Alg II: Ortsabwesenheit

Hallo Ihr,

pro Kalenderjahr 21 Tage Ortsabwesenheit heißt es.
Ab wann gelten die 21 Tage?
Wenn ein Hartz-IV-ler nun im Juli die Ortsabwesenheit in Anspruch nehmen möchte, stehen ihm dann die vollen 21 Tage oder nur anteilsmäßig 10,5 Tage zu?

Danke und Gruß
b.

Link

Hallo Ihr,

Hallo.

pro Kallenderjahr 21 Tage Ortsabwesenheit heißt es.

Sende mal den Link, wo es so heißt. Danke.
MfG

Hallo

schau mal hier unter „Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen“; da ist die „Erreichbarkeitsanordnung“ verlinkt:http://hartz.info/index.php?topic=1464.0

Allgemein: http://hartz.info/index.php?topic=22.0

LG

Vielen Dank!

LG
ich