Alg II: Müssen Söhne den Eltern Geld abgeben?

Hallo

Nehmen wir mal folgende Situation an: In einer Familie sind beide Eltern arbeitslos (Alg-II-Empfänger). Nun beginnt der Sohn (18 Jahre) eine Ausbildung.

Muss er vom Ausbildungsgehalt bzw. später vom Arbeitsgehalt Geld an seine Eltern abgeben? Wenn ja: In welcher Höhe würde der Alg-II-Satz gekürzt?
In wie weit würde sich die Situation ändern, wenn der Sohn auszieht und einen eigenen Haushalt gründet?
Würde sich die Sache ändern, wenn die Mutter geschieden ist und wieder geheiratet hat, der Sohn also bei Mutter und Stiefvater leben würde bzw. von dort auszöge?

Hallo,

In einer Familie sind beide Eltern arbeitslos (Alg-II-Empfänger). Nun beginnt der Sohn (18 Jahre) eine Ausbildung.

Muss er vom Ausbildungsgehalt bzw. später vom Arbeitsgehalt Geld an seine Eltern abgeben?

Ja, alles in einen Topf!

Wenn ja: In welcher Höhe würde der Alg-II-Satz gekürzt?

Abzüglich Freibeträge, da Arbeitseinkommen, der Rest! Kann keiner hier sagen, da andere Länder anderer Ti…sorry vertippt…Sitten!

In wie weit würde sich die Situation ändern, wenn der Sohn auszieht und einen eigenen Haushalt gründet?

Dann gelten die Sätze ohne den Sohn!

Würde sich die Sache ändern, wenn die Mutter geschieden ist und wieder geheiratet hat, der Sohn also bei Mutter und Stiefvater leben würde

Wenn ALG2-Bezug ist, nein!

bzw. von dort auszöge?

Siehe oben!

VG René

Hallo,

grundsätzlich wird hier von einer Gemeinschaft ausgegangen, d. h., Einkommen einzelner Familienangehöriger werden unter Berücksichtigung eines Freibetrages als Einkommen der ALG2-Gemeinschaft angerechnet und mindern damit die Zahlungen des Jobcenterns.

Dazu weiter unten:

Muss er vom Ausbildungsgehalt bzw. später vom Arbeitsgehalt Geld an seine Eltern abgeben?

Nein, nicht an die Eltern, aber ein großer Teil seiner Einkünfte wird vom Jobcenter angerechnet und mindert die Zahlungen des Jobcenters.

Wenn ja: In welcher Höhe würde der Alg-II-Satz gekürzt?

Ist abhängig vom Einkommen des Verdieners, der Freibeträge sowie dem Verdiener entstehende Kosten, den Arbeitsort zu erreichen (also Fahrtkosten, Spesen etc.).

wie weit würde sich die Situation ändern, wenn der Sohn auszieht und einen eigenen Haushalt gründet?

Die Gemeinschaft reduziert sich dann auf 2 Personen und damit dann auch die Zahlungen des Jobcenters.

Würde sich die Sache ändern, wenn die Mutter geschieden ist und wieder geheiratet hat, der Sohn also bei Mutter und Stiefvater leben würde bzw. von dort auszöge?

Wenn das Jobcenter bisher für 3 Personen bezahlte und 1 Person auszieht, zahlt dann das Jobcenter nur noch für 2 Personen; hier ist die Familienzugehörigheit unerheblich.

Schönen Tag noch.

Hi,

Muss er vom Ausbildungsgehalt bzw. später vom Arbeitsgehalt
Geld an seine Eltern abgeben? Wenn ja: In welcher Höhe würde
der Alg-II-Satz gekürzt?

sofern die Ausbildung dem Grunde nach förderungswürdig ist, würde er mit seinem Regelsatz und Mietanteil aus der BG fallen und müsste BAB beantragen. Abgeben sollte er dann den Eltern zumindest den Mietanteil und ggf. Kostgeld.
Wenn sein Einkommen inkl. BAB hierzu nicht ausreicht, kann er jedoch beim Jobcenter einen Zuschuss zu den ungedeckten Unterkunftskosten beantragen.

In wie weit würde sich die Situation ändern, wenn der Sohn
auszieht und einen eigenen Haushalt gründet?

Abgesehen davon, dass er das vermutlich nicht finanzieren könnte, würde sein Mietanteil dann nicht mehr abgezogen. In diesem Fall könnte eine Kostensenkungsaufforderung kommen, wenn die Wohnung dann zu groß bzw. teuer wäre.

Würde sich die Sache ändern, wenn die Mutter geschieden ist
und wieder geheiratet hat, der Sohn also bei Mutter und
Stiefvater leben würde bzw. von dort auszöge?

Nein.

Gruß
Ingo

Hallo,

Muss er vom Ausbildungsgehalt bzw. später vom Arbeitsgehalt Geld an seine Eltern abgeben?

Ja, alles in einen Topf!

Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Im SGB II-/ ALG2- Rechtsbereich ist er gegenüber den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft nicht unterhaltspflichtig, d.h. sein anrechenbares Einkommen muss er nur zur eigenen Bedarfsdeckung verwenden. Er muss seine Familie also nicht „mitversorgen“. Wenn er Geld an seine Eltern abgeben muss, dann ist das „nur“ das Geld für seinen eigenen Anteil an den Kosten - die z.B. (vermutlich) für alle BG-Mitglieder zusammen über das Bankkonto der Eltern abgebucht bzw. bestritten werden. Er gibt den Eltern Geld für z.B. seine kopfanteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon, seine Lebensmittel etc etc.

LG

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