ALG II & Ortsabwesenheit

Hallo liebe W W W’ler,

Es war ja in den letzten Monaten groß überall das Thema gewesen, dass Asylanten demnächst das Recht erteilt bekommen sollen, dass Sie sich frei in Deutschland bewegen können.

Den ALG II Empfängern gegenüber ist dies unfair und lässt diese quasi als minderwertig oder 3 Klasse Menschen wirken…

Die Frage lautet nun, gibt es irgendwo auch einen Prozess, oder eine Entscheidung in planung, um dass ALG II Empfäner sich frei in Deutschland und insgesammt frei bewegen dürfen, ohne Ortsabwesenheit beantragen zu müssen?

Zudem, eine weitere Frage:

Was wäre wenn ein ALG II Empfänger sich 4 Tage Ortsabwesenheit beantragen würde, diese jedoch für einen Donnerstag, Freitag, Montag & Dienstag beantragen würde… Für dass Wochenende müsste er doch keine Ortsabwesenheit beantragen, oder?

Bin neugierig auf eure Antworten.

Danke im Voraus!

Gruss

der Kölsche

Moin,

Es war ja in den letzten Monaten groß überall das Thema
gewesen, dass Asylanten demnächst das Recht erteilt bekommen
sollen, dass Sie sich frei in Deutschland bewegen können.

Ich nehme an, du spielst auf die sogenannte „Residenzpflicht“ an, die besagt, dass ein Asylbewerber während des laufenden Verfahrens einen bestimmten Bereich nicht verlassen darf:

http://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht_%28Ausl…

Den ALG II Empfängern gegenüber ist dies unfair und lässt
diese quasi als minderwertig oder 3 Klasse Menschen wirken…

Die Frage lautet nun, gibt es irgendwo auch einen Prozess,
oder eine Entscheidung in planung, um dass ALG II Empfäner
sich frei in Deutschland und insgesammt frei bewegen dürfen,
ohne Ortsabwesenheit beantragen zu müssen?

Du meinst also, ALGII Empfänger dürfen einen durch die Behörden festgelegten Bereich (also z.B. eine Stadt) nicht verlassen? Nicht mal zu Vorstellungsgesprächen? Das wäre natürlich ein Skandal und erklärt die anhaltende Arbeitslosigkeit vieler ALGII Empfänger. Das gehört sofort abgeschafft!!!

Gruß,
M.

Die Frage lautet nun, gibt es irgendwo auch einen Prozess,
oder eine Entscheidung in planung, um dass ALG II Empfäner
sich frei in Deutschland und insgesammt frei bewegen dürfen,
ohne Ortsabwesenheit beantragen zu müssen?

Was ihn wirklich einschränkt ist die Klausel zur Erreichbarkeit per Briefpost,die an jedem Werktag (inkl. Samstag) sichergestellt werden muss. Darüber hinaus sagt die Erreichbarkeitsanordnung nur,daß man sich durchaus im zeit- und ortsnahen Bereich rund ums Amt aufhalten soll. Dies ist aber nicht in Kilometern beschränkt, sondern so definiert,daß man in der Lage sein muss, das Amt ohne unzumutbaren Aufwand täglich zu erreichen. Hieße überspitzt ausgedrückt: man darf sich auch ohne Genehmigung in 150km Entfernung aufhalten, wenn man in der Lage ist, täglich seine Post entgegenzunehmen und das Amt ohne größeren Aufwand zu erreichen.

Hier der entsprechende Paragraph dazu:
_§ 2 Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs

1Der Arbeitslose kann sich vorübergehend auch von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entfernen, wenn

  1. er dem Arbeitsamt rechtzeitig seine Anschrift für die Dauer der Abwesenheit mitgeteilt hat,
  2. er auch an seinem vorübergehenden Aufenthaltsort die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 erfüllen kann und
  3. er sich im Nahbereich des Arbeitsamtes aufhält. 2Zum Nahbereich gehören alle Orte in der Umgebung des
    Arbeitsamtes, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der Lage wäre, das Arbeitsamt täglich ohne
    unzumutbaren Aufwand zu erreichen._

Was wäre wenn ein ALG II Empfänger sich 4 Tage Ortsabwesenheit
beantragen würde, diese jedoch für einen Donnerstag, Freitag,
Montag & Dienstag beantragen würde… Für dass Wochenende
müsste er doch keine Ortsabwesenheit beantragen, oder?

