ALG II nicht mehr nötig

Hallo,

jemand hat wegen eines unerwarteten Einnahmerückgangs als Freiberufler einen Antrag auf ALG II/Sozialgeld gestellt, ggf. bekommt auch dann Förderung bzgl. der Wohnung (über JobCenter) etc.

Man möchte sich nun auf dem Arbeitsmarkt natürlich selbst umsehen, und da gibt es Möglichkeiten
dals Freiberufler ( wenn auch mit erstmal geringeren Einkommen), ggf. auch zusätzlich einen Minijob o.ä.

Man stellt fest, das die einen überfluten mit Vollzeitangeboten.
Wenn man wieder durch die Selbständigkeit Geld (auch Minijob) verdient,
wie wird jemand die „Bürokratie“ wieder los. Antrag dann quasi einfach zurückziehen o.ä.?

Gibt es irgendwelche Pflichten, dass man einen Vollzeitjob annehmen muss, doch wohl kaum, oder, wenn man bspw. noch sonstige Einkünfte hat?

Muss man, wenn die neue Wonnung über das JobCenter gefördert würde, bei Beeindigung der JobCenter-Leistungen etwas beachten im Sinne von „Fallstricken“ also Übernahme irgendwelcher Kosten?

Falls jemand Tipps hat, ausdrücklichen Dank im voraus.

P.s.:

Wenn man auch aufgrund des überraschenden Einnahmerückgangs temporär keine KV hatte.
Wie ist das, ich vermute, dass das Jobcenter einen zunächst versichert.?
Wie ist das, wenn man dann kein JobCenter mehr nötig hat, welche günstigste Mglichkeit gäbe es, sich zu versichern?

Obwohl man am liebsten nur selbständig als Freiberufler arbeiten würde.

Hallo

Wenn man wieder durch die Selbständigkeit Geld (auch Minijob) verdient, wie wird jemand die „Bürokratie“ wieder los

Wenn/ sobald man seinen Bedarf (= pauschalierten Regelbedarf plus örtlich angemessene Unterkunftskosten plus ggf. Mehrbedarfe) durch sein anrechenbares (!) Einkommen decken kann (inklusive ALG2-vorrangigen Ansprüche wie z.B. Wohngeld) , dann ist man nicht mehr ALG2-bedürftig und fällt aus dem Leistungsbezug.

Oder man verzichtet halt auf den (weiteren) Leistungsbezug / stellt keinen (Weiterbewilligungs-)Antrag.

Zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens/ der Freibeträge: http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Gibt es irgendwelche Pflichten, dass man einen Vollzeitjob annehmen muss, doch wohl kaum, oder, wenn man bspw. noch sonstige Einkünfte hat? (…) Obwohl man am liebsten nur selbständig als Freiberufler arbeiten würde

Im ALG2-Bezug ist man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Solange man noch kein bedarfsdeckendes Einkommen hat und die Leistungen vom Jobcenter benötigt, unterliegt man auch den entsprechenden Pflichten - und hat ggf. auch ein zumutbares Jobangebot anzunehmen. Die eigenen Tätigkeits-„Wünsche“ sind dabei nicht ausschlaggebend.

Zur Zumutbarkeit von Jobs und Maßnahmen: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Muss man, wenn die neue Wonnung über das JobCenter gefördert würde, bei Beeindigung der JobCenter-Leistungen etwas beachten im Sinne von „Fallstricken“ also Übernahme irgendwelcher Kosten?

Regelsatz und angemessene Unterkunftskosten (sowie ggf. Krankenversicherung) sind Bestandteil dieser Grundsicherungsleistung für Bedürftige. Sofern die Leistung nicht wegen bestimmter Umstände auf vorläufiger bzw. Darlehns-Basis bewilligt wird (was aus dem Bescheid hervorgeht) oder sonstige Erstattungsansprüche vorliegen (auch darüber ist man ggf. informiert) , ist davon „später“ nichts zurückzuzahlen.

Wegen Krankenversicherung: Siehe rechts, Merkblätter „Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung - für Leistungsbezieher“ bzw. „… zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit“: https://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/ze…

LG