Hallo Karina,
- kann tatsächlich von ihr verlangt werden das sie diese
Versicherung ruhen lässt?
damit kenne ich mich leider nicht aus, aber:
- ist es möglich ihr diesen Beitrag zu schenken, ohne das
dies neg. Auswirkungen auf ihr ALG II hat. (Meine Idee)
Deine Idee ehrt Dich, aber: aus aktuellem Anlaß aus meinem Freundeskreis: NICHT TUN!!! Ich hatte mal die gleiche Idee bei meiner Freundin.
Aber bevor wir das „eingetütet“ hatten kam etwas anderes dazwischen:
Ihre Eltern hatten ihr Geld überwiesen, weil das ALG II nicht zum Leben reichte.
Das kam der HartzIV-Empfängerin SEHR TEUER ZU STEHEN! Bei ihr im Landkreis (wir wissen noch immer nicht, ob das überall so ist, wird gerade von dritter Stelle geklärt) ist es so, dass bei Zuwendungen von Dritten der Bezug von Hartz IV-Geld für den Monat der Zuwendung KOMPLETT ZURÜCKZUZAHLEN ist. Also: nicht nur die Zuwendung, sondern alles.
Ich bin selber keine HARTZ IV-Empfängerin, habe aber in meinem Freundeskreis diesen Fall „life“ miterlebt.
Bei meiner Freundin war es so, dass sie 3 (drei!) Monate Hartz IV-Geld komplett innerhalb von 7 Tagen zurückzahlen sollte, weil ihre Eltern ihr Geld überwiesen hatten, da sie ansonsten finanziell nicht klargekommen wäre. Der Bescheid kam gerade letzte Woche an. Hier waren selbst ihre Argumente, dass sie ohne diese Zuwendung für sich und ihre Tochter keine Lebensmittel für den Monat mehr hätte kaufen können, für das Amt keine Grund gegen KOMPLETTE RÜCKFORDERUNG der Bezüge.
Und das, obwohl dem Amt bekannt ist, dass die Mietzuschüsse unzeitgemäß berechnet sind und meine Freundin mit knapp 60 Bewerbungen pro Monat (schon seit einem Jahr) nachvollziehbar nach einer neuen Stelle sucht. Ganz im Gegenteil: auch die vielen Bewerbungen werden ihr nun zur Last gelegt, denn eigentlich hätte sie
- dafür eigentlich kein Geld haben dürfen seit ALG II und
- pro Bewerbung bekommt man 5 Euro Zuschuß. Da gibt es aber wohl eine Freigrenze, da ist sie mit so vielen Bewerbungen drüber. Und dieses „Drüber“ wird ihr nun wieder vom ALG II abgezogen. Durch die komplette Zurückforderung wegen der Zuwendung ist dieser Punkt für sie allerdings im Moment wohl zu vernachlässigen…
Abgesehen davon ist sie seit einem Jahr Heilpraktikerin und gibt dem Amt einmal pro Monate eine GV-Berechnung ab, alle Einnahmen werden sofort mit dem ALG II verrechnet. Da die Praxis erst ganz neu ist sind die Einnahmen sehr gering, aber auch das gibt sie alles ganz genau und nachvollziehbar an.
Fazit: nichts überweisen! Das kann teuer werden für sie!
Viele grüße
Sophia
P.S.: nein, das ist keine Propaganda. Diesen Fall meiner Freundin gibt es echt. Sie wohnt in Süddeutschland. Sie hat versucht, privatrechtlich gegen den Bescheid zu kämpfen, aber selbst Fachanwälte im Umkreis von 200 km konnten ihr nicht helfen, weil die Hartz IV-Gesetzgebung noch nicht ausgereift ist. Mittlerweile erhält sie Unterstützung durch diese bundesweite Vereinigung (ich weiß den Namen nicht), die sich speziell mit Hartz IV-Opfern beschäftigt. Sie ist von dort auch direkt an die „Süddeutsche“ Tageszeitung vermittelt worden, die gerne einen Bericht über diese Situation veröffentlicht hätten. Der Termin beim Redakteur wurde direkt von dieser Vereinigung gemacht und sollte schon am nächsten Tag stattfinden. Diesen hat meine Freundin jedoch abgesagt, weil sie mit den Nerven am Ende war und die Ämter nicht noch mit Veröffentlichung solcher Fälle provozieren wollte. Immerhin hängt ihre Existenz dran…