ALG II: Nachzahlung trotz Arbeitsaufnahme?

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine wichtige Frage: ich war jetzt fast zwei Jahre arbeitslos und fange nächsten Monat wieder an, zu arbeiten. Nun habe ich bei allen vier vergangenen Bewilligungsbescheiden durch eine Rechtsanwältin Widerspruch einlegen lassen, weil ihrer (und meiner) Meinung nach zu wenig gezahlt wurde. Leider ist sie im Moment im Urlaub, deshalb stelle ich die Frage hier: die RA hat Klage vor dem Sozialgericht eingereicht und meint, es sähe recht gut für mich aus. Insgesamt geht es um eine mögliche Gesamtnachzahlung von fast 2.000€ für den gesamten Bewilligungszeitraum. Wenn ich Recht bekommen sollte: bekomme ich das Geld dann auch nachgezahlt, wenn ich schon wieder arbeite? Oder ist das damit „hinfällig“, weil ich nicht mehr bedürftig im Sinne des SGB II bin?

Auch diesmal wäre es schön, wenn Ihr euch Antworten wie „ich glaube nicht“, „weiß nicht“ oder „kann ich mir nicht vorstellen“ verkneift! Lasst bitte einfach die ECHTEN Experten ran! :wink:

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Natürlich bekommst du es nachgezahlt, weil es ja wfaktisch im Zeitraum des eigentlichen Zuflusses gefehlt hat und Du es folglich bei irgendjemandem geliehen hast, sonst wärst du ja nicht über die Runden gekommen! Die Schulden bestehen doch sicher noch immer. Insofern muss das JC nachzahlen, um dieses duch die Nichtzahlung entstandene Schuldverhältnis wieder auszugleichen auch wenn du mittlerweile Arbeit hast.

Das hatte ich gehofft. Danke für die schnelle Antwort!

Hallo,

wenn das Gericht zu deinen Gunsten entscheidet, steht dir die Nachzahlung natürlich auch dann zu, wenn du bereits eine Tätigkeit aufgenommen hast.

Gruß