Alg II - Rückzahlung bei arbeitsaufnahme?

hallo liebe Leser, ich brauche mal Hilfe. und zwar möchte das Arbeitsamt jetzt von mir Geld zurück haben für den MOnat wo ich angefangen habe zu arbeiten… ich habe im Oktober 2009 meine Arbeit aufgenommen und habe am 01.10.2009 alg II Geld bekommen, womit ich meine Miete gezahlt habe und für den Monat essen und trinken.Mein ertses Gehalt habe ich ja erst am 01.11.2009 bekommen! wovon hätte ich denn im Oktober leben sollen? Ist das jetzt rechtens, wenn sie das Geld zurück fordern? dann feht mir ja ein kompletter Monat… bitte um hilfe… Wiederspruc hab ich erstmal eingelegt… vielen Dank

Hi Nike,
also wie Du schreibst stellt sich die Sache so dar: Di hast für 10/09 noch alg 2 bekommen. Hast aber begonnen zu arbeiten ?! 1. Lohnzahlung war in 11/09 ?! Dann gilt das ZUFLUSSPRINZIP. Ist das Geld = Gehalt erst 11/09 zugeflossen = auf Dein Konto überwiesen worden, kann man für Okt 09 nix abziehen. Hast Du in 11/09 kein ALG 2 bekommen kann man auch nix verrechnen. hast Du dennoch 11/09 alg2 bezogen, wird der Träger das für 11/09 verrechnen können.

Hilft das weiter ?

lg

hallo, das ist das sogenannte zuflussprinzip. einkommen wird immer in dem monat als einkommen angerechnet in dem es zufließt. wenn du also ab 01.10.2009 alg II bezogen hast und im monat november dein gehalt von oktober ausgezahlt bekommst, dann wird es dir auch im november als einkommen angerechnet. aufpassen mußt du bei der berechnung deines freibetrags. die jobcenter rechnen gerne mal die freibeträge vom nettogehalt aus. richtig ist aber von brutto errechnen und von netto abziehen.

ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

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Hallo Nike79,
leider ist das mit den ARGEN bzw. JobCentren so. Die versuchen immer wieder, sobald Du in Arbeit kommst Dir das Geld entweder gar nicht erst auszuzahlen, oder es anschliessend zurückzuholen.
Wichtig, und wirklich ganz wichtig ist der Tag, an dem Dir das Geld auf Deinem Konto zur Verfügung stand. Wenn es wirklich der 01.11.2009 war, dann brauchst Du nichts zurückzahlen, denn die Leistung ALG II wird im Voraus für den laufenden neuen Monat gezahlt, immer spätestens am 1. eines Monats. Davon musst Du dann leben und Miete zahlen. Dein Gehalt bzw. Lohn wird immer im am letzten bzw. auch am 1. im Nachhinein gezahlt. Wenn Du also Dein Lohn am 01.11.2009 für den Monat Oktober erhalten hast, und der 01.11.2009 ist verdammt wichtig, dann musst DEu nichts zurückzahlen, denn es gilt die Zuflusstheorie. Das heisst, erst dann, wenn Du mit Deiner EC-, oder Bankcard Dein Geld am Automaten oder Bankschalter abholen kannst, also die Wertstellung des Lohnes auf Deinem Kontoauszug muss das ja stehen, dann darf es erst gegengerechnet werden. Der 01.11.2009 ist ein Feiertag in diversen Bundesländern. In welchem wohnst Du? War die Wertstellung nicht buchungstag, der 31,10.2009, der 01.11.2009 oder vieloleicht sogar auf Grund des Feiertages erst der 02.11.2009?
Schau bitte mal nach. Ich hoffe, Du hast den Kontoauszug aufgehoben. Ansonsten hole Dir von Deiner Bank nachträglich den betreffenden Auszug, oder ein Schriftstück, dass Dein Lohn an dem und dem Tag mit der Wertswtellung gutgeschrieben wurde.
Mache eine Kopie davon und schicke ihn der ARGE mit dem Schreiben, dass auf Grund der Zuflußtheorie Dir das ALG II, da Dein Lohn erst im November gezahlt wurde, für den Monat Oktober in Vollem Umfang zur Verfügung stehen musste. Und wie gesagt, gebe kein Original aus der Hand nur eine Kopie, und einen Brief mit dem o.g. Satz. Der muss der ARGE reichen, denn die kennen die Zuflußtheorie und wissen eigentlich Bescheid.
Sollten die sich damit nicht zufrieden geben, dann suche in Deiner Stadt nach einer Arbeitsloseninitiative oder Verband oder ähnliches und lass Dir dort weiterhelfen. Du hättest sogar noch die Möglichkeit gehabt, da Dir durch die Arbeitsaufnahme zusätzliche Kosten entstanden sind, wie z.B. Fahrtkosten, Berufskleidung u.s.w. ein Übergangsgeld zu verlangen. Dies hättest Du auf jeden Fall aber zurückzahlen müssen.
Ansonsten wie gesagt die Zuflusstheorie.
Du kannst auch den Begriff googlen, oder bei www.harald-thome.de nachschlagen. Dort findest Du einen Folienvortrag vom 27.02.2010. Hier ist alles Wichtige zum ALG II enthalten, auch deie Zuflußtheorie mit Urteilen diversen Sozialgerichte.
mfg
Regi