Das Jobcenter rechnet den Sonntag leider mit als Tag einer Ortsabwesenheit. Würdest du das Wochenende nicht mit beantragen, würdest du den Fallmanager schon fast provozieren, dir eine Sanktion zu verpassen. Denn wegen der o.e. Erreichbarkeit per Briefpost müsstest du zumindest am Samstag per Post erreichbar sein. Da aber auch Fallmanager nicht allzuoft auf den Kopf gefallen sind (einige zumindest), wird der sich denken können,daß du in der Zwischenzeit auch nicht da bist und wird sich irgendeine Schikaneaktion in Sachen Einladung einfallen lassen.
Es dürfte tausende Arbeitslose geben,die ein Liedchen davon singen können,daß Jobcenter im Falle einer Ortsabwesenheit „zufällig“ gerne dann einen Termin für den 1.Tag nach der Rückkehr ansetzen. Denn sie hoffen,daß die Person ihre aufgelaufene Post erst an diesem Tag öffnet und somit den Termin verpasst.

Hallo,

Die Frage lautet nun, gibt es irgendwo auch einen Prozess,
oder eine Entscheidung in planung, um dass ALG II Empfäner
sich frei in Deutschland und insgesammt frei bewegen dürfen,
ohne Ortsabwesenheit beantragen zu müssen?

Was ihn wirklich einschränkt ist die Klausel zur
Erreichbarkeit per Briefpost,die an jedem Werktag (inkl.
Samstag) sichergestellt werden muss.

nein, es reicht vollstädig, wenn die Samstagspost am Sonntag Abend zur Kenntnis genommen wird. Einer Ortsabwensenheit von Freitag Abend bis Sonntag Abend steht nichts entgegen.

Hier der entsprechende Paragraph dazu:
§ 2 Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs

Meinst Du die EAO? SGB II kanns jedenfalls nicht sien.

Was wäre wenn ein ALG II Empfänger sich 4 Tage Ortsabwesenheit
beantragen würde, diese jedoch für einen Donnerstag, Freitag,
Montag & Dienstag beantragen würde… Für dass Wochenende
müsste er doch keine Ortsabwesenheit beantragen, oder?

Das Jobcenter rechnet den Sonntag leider mit als Tag einer
Ortsabwesenheit.

Ja, denn es werden 3 Wochen und nicht 21 Tage OA zugestanden.

Würdest du das Wochenende nicht mit
beantragen, würdest du den Fallmanager schon fast provozieren,

Warum das?

dir eine Sanktion zu verpassen.

Ein Antrag ist sanktionsfähig? Es mögen ja seltsame Dinge in SGB II, HEGAs & Co stehen, aber das ist nicht möglich.

Allerdings kann eine nicht angemeldete OA bei Kenntnis durch das JC zum Wegfall der Leistungen führen (Wegfall, nihct Sanktion).

Denn wegen der o.e. Erreichbarkeit per Briefpost müsstest du :zumindest am Samstag per Post erreichbar sein.

Nein, eben nicht.

Da aber auch Fallmanager nicht allzuoft auf den Kopf gefallen sind :frowning:einige zumindest), wird der sich denken können,daß du in der :Zwischenzeit auch nicht da bist und wird sich irgendeine :Schikaneaktion in Sachen Einladung einfallen lassen.

Du meinst, das JC würde einen Termin auf Samstag oder Sonntag legen? Ernsthaft?!?

Es dürfte tausende Arbeitslose geben,die ein Liedchen davon
singen können,daß Jobcenter im Falle einer Ortsabwesenheit
„zufällig“ gerne dann einen Termin für den 1.Tag nach der
Rückkehr ansetzen.

Und wo wäre da das Problem? Wer soetwas befürchtet, kann bei Meldung der OA ja vorsorglich Fragen ob er am Tag nach der OA persönlich vorstellig werden muss.

Denn sie hoffen,daß die Person ihre aufgelaufene Post erst an diesem :Tag öffnet und somit den Termin verpasst.

Ja, dafür gibt es extra die „Abteilung für Gemeinheiten“ in jedem JC.
Mal ehrlich: Ist es zuviel verlangt, nach Rückkehr die offensichtlich massig angefallene Briefpost auf Nachricht des JC zu durchforsten? Mit solchen Hypothesen ist keinem ALG-II-Empfänger geholfen.

Ansonsten gibts alles zur OA hier: http://hartz.info/index.php?topic=22.0

Gruß

osmodius

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Was ihn wirklich einschränkt ist die Klausel zur
Erreichbarkeit per Briefpost,die an jedem Werktag (inkl.
Samstag) sichergestellt werden muss.

nein, es reicht vollstädig, wenn die Samstagspost am Sonntag
Abend zur Kenntnis genommen wird. Einer Ortsabwensenheit von
Freitag Abend bis Sonntag Abend steht nichts entgegen.

Ja, diese kleine Klausel ist mir schon bekannt.

Meinst Du die EAO? SGB II kanns jedenfalls nicht sien.

Richtig, die Ereichbarkeitsanordnung. Schrieb ich ja in meinem Posting auch.

Warum das?

Weil der FM sich denken kann,daß man am Wochenende auch nicht daheim ist.

dir eine Sanktion zu verpassen.

