Hallo,
grundsätzlich wird hier von einer Gemeinschaft ausgegangen, d. h., Einkommen einzelner Familienangehöriger werden unter Berücksichtigung eines Freibetrages als Einkommen der ALG2-Gemeinschaft angerechnet und mindern damit die Zahlungen des Jobcenterns.
Dazu weiter unten:
Muss er vom Ausbildungsgehalt bzw. später vom Arbeitsgehalt Geld an seine Eltern abgeben?
Nein, nicht an die Eltern, aber ein großer Teil seiner Einkünfte wird vom Jobcenter angerechnet und mindert die Zahlungen des Jobcenters.
Wenn ja: In welcher Höhe würde der Alg-II-Satz gekürzt?
Ist abhängig vom Einkommen des Verdieners, der Freibeträge sowie dem Verdiener entstehende Kosten, den Arbeitsort zu erreichen (also Fahrtkosten, Spesen etc.).
wie weit würde sich die Situation ändern, wenn der Sohn auszieht und einen eigenen Haushalt gründet?
Die Gemeinschaft reduziert sich dann auf 2 Personen und damit dann auch die Zahlungen des Jobcenters.
Würde sich die Sache ändern, wenn die Mutter geschieden ist und wieder geheiratet hat, der Sohn also bei Mutter und Stiefvater leben würde bzw. von dort auszöge?
Wenn das Jobcenter bisher für 3 Personen bezahlte und 1 Person auszieht, zahlt dann das Jobcenter nur noch für 2 Personen; hier ist die Familienzugehörigheit unerheblich.
Schönen Tag noch.