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Hallo Nike79,

das Einkommen auf das Arbeitslosengeld II ist im Zuflussmonat zu berücksichtigen. Das heißt wenn ggf. im Arbeitsvertrag der 30. des laufenenden Monats als Zahltag angegeben ist, dann ist des in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen.
Fließt dein Einkommen tatsächlich jeweils zum Ersten des Folgemonats zu, dann wäre es eben auch erst im Folgemonat anzurechnen.
Es spielt dabei dann keine Rolle ob das Einkommen am 1.; am 15. oder 30. fällig ist.
Ich hoffe ich konnte dir deine Frage beantworten :smile:
Liebe Grüße

Hallöchen,
du musstest sicherlich eine Einkommensbescheinigung deines arbeitgebers vorlegen, wenn der in dieser angibt, das der Lohn am 30. des laufenden Monats fällig ist dann ist die anrechnung voll in Ordnung! Da das Einkommen ja da auch zur vVerfügung gestellt werden muss vom Arbeitgeber! Wenn er angegeben hat am 01. des Folgemonats muss das Einkommen im Folgemonat auch angerechnet werden! Das nennnt sich Zuflussprinzip! Wenn sich das auf Grund des Banklauftages um einen Tag verzögert dann ist das zwar erst am 01. November z.B. gekommen aber der Zufluss wurde vom Arbeitgeber ja auf den 30. bescheinigt hat!

vielen lieben dank für die promte antwort…

alg II - Rückzahlung bei arbeitsaufnahme?
vielen lieben dank für die schnell antwort…

vielen lieben dank für die schnell und ausführliche antwort… hat mir sehr weitergeholfen… danke

Hallo Nike,

diese Gesetzeslage ist leider auf die Wirren der Einführungszeit von ALG II zurück zu führen.

ALG II wir im Voraus gezahlt. Als Einkommen wird der Geldzufluss gerechnet, der im Monat tatsächlich statt findet.

Wenn Du also im Oktober anfängst zu arbeiten, erhältst Du Anfang Oktober ALG II.

Ende Oktober gibt es dann die erste Gehaltszahlung. Dies gilt als Einkommen für Oktober. Das Zauberwort heisst Zuflussprinzip. Also wird es dem Monat zugeordnet, in dem es zufliesst.

In der Folge muss dann der Teil des ALG zurück bezahlt werden, der mit dem Gehalt in der Höhe übereinstimmt.

Wenn es mit den Personalbüros möglich ist, macht es Sinn das Gehalt erst nach dem Ersten (hier 1. November)zu zahlen.

Du kannst aber eine Ratenzahlung mit dem Amt abstimmen. Denn auch dort weiß man, dass vom ersten Gehalt das Leben für den Folgemonat bezhalt werden muss.

Grüße vom HBaer

Hallo,

du hast für den Monat Okt. alg II bekommen warst aber zu dem Zeitpunkt auch wieder berufstätig. Ich gehe mal davon aus, dass du den Betrag an die Arge zurückzahlen musst da du ja doppelte Einnahmen hattest. Warte das Ergebnis auf den Widerspruch mal ab. Bei einem negativem Bescheid kannst du bei der Arge nachfragen, ob die Möglichkeit einer Rückzahlung in Raten besteht.

Hallöchen!

Also, wenn man Einkommen hat, ist es schon richtig, dass es auf ALG II auch angerechnet wird.
Allerdings ist es in diesem Fall nicht ganz korrekt.
Entscheidend ist immer der Zufluss, also wann das Geld auf dem Girokonto ist.
Wenn also das Geld im November erst ausgezahlt wird, dann darf es auch erst im November als Einkommen angerechnet werden. Im Oktober dürfte also kein Einkommen angerechnet werden, da da ja noch kein Zufluss war.
Also am besten Widerspruch einlegen und anhand von Kontauszügen nachweisen, wann das Geld wirklich auf dem Konto war.

FG rinapina

Sorry, war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen geklärt.
Nur kurz so viel: Einkommen wird angerechnet in dem Monat, in dem es tatsächlich zufließt. Hast Du Deinen Lohn am 31.10. auf dem Konto gehabt, gilt das Einkommen für Oktober. Kam er tatsächlich erst am 01.11. aufs Konto, gilt das Einkommen für November und Dir steht ALG II für Oktober zu.

Gruß,
Rainer