Ein Antrag ist sanktionsfähig? Es mögen ja seltsame Dinge in
SGB II, HEGAs & Co stehen, aber das ist nicht möglich.

Nicht direkt verpassen, eher einen Anlass dazu geben. Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit,daß man am Wochenende tatsächlich zwecks Postempfang heimkehrt,wenn für die Tage davor oder danach Ortsabwesenheit beantragt hat? Meines Erachtens herzlich gering. Ein sparwütiger JC-Angestellter könnte hier durch geschicktes Einladen für den Tag nach der Rückkehr schon fast eine Einsparmöglichkeit hoffen.
Woher ich sowas weiß? Weil ich auch mal Hartzer war,sogar längere Zeit. Damals wurde ich nur alle 6 Monate beim Amt antanzen. In dieser Zeit habe ich 2x eine Ortsabwesenheit beantragt und wurde genau 4x außerplanmäßig eingeladen: 2x für den Nachmittag des Tages vor der Abreise und 2x für den Morgen nach der Rückkehr. Jedesmal sehr kurzfristig eingeladen und jedesmal unter einem miesen Vorwand. Nach spätestens 2min war ich jedesmal wieder draußen. Man muss schon mächtig mit dem Klammerbeutel gepudert sein, um nicht auf Überwachung als wirklichen Grund zu kommen.

Du meinst, das JC würde einen Termin auf Samstag oder Sonntag
legen? Ernsthaft?!?

Nicht die Termine…aber die Einladungen für kurzfristige Termine können durchaus so verschickt werden,daß sie an einem bestimmten Tag ankommen. Das hiesige Jobcenter nimmt zu solchen Zwecken dann nicht die normale Post,sondern einen kleinen privaten Briefdienst, der eine fristgemäße Zustellung garantiert. Meist werden solche Schreiben dann auch noch als Einschreiben verschickt,um den Empfangszeitpunkt festzuhalten.

Ja, dafür gibt es extra die „Abteilung für Gemeinheiten“ in
jedem JC.

Daß viele Aktionen ganz offensichtlich reine Schikane sind, ist keine Einbildung,sondern mein persönliches Resumé aus Erfahrungen als Ex-Hartzer und noch immer gelegentlichem Beistand. In dieser Zeit habe ich eins gelernt: Wenn es mehrere Lösungsmöglichkeiten für eine Situation gibt,dann sollte man immer mit der für den Kunden schlechtesten rechnen,wenn das Jobcenter irgendwie involviert ist.

Mal eine Frage: Deinem Fragestil nach zu urteilen bist du selbst im JC tätig,oder ? Wenn ja,dann solltest du deine Kollegen eigentlich besser kennen. Insbesondere meine ich damit,daß einige Mitarbeiter relativ „kundenfreundlich“ drauf sind, während andere jede sich bietende Möglichkeit nutzen, irgendwie Gelder zu sparen. Ich selbst hatte damals mit beiden Kategorien zu tun. Mit ersterer Dame hatte ich nie Probleme,die während ich mit ihrer Nachfolgerin ständig angeeckt bin, weil sie ständig nach Gründen suchte, mir ein Fehlverhalten nachzuweisen. Und je öfter sie damit auf Granit biss,umso verkrampfter suchte sie nach Fehlern. Rat doch mal, welche Mitarbeiterin das war, die mich so kurz vor bzw nach der Ortsabwesenheit eingeladen hat.

Hallo Marco,

Was ihn wirklich einschränkt ist die Klausel zur
Erreichbarkeit per Briefpost,die an jedem Werktag (inkl.
Samstag) sichergestellt werden muss.

nein, es reicht vollstädig, wenn die Samstagspost am Sonntag
Abend zur Kenntnis genommen wird. Einer Ortsabwensenheit von
Freitag Abend bis Sonntag Abend steht nichts entgegen.

Ja, diese kleine Klausel ist mir schon bekannt.

das ist aber vermutlich nicht allen Betroffenen bekannt, und es lesen ja auch andere mit. :wink:

Warum das?

Weil der FM sich denken kann,daß man am Wochenende auch nicht
daheim ist.

Meine Frage bezog sich auf das provozieren. Das aollte einem JC-Mitarbeiter eigentlich nicht passieren. Auch wenn die Vermutung naheliegend ist.

dir eine Sanktion zu verpassen.

Ein Antrag ist sanktionsfähig? Es mögen ja seltsame Dinge in
SGB II, HEGAs & Co stehen, aber das ist nicht möglich.

Nicht direkt verpassen, eher einen Anlass dazu geben.

Wie geschrieben: Da gibt es rechtlich keine Handhabe.

Wie hoch
ist wohl die Wahrscheinlichkeit,daß man am Wochenende
tatsächlich zwecks Postempfang heimkehrt,wenn für die Tage
davor oder danach Ortsabwesenheit beantragt hat? Meines
Erachtens herzlich gering.

