Hallo,
eine kurze Zusammenfassung:
Jmd. ist mit 22 leider schon berufsunfähig (bu). Am 1.8.2012 wurde Alg II und private BU-Rente beantragt und die Rentenbeantragung im Alg-II-Antrag natürlich auch angegeben. Nun bekommt die Person also Alg II, und endlich hat auch das Versicherungsunternehmen sein Okay gegeben und zahlt rückwirkend ab 1.8.12 Rente.
Die Rente ist allerdings höher als das Alg II, und das Jobcenter (JC) forderte von der Person genaue Details zur Rente an zwecks Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs (EA) ggü. der Versicherung. Nun kam das Geld der Versicherung noch vor dem offiziellen Bescheid.
Wie dem auch sei: Die Person teilte dem JC mit, das sie nun keine Leistungen mehr benötigt, stellte jedoch fest, dass das JC noch keinen EA gestellt hat. Auf Nachfrage bei der Versicherung wurde der Person mitgeteilt, das JC habe sich dort noch nicht gemeldet.
Wird das JC nun stattdessen der Person gegenüber einen EA anmelden?
Sie hat sich ja richtig verhalten.