ALG II, selbständig + Krankenversicherung

Hallo,
habe gerade den Artikel von Asterix „ALG II, selbständig und Trainingsmaßnahmen“ gelesen. Dabei ist folgende Frage aufgekommen: Wenn ein ALG II Empfänger eine Vollselbständigkeit anmeldet (also somit nicht mehr arbeitslos ist), die erzielten Gewinne aber unter seinem ermittelten Bedarf liegen (er also weiterhin Anspruch auf ALG II hat), wie ist das denn in so einem Fall mit der Krankenversicherung? Muss er die dann vollständig aus eigener Tasche bezahlen? Oder trägt das weiterhin die Agentur, weil er ja noch ALG II bezieht? Oder tragen das evtl. sowohl der ALG II Empfänger und auch die Agentur anteilig?
Gruß Lisa

Hi,
ich glaube, solche Fälle sind noch nicht geregelt. Man sollte auf jeden Fall einen Antrag bei der BA auf Übernahme des KV-Beitrages stellen und vorsorglich auch beim Sozialamt.

Gruß
Nelly

Hallo,
entscheident ist, wie die Krankenkasse die selbständige
Tätigkeit beurteilt. Liegt eine hauptberuliche selbständige
Tätigkeit vor, entfällt die Krankenversicherung ALG II.

Gruss

Günter Czauderna