in Armut Leben das bißchen Geld das sie sich Verdienen auch noch anrechnen lassen wenn es darüber keinerlei Nachweise gibt…
Vielleicht habe ich ja aber auch zu wenig vertrauen in die Menschen
die Leute im Amt schlafen auch nicht an der Wand. Der Kellner sollte schon im eigenen Interesse einen Nachweis über die erhaltenen Trinkgelder führen, da er ja seine Einnahmen aller Art anzugeben hat.
Werden unglaubwürdige Angaben (unter 2,5 % des Umsatzes wären ganz klar unglaubwürdig) gemacht, wird dann eben geschätzt. Und wenn der Sachbearbeiter es ganz böse meint, dann geht man eben da mal essen und gibt Trinkgeld, nur um mal zu sehen, ob es denn auch wieder bei den Angaben auftaucht.
Man „betrügt“ doch schließlich den Gast, da dieser sein Geld
schließlich dem Kellner und nicht dem Staat schenken wollte.
wie Bitte? Das erkläre mal etwas genauer…
Ich verstehe es so, wie es dort steht.
Der zufriedene Gast möchte dem Kellner ein Trinkgeld geben, also Geld, das dieser zusätzlich bekommt.
Wenn jetzt dieser Kellner korrekt dieses Geld angibt, wird es zu 100% abgezogen, also es bleibt bei ihm nichts.
Das ist eine andere Situation als die, das jemand einen Fulltime-Job hat, dann wird diese Zusatzeinnahme eben mit in der Steuererklärung reingerechnet und „unter dem Strich bleibt noch was“.
Du kannst jetzt sagen, der Kellner muss das Trinkgeld annehmen, angeben und den Staat damit entlasten. Ok., aber das ist nicht die Intension des Gastes.