ALG II: Muss die Arge mir das kapute Dach meines selbstgenutzten Hauses bezahlen?
Nein das sind Instandhaltungsarbeiten diese werden nicht gezahlt nur Wartungsarbeiten. Sie können jedoch als zinsloses Darlehen gewährt werden. Die Betonung liegt auf KANN! Denn auch dies liegt im Ermessen des Bearbeiters, bzw. liegt daran ob es bei Ihrer Arge in der Richtlinie überhaupt als Kannbestimmung vorgesehen ist!
ALG II: Muss die Arge mir das kapute Dach meines
selbstgenutzten Hauses bezahlen?
die ARGE übernimmt nach § 22 des 2. Sozialgesetzbuch angemessene Unterkunftskosten : http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
die Instandsetzung einer Immobilie gehört, so fürchte ich, nicht dazu. Die ARGE finanziert keine vermögenerhöhenden Maßnahmen.
Ein passendes Beispiel ist mir aus meiner Praxis nicht bekannt, es ist doch ein ungewöhnlicher Fall. Ich würde solche Kosten mit der Begründung ablehnen, dass dann ein Verkauf des Hauses zuzumuten wäre und der Umzug in eine angemessene Mietwohnung.
ALG II: Muss die Arge mir das kapute Dach meines
selbstgenutzten Hauses bezahlen?
Hallo…
ich denke das kommt auf den Grad und besonders den Folgen der Beschädigung an. Zum Beispiel: regnet es rein ?
Gruß