Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
X war in 2010 arbeitslos und erhielt zusätzlich zum ALG I aufstockendes ALG II. X fand zu November einen neuen Job und teilte dies dem Amt am 27.10.10 mit (Brief eingeworfen), was auch schriftlich bestätigt ist. Die Leistung für November erhielt X trotzdem.
X erhielt sein erstes Gehalt Ende November. Zu diesem Zeitpunkt war das ALG II von diesem Monat natürlich aufgebraucht.
Nun nehmen wir an, dass X am 7.11.11 einen förmlich zugestellten Brief im Briefkasten hatte, in welchem die Leistungen von November 2010 zzgl. der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückgefordert werden! Der Brief ist auf den 28.10.11 datiert! In dem Brief wird auch darauf hingewiesen, dass X sich im Rahmen der Anhörung nicht geäußert hätte und so nach Aktenlage entschieden wurde. Nehmen wir an, X hat aber bisher keinerlei Brief erhalten und sind auch vor einigen Monaten umgezogen, so dass das Amt die neue Adresse gar nicht hatte.
Wie würdet ihr diesen fiktiven Fall bewerten? Muss X zahlen? Auch die Beiträge zu den Versicherungen? Immerhin wurden diese ja auch von X neuem Arbeitgeber für diesen Monat geleistet. Hat das Amt nicht eine Frist überschritten?
Viele Grüße und danke für eure Antworten