Nicht zwecks Postempfang. Ich habe Mal einen Urlaub für 2 Tage unterbrochen um 1000 km zu einer Hochzeit an einem WE zu fahren. Gründe kann es viele geben.

Ein sparwütiger JC-Angestellter
könnte hier durch geschicktes Einladen für den Tag nach der
Rückkehr schon fast eine Einsparmöglichkeit hoffen.

Ja, klar. Aber dann ist man doch auch anwesend. Das mag affig sein, aber doch kein Problem.

Woher ich sowas weiß? Weil ich auch mal Hartzer war,sogar
längere Zeit. Damals wurde ich nur alle 6 Monate beim Amt
antanzen. In dieser Zeit habe ich 2x eine Ortsabwesenheit
beantragt und wurde genau 4x außerplanmäßig eingeladen: 2x für
den Nachmittag des Tages vor der Abreise und 2x für den Morgen
nach der Rückkehr. Jedesmal sehr kurzfristig eingeladen und
jedesmal unter einem miesen Vorwand. Nach spätestens 2min war
ich jedesmal wieder draußen. Man muss schon mächtig mit dem
Klammerbeutel gepudert sein, um nicht auf Überwachung als
wirklichen Grund zu kommen.

Es gibt wohl JCs mit Mitarbeitern, die so drauf sind. Daher ja mein Hinweis, evetuelle Einladungen vorab zu klären. Gegebenenfalls telephonisch nachfragen, warum ein persönliches Erscheinen unabdingbar ist.

Du meinst, das JC würde einen Termin auf Samstag oder Sonntag
legen? Ernsthaft?!?

Nicht die Termine…aber die Einladungen für kurzfristige
Termine können durchaus so verschickt werden,daß sie an einem
bestimmten Tag ankommen. Das hiesige Jobcenter nimmt zu
solchen Zwecken dann nicht die normale Post,sondern einen
kleinen privaten Briefdienst, der eine fristgemäße Zustellung
garantiert. Meist werden solche Schreiben dann auch noch als
Einschreiben verschickt,um den Empfangszeitpunkt festzuhalten.

Das ist ja auch die korrekte Vorgehemsweise.

Ja, dafür gibt es extra die „Abteilung für Gemeinheiten“ in
jedem JC.

Daß viele Aktionen ganz offensichtlich reine Schikane sind,
ist keine Einbildung,sondern mein persönliches Resumé aus
Erfahrungen als Ex-Hartzer und noch immer gelegentlichem
Beistand. In dieser Zeit habe ich eins gelernt: Wenn es
mehrere Lösungsmöglichkeiten für eine Situation gibt,dann
sollte man immer mit der für den Kunden schlechtesten
rechnen,wenn das Jobcenter irgendwie involviert ist.

Ich würde es anders formulieren: Wenn es mehrere Lösungsmöglichkeiten für eine Situation gibt, dann wählt das JC die einfachste - die dann gerne die denkbar ungünstigste für den Betroffenen ist.

Mal eine Frage: Deinem Fragestil nach zu urteilen bist du
selbst im JC tätig,oder ?

Obwohl ich in räumlicher Nähe zum örtlichen JC arbeite, so hab ich zum Glück einen anderen Beruf.

Wenn ja,dann solltest du deine Kollegen eigentlich besser kennen.

Nun, meine Kollegen versteh ich manchmal auch nicht. :wink:
Als Beistand hab ich allerdings auch schon verschiedene JC-Mitarbeiter kennenlernen dürfen.

Insbesondere meine ich
damit,daß einige Mitarbeiter relativ „kundenfreundlich“ drauf
sind, während andere jede sich bietende Möglichkeit nutzen,
irgendwie Gelder zu sparen.

Diese Bandbreite hast Du aber auch in jedemm Ladengeschäft, auch wenn es in der Sache natürlich einen Unterschied macht.

Ich selbst hatte damals mit beiden
Kategorien zu tun. Mit ersterer Dame hatte ich nie
Probleme,die während ich mit ihrer Nachfolgerin ständig
angeeckt bin, weil sie ständig nach Gründen suchte, mir ein
Fehlverhalten nachzuweisen. Und je öfter sie damit auf Granit
biss,umso verkrampfter suchte sie nach Fehlern. Rat doch mal,
welche Mitarbeiterin das war, die mich so kurz vor bzw nach
der Ortsabwesenheit eingeladen hat.

Natürlich ist der Frust verständlich, der durch solche Sache provoziert wird, nur hilft er nicht weiter. Gute Kenntnis über Rechte und Pflichten seitens des ALG-II-Empfängers sind immer eine solide Basis. Ein paar „warme Worte“ für den Gegenüber leisten auch oft mehr als man denkt. Und Gold wert sind natürlich Leute die Beistand leisten.

Gruß

osmodius