Hallo Ihr,
pro Kalenderjahr 21 Tage Ortsabwesenheit heißt es.
Ab wann gelten die 21 Tage?
Wenn ein Hartz-IV-ler nun im Juli die Ortsabwesenheit in Anspruch nehmen möchte, stehen ihm dann die vollen 21 Tage oder nur anteilsmäßig 10,5 Tage zu?
Danke und Gruß
b.