hallo ihr wissenden,
nehmen wir an, ein mann, vorsteher einer fünfköpfigen familie, dessen frau gerade am computer sitzt, arbeitet und bekommt aufstockend alg II.
am tag der auszahlung geht er zur bank. der bearbeitende angestellte in sitzender position hat den betrag bereits am morgen noch vor eingang an den städtischen pfändner überwiesen. auf belehrungsversuche, dass der betrag erst nach 14 tagen pfändbar ist, welches die stehenden angestellten bestätigen, geht der stehende nicht ein und beharrt darauf man habe pech gehabt. wie und ob kann man schnellstens vorgehen, da das geld dringend benötigt wird.
Hallo,
zunächst: das wird in keiner Bank in der Filiale gemacht, sondern zentral.
Mir klingt das so, als würde der Kunde ein P-Konto haben. Wenn der Freibetrag für den Monat erschöpft ist, geht der Rest an den Gläubiger. Sozialleistungen wie ALG II sind dann auch nicht mehr besonders geschützt. Der Kunde hat dann aber auch schon im laufenden Monat Beträge erhalten, die seinem Freibetrag und somit der persönlichen Situation und uch den Unterhaltspflichten entsprechen.
Gruss Hans-Jürgen
Hallo,
zunächst: das wird in keiner Bank in der Filiale gemacht,
sondern zentral.
wenn man die überweisung in der bank abgibt, tippen das die angestellten manuell ein. der auftrag wurde von dem sitzenden augenscheinlich bearbeitet und abstempelt.
Mir klingt das so, als würde der Kunde ein P-Konto haben.
nein, NOCH nicht.
Wenn der Freibetrag für den Monat erschöpft ist, geht der Rest an
den Gläubiger. Sozialleistungen wie ALG II sind dann auch
nicht mehr besonders geschützt.
wie soll man bei alg II über den freibetrag kommen?
Der Kunde hat dann aber auch schon im laufenden Monat Beträge erhalten, die seinem
Freibetrag und somit der persönlichen Situation und uch den
Unterhaltspflichten entsprechen.
das geld wurde am ersten wie gesagt noch vor eingang verpfändet.
der kunde war am nächsten morgen nochmal bei der bank. der sitzende angestellte hat nach androhung eines rechtsverfahrens durch den kunden die rücküberweisung eingeleitet. der pfändner ist dazu verpflichtet, das geld zurückzuerstatten. das dauert jetzt natürlich und kosten laufen auf.
viele grüße mine.
Hallo,
wenn das alles richtig gemacht wird, erfolgen bei allen mir bekannten Banken die Zahlungen an die Gläubiger zentral. Ich gehe davon aus, dass da in der Filiale ein Bock geschossen wurde.
Natürlich braucht sich der Kunde es nicht gefallen lassen, wenn die Bank etwas unberechtigt abbucht und warten, bis das Geld wieder da ist, wenn es üerhaupt wiederkommt. Ich würde hier sofortige Wiedergutschrift fordern. Alternativ, wenn man da nicht so eine Welle machen will, könnte man das tolerieren, aber mit der Bank absprechen, dass die Rückgutschrift valutarisch erfolgt und bis dahin entsprechend überzogen werden kann.
Gruss
Hans-Jürgen
P.S. das mit dem Freibetrag bezog sich auf ds P-Konto
PPS. „Verpfänden“ ist etwas völlig anderes.
Hi
Die Leistungen von Arbeitslosengeld II / Hartz IV sind Zahlungen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen und demnach nicht pfändbar oder übertragbar sind.
Es sei denn, der ALG II Betrag übersteigt die Pfändungsgrenze (was in wenigen Fällen durchaus vorkommen kann). In diesem Falle wäre aber die Pfändung bzw. der Pfändungsbescheid direkt an die Arge zu richten.
Grundsätzlich gilt darüber hinaus, dass erhaltene Zahlungen auf dem Girokonto 7 Tage geschützt sind und in dieser Zeit niemand (weder Gläubiger noch Bank) seine Ansprüche durchsetzen darf. Der Kontoinhaber kann in dieser Zeit die komplette Auszahlung des Geldes verlangen (auch bei überzogenem Konto).
Gruss