Hallo, habe mal eine frage…
Angenommen Person X macht eine Umschulung und bezahlt diese aus eigener Tasche bzw ein Familienmitglied übernimmt die kosten für die Umschulung. Kann Person X einen Antrag stellen auf Hartz IV? Oder wie wird das gehandhabt? Denken die vom AA vielleicht, dass das Familienmitglied, welches die Umschulung finanziert ebenso für den Unterhalt etc. aufkommen kann?
Zur Info: die Großeltern von Person X zahlen für die Umschulung das Erbe vorzeitig aus…
Hallo, habe mal eine frage…
Angenommen Person X macht eine Umschulung und bezahlt diese
aus eigener Tasche bzw ein Familienmitglied übernimmt die
kosten für die Umschulung. Kann Person X einen Antrag stellen
auf Hartz IV? Oder wie wird das gehandhabt? Denken die vom AA
vielleicht, dass das Familienmitglied, welches die Umschulung
finanziert ebenso für den Unterhalt etc. aufkommen kann?
Zur Info: die Großeltern von Person X zahlen für die
Umschulung das Erbe vorzeitig aus…
Das muss man angeben und somit muss dieses Geld erst mal für den Lebensunterhalt verbraten werden. Die Freigrenzen dürften ja nicht so hoch sein. Wenn das eine dauerhafte monatliche Zuwendung ist, läuft das wohl auf das gleiche raus. Chancen wohl eher gering…
Angenommen Person X macht eine Umschulung und bezahlt diese
aus eigener Tasche bzw ein Familienmitglied übernimmt die
kosten für die Umschulung. Kann Person X einen Antrag stellen
auf Hartz IV?
Ja, einen Antrag kann natürlich jeder stellen, und das würde ich auch auf jeden Fall machen.
Denken die vom AA
vielleicht, dass das Familienmitglied, welches die Umschulung
finanziert ebenso für den Unterhalt etc. aufkommen kann?
Das denken sie vielleicht, vielleicht kann es das Familienglied sogar, aber das muss das Familienglied nicht.
Zur Info: die Großeltern von Person X zahlen für die
Umschulung das Erbe vorzeitig aus…
Das muss man angeben und somit muss dieses Geld erst mal für
den Lebensunterhalt verbraten werden.
Quatsch. Angegeben muss es wohl werden, aber die Großeltern dürfen doch wohl zweckgerichtet die Umschulung bezahlen. Außer sie sind dazu verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen, und das sind sie ja wohl nicht.
Die Großeltern sind selbstverständlich dazu berechtigt zu sagen, dass sie zwar diese Umschulung, aber nicht den Lebensunterhalt bezahlen werden, und sobald dieses Geld zweckentfremdet wird, die Zahlungen einzustellen. Allerdings wird es wohl kompliziert, das einem Sachbearbeiter von einer ARGE zu erklären. Am besten zahlen sie direkt an den Veranstalter der Umschulung, und nicht erst aufs Konto des Enkels, dann gibt es weniger Komplikationen.
Dass nämlich die Arbeitslosen was Brauchbares lernen, womit sie eventuell sogar eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen könnten, daran scheinen die ARGEN sehr wenig Interesse zu haben.
ich bin nicht vom Fach, sehe ein mögliches Problem aber noch wo ganz anders: abgesehen von der finanziellen Bedürftigkeit ist ja die Frage, ob das vom AA oder der ARGE akzeptiert wird, denn Du stehst ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung?! Soweit ich weiß, kann man nicht zu irgendwelchen anderen Tätigkeiten verpflichtet werden, während man einen Teilzeitjob ausübt. Aber wie ist das mit Bildungsmaßnahmen?
In dem Fall ist es sicher ratsam, das vorher abzuklären, und im Fall einer Ablehung einen Anwalt zu konsultieren.
ergänzend zu dem vorher gesagten noch folgende Infos:
Du kannst nicht einfach die genannte Umschulung machen, auch wenn Du sie aus eigener Tasche bezahlst. Machst Du dies ohne VORHERIGE Gehnemigung durch die ARGE, stehst Du u.U. nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, was zur Folge haben könnte, daß Du keinerlei Unterstützung während des Zeitraumes der Umschulung bekommst. Daher solltest Du unbedingt VORHER die Zustimmung einholen, wobei es im Normalfall keine Probleme geben sollte.
Hinsichtlich der Großeltern ist es tatsächlich so, wie mein Vorredner im Prinzip gesagt hat. Aber auch hier Vorsicht: Du solltest tatsächlich dafür sorgen, daß die Umschulungskosten direkt von Deinen Großeltern an die Schule gezahlt werden und AUF KEINEN FALL über Dich. Machst Du das über Dich, wird die ARGE von einer (verdeckten) Unterhaltszahlung ausgehen (müssen) und die monatlichen oder einmaligen Beträge auf die laufenden Kosten oder die Vermögensfreigrenzen anrechnen.