Alg II+Rückzahlung selbst übernommener Wohnkosten

Wie würde es aussehen, wenn ein Alg-II-Empfänger einen gewissen Teil Miete selbst übernähme und es bei der Jahresendabrechnung zu einer Rückzahlung käme:
Stünde dem Alg-II-Empfänger der Teil, den er selber gezahlt hat, zu oder dem Jobcenter?

Hallo,

Wenn das JC bestimmte Anteile der Warmmiete nur anteilig übernimmt, weil z.B. die WHG zu groß ist, dann würden Überschüsse aus den limitierten Zahlungen bei einer Rückerstattung durch den Vermieter dem Leistungsempfänger anteilig zu gute kommen.

Das gilt aber nur für anteilige Zahlungen, wo der LE wirklich aus seinem Regelsatz aus eigener Tasche anteilig zuzahlen muss.

mfg

Ennlo