Hallo liebes FORUM,
wenn Person A ein geringes Einkommen hat (680 Euro netto) hat er doch vielleicht Anspruch auf Unterstützung vom Staat…
Aber wohin muss er sich zuerst wenden: Arbeitsagentur für ALG II oder Sozialamt für Wohngeld? Welche Einkommensgrenzen gibt es dabei?
Danke!
Mirabelle
Hallo
wenn Person A ein geringes Einkommen hat (680 Euro netto) hat
er doch vielleicht Anspruch auf Unterstützung vom Staat…
Aber wohin muss er sich zuerst wenden: Arbeitsagentur für ALG
II oder Sozialamt für Wohngeld?
Zuerst an die Arbeitsagentur, würde ich sagen. ALG II bekommt ein Bedürftiger, der 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Erstens bekommt man ALG II und Sozialhilfe niemals rückwirkend, sondern höchstens ab dem Zeitpunkt des ersten Antrages. Wohngeld bekommt man ggf. für den laufenden Monat komplett, wenn man also am 31.10. einen Antrag stellt, bekommt mann ggf. noch die komplette Oktobermiete.
Außerdem könnte man mit dem ALG-II-Bescheid (wenn es eine Ablehnung ist) zur Wohngeldstelle. Dann wissen die schon mal, dass da nichts zu holen ist.
Wohngeld bekommt man nicht auf dem Sozialamt, sondern an der Wohngeldstelle. Die ist aber oft beim Sozialamt untergebracht.
Welche Einkommensgrenzen gibt
es dabei?
Das kommt ein bisschen darauf an, wie viel Miete die Person A bezahlt. Und es ist von Stadt zu Stadt verschieden, besonders Wohngeld.
Insbesondere beim Wohngeld kann man übrigens verschiedene Dinge vom berechenbaren Einkommen abziehen, z. B. Haftpflichtversicherungen. Es lohnt sich, sich genau zu erkundigen.
Viele Grüße
Thea
Liebe Thea,
hab’ Dank für Deine Antwort.
Mirabelle
ALG-II ist nachrangig, also kommt zuerst Wohngeld in Betracht, sofern damit der Bedarf i.S.d. ALG-II mindestens erreicht wird.
Wenn aber der ALG-II-Bedarf trotz Wohngeldes nicht erreicht wird, kommt nur ALG-II in Betracht.
Am besten beides parallel beantragen und jeweils auf die Parallelbeantragung hinweisen.
Dir auch DANKE!
…
Hallo
ALG-II ist nachrangig, also kommt zuerst Wohngeld in Betracht,
sofern damit der Bedarf i.S.d. ALG-II mindestens erreicht
wird.
Ja schon, aber ein ALG II Empfänger muss doch nicht noch mal extra Wohngeld beantragen. Das macht doch dann das Amt für ihn.
Ich dachte, man könnte sich evtl. Arbeit sparen, wenn man es hintereinander macht.
Allerdings muss man natürlich darauf achten, dass man - falls bis dahin kein oder kein positiver Bescheid vorliegt - spätestens bis zum letzten des Monats Wohngeld beantragt.
Viele Grüße
Thea