ALG II oder Sozialgeld?

Hallo Experten,

folgende Situation:

ich bin zur Zeit freiberuflich tätig, erwarte jedoch Anfang Januar ein Kind, so daß ich bis ca. Ende November nicht mehr arbeiten kann.
Das heißt also, ich muß leider ab da für ca. 6 Monate (bis ich wieder arbeiten kann) Unterstützung vom Staat wahrnehmen.
Nun war ich schon bei einer Beratungsstelle, auch die konnten mir jedoch nicht sagen, ob ich ALGII oder Sozialgeld beantragen muß, denn schließlich stehe ich dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit ja nicht zur Verfügung, was gegen ALG II spricht. Andererseits gilt eine Schwangerschaft auch nicht als Krankheit.
Das lezte Mal fest angestellt war ich vor mehreren Jahren, da habe ich auch mal Arbeitslosengeld erhalten. Ist aber wie gesagt auch schon lange her und hat dann mit der aktuellen Situation nichts zu tun.
Die Dame von der Beratungsstelle hat auch mehrere Leute angerufen, die es auch alle nicht genau wußten und entweder zu ALG II oder zu Sozialgeld tendieren. Diverse Bücher haben wir auch schon gewälzt - keine klare Aussage.
Natürlich kann ich erst das eine beantragen, schauen ob es stattgegeben wird und dann das andere versuchen, aber das dauert halt ziemlich lange und außerdem ist es natürlich wahnsinnig viel Streß, weil man zwei Ämter befragen muß und die dann vielleicht beide auf das andere Amt verweisen…

Vielleicht weiß jemand von Euch Rat?

Danke und Gruß,
M.

Hallo muenchen, lebst du mit jemandem (Partner) zusammen?

Hallo!

Nein, bin alleinerziehend…

Gruß,
M.

Hallo muenchen, lebst du mit jemandem (Partner) zusammen?

Hallo!

Nein, bin alleinerziehend…

Hallo muenchen, also was ich bisher so gelesen hab, sieht es eher nach alg II bei dir aus, weil du bist ja nicht krank oder behindert. Nur tritt bei dir als „Unzumutbarkeitsfaktor“ (also dass dir eine Arbeit nicht zugemutet werden kann bzw. man sich nach deinen Umständen richten muss) das mit dem Kind hinzu.

Lies mal das SGB II (keine Angst, nicht das ganze sondern nur erst mal §§ 7-10 und 28) http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s…

Was für ne Beratungsstelle war den das, bei der du warst?

Bei alg II bzw. Hartz IV so viel verschiedenes zu beachten/zu berücksichtigen, dass es kein Wunder ist, wenn man da als Sich-nicht-eingehend-und-ständig-mit-der-Materie-Befassender nicht durchblickt.

Vielleicht schaust du auch mal in den thread „Selbständig und dann arbeitslos“ weiter oben.

MfG

Hi,

du bist (oder giltst) als grundsätzlich arbeitsfähig, also bekommst du ALG 2.
Übrigens verwechselst du etwas.
Sozialgeld ist das, was Personen bekommen, die mit ALG2-Beziehern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, aber selbst keinen Anspruch auf ALG2 haben. Das heißt, dein Kind wird, sobald es geboren ist, Sozialgeld bekommen. Sozialgeld wird auch vom AA bzw. ARGE gezahlt.

Was du meintest, ist Sozialhilfe. Die wird vom Sozialamt bezahlt. Das bekommen aber nur Personen, die länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank sind. Eine Schwangerschaft / Entbindung zählt hierzu nicht.

Gruß
Nelly