Hallo zusammen!
Ich habe mal eine wichtige Frage: ich war jetzt fast zwei Jahre arbeitslos und fange nächsten Monat wieder an, zu arbeiten. Nun habe ich bei allen vier vergangenen Bewilligungsbescheiden durch eine Rechtsanwältin Widerspruch einlegen lassen, weil ihrer (und meiner) Meinung nach zu wenig gezahlt wurde. Leider ist sie im Moment im Urlaub, deshalb stelle ich die Frage hier: die RA hat Klage vor dem Sozialgericht eingereicht und meint, es sähe recht gut für mich aus. Insgesamt geht es um eine mögliche Gesamtnachzahlung von fast 2.000€ für den gesamten Bewilligungszeitraum. Wenn ich Recht bekommen sollte: bekomme ich das Geld dann auch nachgezahlt, wenn ich schon wieder arbeite? Oder ist das damit „hinfällig“, weil ich nicht mehr bedürftig im Sinne des SGB II bin?
Auch diesmal wäre es schön, wenn Ihr euch Antworten wie „ich glaube nicht“, „weiß nicht“ oder „kann ich mir nicht vorstellen“ verkneift! Lasst bitte einfach die ECHTEN Experten ran!
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!