Ich beziehe zur zeit wg. längerer Krankheit (EU Rente wird eingeklagt))seit Nov.2009 ALG II- mit Eheman eine Bedarfsgemeinschaft - seit 01.09.2010 Ehemann Rentner- wird die Rente zur Bedarfsgemeinschft mit angerechnet?
Hallo,
ja die Rente wird mit angerechnet! Es ist ein Einkommen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, und jedes Einkommen wird angerechnet!
Lieben Gruß
Ich beziehe zur zeit wg. längerer Krankheit (EU Rente wird
eingeklagt))seit Nov.2009 ALG II- mit Eheman eine
Bedarfsgemeinschaft - seit 01.09.2010 Ehemann Rentner- wird
die Rente zur Bedarfsgemeinschft mit angerechnet?
Die Rente wird als Einkommen gem. § 11 SGB II berücksichtigt.Davon sind mindestens 30,00 EUR Pauschale sowie, wenn vorhanden, Kfz-Versicherungsbeiträge abzusetzen.
Na klar, alle Einkommen der Gemeinschaft werden angerechnet.
Grüße aus Bonn…
siebengebirgler
Die Rente des Ehemannes wird insofern berücksichtigt, als dass der Anteil, der über dem Bedarf deines Mannes liegt (derzeit 359 Euro für Volljährige, plus anteilige Kosten der Unterkunft).
Unter folgenden Link kannst du den ALG II Anspruch für Eure Bedarfsgemeinschaft berechnen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Grüße Dirk
Ja klar. Rente ist Einkommen. Sonst hätte ja jeder Rentner Anspruch auf volle ALG II-Leistung.
Ja!
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Bedarfsgemeinschaft - seit 01.09.2010 Ehemann Rentner- wird
die Rente zur Bedarfsgemeinschft mit angerechnet?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Renten zählen wie auch andere Bezüge als Einkommen gemäß § 11 SGB II. Ich gehe davon aus, dass Ihr Ehemann Altersrente (also regulärer Beginn wegen Erreichen des 65. Lebensjahres) seit September 2009 bezieht?
Dann ist Ihr Ehemann Ausschlussgrund und kann keine Leistungen vom Jobcenter erhalten. Im Bedarfsfalle nur Grundsicherung oder Wohngeld.
Wenn nur noch Sie „übrig bleiben“, berechnet das Jobcenter aufgrund des Rentenbescheides den fiktiven (also angenommenen) Bedarf Ihres Ehemannes und berücksichtigt das Einkommen, in diesem Fall die Rente, und bereinigt diese mit 30 EUR.
Kommt als Ergebnis ein Guthaben raus, ist dieses auf Ihren Bedarf als so genanntes übersteigendes Einkommen anzurechnen. Sie erhalten jedoch keine Einkommensbereinigung, da die Rente Ihres Mannes bereits pauschal bereinigt wurde.
Kommt als Ergebnis kein übersteigendes Einkommen raus, kann Ihnen natürlich auch nichts angerechnet werden.
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Bedarfsgemeinschaft - seit 01.09.2010 Ehemann Rentner- wird
die Rente zur Bedarfsgemeinschft mit angerechnet?
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Bedarfsgemeinschaft - seit 01.09.2010 Ehemann Rentner- wird
die Rente zur Bedarfsgemeinschft mit angerechnet?
Hallo,
ja natürlich wird die Rente bei der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
mfg
Das kommt darauf an, welche Rente der Partner erhält. Die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz ist z.B. anrechnungsfrei. Ansonsten wird auch die Rente angerechnet.
Hier gibt es aber schon aktuelle Urteile, wonach das Existenzminimum nicht unterschritten werden sollte. Man sollte auf alle Fälle den Bescheid von einem RA oder ALG-Beratern, die es vielerorts gibt, überprüfen lassen. Meistens sind die Bescheide bei Anrechnung von Rente falsch.
Ich beziehe zur zeit wg. längerer Krankheit (EU Rente wird
eingeklagt))seit Nov.2009 ALG II- mit Eheman eine
Bedarfsgemeinschaft - seit 01.09.2010 Ehemann Rentner- wird
die Rente zur Bedarfsgemeinschft mit angerechnet?
Der Ehemann gehört zur Bedarfsgemeinschaft, auch wenn er nicht mehr erwerbsfähig ist und demzufolge Altersrente bezieht. Somit wird auch die Altersrente als Einkommen berücksichtigt und angerechnet. Da Sie EU-Rente beantragt haben, wäre es für Sie ggf. günstiger SGBXII-Leistungen zu beantragen, aber auch dort wird die Rente des Ehemannes angerechnet.
Ich beziehe zur zeit wg. längerer Krankheit (EU Rente wird
eingeklagt))seit Nov.2009 ALG II- mit Eheman eine
Bedarfsgemeinschaft - seit 01.09.2010 Ehemann Rentner- wird
die Rente zur Bedarfsgemeinschft mit angerechnet?
Hallo,
die Frage ist leider in meinem Spam- Order gelandet, deshalb erst heute gesehen.- Die Rente gehört zu den „Sonstigen Eínnahmen“ und wird angerechnet; schau dazu aber auch mal hier rein bei „Sonstige Einkommen“:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0
LG
hallo
denke zu spät für antwort