Hallo
Wenn eine Alg2-Empfänger und Kleinunternehmer einen Gewinn macht, z. B. 250 € mtl., wird ja sicher Einkommenssteuer fällig.
Bei 250 € Gewinn? Wohl eher nicht. Der Steuerfreibetrag liegt bei ca. 8000,- jährlich.
Wird diese bei der Anrechnung des Gewinnes auf das ALG2-Geldes berichsichtigt?
Außerdem müßen sicher Beiträge an die Krankenkasse gezahlt werden.
Ist der fiktive Alg2-Empfänger nicht über das Jobcenter versichert? Wenn ja, dann muss er sich erst selber krankenversichern, wenn er kein Alg2 mehr kriegt.
Dann sind die Beiträge an die Krankenkasse aber direkt gewaltig hoch, weil da von einem Gewinn von - weiß nicht mehr genau, aber mindestens 2000 Euro (mtl.) einfach mal eben so ausgegangen wird, und man muss ja den ganzen Beitrag alleine zahlen (kein Arbeitgeber-Anteil). Ich glaub sogar eher, dass der vermutete Gewinn so bei 3000 liegt, also dass da ein KV-Beitrag von ca. 400 Euro zustande kommt. Was sich der Gesetzgeber dabei denkt, ist nicht nachzuvollziehen. *)
Es empfiehlt sich also, so lange wie möglich Aufstocker zu bleiben. Oder einen 451-Job zu übernehmen, damit man krankenversichert ist.
Werde auch diese berücksichtigt.
Das wird man von der Steuer absetzen können. Fragt sich, ob dann überhaupt noch was übrig ist vom Gewinn …
Viele Grüße
* Es gibt eine Begründung, die aber auf alle Selbständigen zutreffen würde, und nicht nur auf die ganz kleinen Selbständigen. Eigentlich trifft sie sogar auf große Selbständige viel eher zu. Aber da wird der KV-Betrag nach der Steuererklärung ermittelt.