Hallo Marco,
Was ihn wirklich einschränkt ist die Klausel zur
Erreichbarkeit per Briefpost,die an jedem Werktag (inkl.
Samstag) sichergestellt werden muss.
nein, es reicht vollstädig, wenn die Samstagspost am Sonntag
Abend zur Kenntnis genommen wird. Einer Ortsabwensenheit von
Freitag Abend bis Sonntag Abend steht nichts entgegen.
Ja, diese kleine Klausel ist mir schon bekannt.
das ist aber vermutlich nicht allen Betroffenen bekannt, und es lesen ja auch andere mit. 
Warum das?
Weil der FM sich denken kann,daß man am Wochenende auch nicht
daheim ist.
Meine Frage bezog sich auf das provozieren. Das aollte einem JC-Mitarbeiter eigentlich nicht passieren. Auch wenn die Vermutung naheliegend ist.
dir eine Sanktion zu verpassen.
Ein Antrag ist sanktionsfähig? Es mögen ja seltsame Dinge in
SGB II, HEGAs & Co stehen, aber das ist nicht möglich.
Nicht direkt verpassen, eher einen Anlass dazu geben.
Wie geschrieben: Da gibt es rechtlich keine Handhabe.
Wie hoch
ist wohl die Wahrscheinlichkeit,daß man am Wochenende
tatsächlich zwecks Postempfang heimkehrt,wenn für die Tage
davor oder danach Ortsabwesenheit beantragt hat? Meines
Erachtens herzlich gering.
Nicht zwecks Postempfang. Ich habe Mal einen Urlaub für 2 Tage unterbrochen um 1000 km zu einer Hochzeit an einem WE zu fahren. Gründe kann es viele geben.
Ein sparwütiger JC-Angestellter
könnte hier durch geschicktes Einladen für den Tag nach der
Rückkehr schon fast eine Einsparmöglichkeit hoffen.
Ja, klar. Aber dann ist man doch auch anwesend. Das mag affig sein, aber doch kein Problem.
Woher ich sowas weiß? Weil ich auch mal Hartzer war,sogar
längere Zeit. Damals wurde ich nur alle 6 Monate beim Amt
antanzen. In dieser Zeit habe ich 2x eine Ortsabwesenheit
beantragt und wurde genau 4x außerplanmäßig eingeladen: 2x für
den Nachmittag des Tages vor der Abreise und 2x für den Morgen
nach der Rückkehr. Jedesmal sehr kurzfristig eingeladen und
jedesmal unter einem miesen Vorwand. Nach spätestens 2min war
ich jedesmal wieder draußen. Man muss schon mächtig mit dem
Klammerbeutel gepudert sein, um nicht auf Überwachung als
wirklichen Grund zu kommen.
Es gibt wohl JCs mit Mitarbeitern, die so drauf sind. Daher ja mein Hinweis, evetuelle Einladungen vorab zu klären. Gegebenenfalls telephonisch nachfragen, warum ein persönliches Erscheinen unabdingbar ist.
Du meinst, das JC würde einen Termin auf Samstag oder Sonntag
legen? Ernsthaft?!?
Nicht die Termine…aber die Einladungen für kurzfristige
Termine können durchaus so verschickt werden,daß sie an einem
bestimmten Tag ankommen. Das hiesige Jobcenter nimmt zu
solchen Zwecken dann nicht die normale Post,sondern einen
kleinen privaten Briefdienst, der eine fristgemäße Zustellung
garantiert. Meist werden solche Schreiben dann auch noch als
Einschreiben verschickt,um den Empfangszeitpunkt festzuhalten.
Das ist ja auch die korrekte Vorgehemsweise.
Ja, dafür gibt es extra die „Abteilung für Gemeinheiten“ in
jedem JC.
Daß viele Aktionen ganz offensichtlich reine Schikane sind,
ist keine Einbildung,sondern mein persönliches Resumé aus
Erfahrungen als Ex-Hartzer und noch immer gelegentlichem
Beistand. In dieser Zeit habe ich eins gelernt: Wenn es
mehrere Lösungsmöglichkeiten für eine Situation gibt,dann
sollte man immer mit der für den Kunden schlechtesten
rechnen,wenn das Jobcenter irgendwie involviert ist.
Ich würde es anders formulieren: Wenn es mehrere Lösungsmöglichkeiten für eine Situation gibt, dann wählt das JC die einfachste - die dann gerne die denkbar ungünstigste für den Betroffenen ist.
Mal eine Frage: Deinem Fragestil nach zu urteilen bist du
selbst im JC tätig,oder ?
Obwohl ich in räumlicher Nähe zum örtlichen JC arbeite, so hab ich zum Glück einen anderen Beruf.
Wenn ja,dann solltest du deine Kollegen eigentlich besser kennen.
Nun, meine Kollegen versteh ich manchmal auch nicht. 
Als Beistand hab ich allerdings auch schon verschiedene JC-Mitarbeiter kennenlernen dürfen.
Insbesondere meine ich
damit,daß einige Mitarbeiter relativ „kundenfreundlich“ drauf
sind, während andere jede sich bietende Möglichkeit nutzen,
irgendwie Gelder zu sparen.
Diese Bandbreite hast Du aber auch in jedemm Ladengeschäft, auch wenn es in der Sache natürlich einen Unterschied macht.
Ich selbst hatte damals mit beiden
Kategorien zu tun. Mit ersterer Dame hatte ich nie
Probleme,die während ich mit ihrer Nachfolgerin ständig
angeeckt bin, weil sie ständig nach Gründen suchte, mir ein
Fehlverhalten nachzuweisen. Und je öfter sie damit auf Granit
biss,umso verkrampfter suchte sie nach Fehlern. Rat doch mal,
welche Mitarbeiterin das war, die mich so kurz vor bzw nach
der Ortsabwesenheit eingeladen hat.
Natürlich ist der Frust verständlich, der durch solche Sache provoziert wird, nur hilft er nicht weiter. Gute Kenntnis über Rechte und Pflichten seitens des ALG-II-Empfängers sind immer eine solide Basis. Ein paar „warme Worte“ für den Gegenüber leisten auch oft mehr als man denkt. Und Gold wert sind natürlich Leute die Beistand leisten.
Gruß
osmodius