Hallo, folgender Sachverhalt:
Die Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung (ALG II) hat mir einen Betrag von € 200,- zur Renovierung gegeben. Ich hatte im Dez. 2011 einen Herzinfarkt mit anschl. REHA. Lt. ärztlichem Attest darf ich keine Arbeiten in der Wohnung ausüben.
Frage:
Kann mir das Amt eine Renovierung durch einen Handwerker verweigern, bzw. Eigenleistungen verlangen, wenn diese lt. ärztlichem Attest wegen Gesundheitsschäden als unzumutbar angesehen werden? Habe selbst versucht Tapeten von den Wänden zu entfernen - Kreislaufkollaps. Gefahr für erneuten Herzinfarkt.
Ich bedanke mich jetzt schon für hilfreiche Antworten.