Alg II, selbständig, Einkommenssteuer

Hallo,

zwei Fragen an die Experten:

  1. Wenn eine Alg-II-Empfänger und Kleinunternehmer einen Gewinn macht, z. B. 250 € mtl., wird ja sicher Einkommensteuer fällig.
    Wird diese bei der Anrechnung des Gewinns auf die Alg-II-Regelleistung berücksichtigt?

  2. Außerdem müssen sicher Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden.
    Werden auch diese berücksichtigt?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß
Siegfried Reuß

Hallo

Wenn eine Alg2-Empfänger und Kleinunternehmer einen Gewinn macht, z. B. 250 € mtl., wird ja sicher Einkommenssteuer fällig.

Bei 250 € Gewinn? Wohl eher nicht. Der Steuerfreibetrag liegt bei ca. 8000,- jährlich.

Wird diese bei der Anrechnung des Gewinnes auf das ALG2-Geldes berichsichtigt?

Außerdem müßen sicher Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden.

Ist der fiktive Alg2-Empfänger nicht über das Jobcenter versichert? Wenn ja, dann muss er sich erst selber krankenversichern, wenn er kein Alg2 mehr kriegt.

Dann sind die Beiträge an die Krankenkasse aber direkt gewaltig hoch, weil da von einem Gewinn von - weiß nicht mehr genau, aber mindestens 2000 Euro (mtl.) einfach mal eben so ausgegangen wird, und man muss ja den ganzen Beitrag alleine zahlen (kein Arbeitgeber-Anteil). Ich glaub sogar eher, dass der vermutete Gewinn so bei 3000 liegt, also dass da ein KV-Beitrag von ca. 400 Euro zustande kommt. Was sich der Gesetzgeber dabei denkt, ist nicht nachzuvollziehen. *)

Es empfiehlt sich also, so lange wie möglich Aufstocker zu bleiben. Oder einen 451-Job zu übernehmen, damit man krankenversichert ist.

Werde auch diese berücksichtigt.

Das wird man von der Steuer absetzen können. Fragt sich, ob dann überhaupt noch was übrig ist vom Gewinn …

Viele Grüße

* Es gibt eine Begründung, die aber auf alle Selbständigen zutreffen würde, und nicht nur auf die ganz kleinen Selbständigen. Eigentlich trifft sie sogar auf große Selbständige viel eher zu. Aber da wird der KV-Betrag nach der Steuererklärung ermittelt.

Hallo,

nein, es wird keine Steuer fällig und man muss als ALG-2 diesen Kleinbetrag auch nicht der Krankenkasse melden, aber unbedingt dem Jobcenter, sonst gibt es eine Sperre und ein Strafverfahren.
Beachten, dass man für den Nebenjob weniger als 15 Std. wöchentlicht an Zeit aufbringt, denn mit 15 Stunden und mehr wöchentlich ist man nicht mehr arbeitslos.

si

Hallo

Beachten, dass man für den Nebenjob weniger als 15 Std. wöchentlicht an Zeit aufbringt, denn mit 15 Stunden und mehr wöchentlich ist man nicht mehr arbeitslos.

Das spielt bei Alg2 aber nicht so eine große Rolle. Da kann man ja Vollzeit arbeiten und noch aufstocken, wenn das Geld nicht reicht.

Das spielte aber irgendwie eine Rolle, ob man ein Gewerbe im Nebenerwerb haben kann oder nicht, aber ob das praktisch einen Unterschied macht, weiß ich nicht mehr.

Viele Grüße

Hallo,

Wenn eine Alg2-Empfänger und Kleinunternehmer einen Gewinn
macht, z. B. 250 € mtl., wird ja sicher Einkommenssteuer
fällig.

nein, vermutlich nicht.

Wird diese bei der Anrechnung des Gewinnes auf das ALG2-Geldes
berichsichtigt?

Wenn Einkommenssteuer fällig wird, so wird dieser Betrag natürlich nicht als Einkommen gewertet. Für das JC zählt der Betrag, der dem Betreffenden nach Abzug aller (zulässigen) Kosten, Abgaben, Gebühren, Steuern, (Pflicht-)Versicherungsbeiträge etc. bleibt.

Außerdem müßen sicher Beiträge an die Krankenkasse gezahlt
werden.

So lange der Betreffende gesetzlich versichert ist und Leistungen nach dem SGB II bezieht: Nein. An dem Punkt, an dem dieser gerade so aus dem Bezug fällt, wird der Beitrag zur KK (auf Antrag) anteilig übernommen. Die Bemessungsgrundlage für den KK-Mindestbeitrag liegt bei rund EUR 2000,-, für Existenzgründer sind unter bestimmten Umständen geringere Sätze möglich.

Grundsätzlich ist bei selbständigen Tätigkeiten von ALG-II-Empfängern immer der enge Kontakt zum zuständigen JC zu empfehlen. Nicht nur, daß es verschiedene Dinge zu beachten gibt (Stichwort EKS), es ist durchaus auch möglich Unterstützung zu erhalten. Wäre die Fragen nicht auf fiktiver Basis würde ich zu einem Gespräch mit dem SB raten.

Ganz grundlegend:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Gruß

osmodius