Alg-II-Sperre bei Selbstkündigung

Hallo,

Hallo

gibt es doch erst einmal Alg I und nicht Alg II?!

das gibts doch aber nur wenn man auch ne bestimmte Zeit gearbeitet und eingezahlt hat vorher oder?

Okay, das ergab sich für mich nicht aus dem UP.

Erstens das, und zweitens kann man Alg II bekommen, wenn man
wegen einer Sperre kein Alg I bekommt.

Und das wusste ich nicht, obwohl es wohl logisch ist, da Alg II ja auch die frühere Sozialhilfe abgelöst hat, nicht wahr?

Gruß
Nita

Hallo

… da Alg II ja auch die frühere Sozialhilfe abgelöst hat, nicht wahr?

Genau!

Viele Grüße