Alg-II-Sperre bei Selbstkündigung

Hallo zusammen,

ich lese immer, dass eine Selbstkündigung ohne wichtigen Grund zu einer Sperre von Alg II führt. Offenbar scheinen sich viele Foreneinträge damit zu beschäftigen, wie man das umgehen kann, jedoch habe ich noch keine Antwort auf die Frage gefunden, wovon man dann leben kann. Deshalb die Frage:

Wie kann man seinen Lebensunterhalt drei Monate lang ohne Alg II bestreiten, und wer zahlt die Miete?
Oder müssen alle, die ihren Job gekündigt haben, um sich was Neues zu suchen, sofort ins Obdachlosenheim?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Liebe Grüße

Oder müssen alle, die ihren Job gekündigt haben, um sich was Neues zu suchen, sofort ins Obdachlosenheim?

Nö. Nicht alle. Es soll tatsächlich Leute geben, die sich erst was Neues suchen und dann erst kündigen. Die Solidargemeinschaft ist für Leute zuständig, die ohne eigenes Zutun und Verschulden ihrer regulären Verdienstmöglichkeiten verlustig gehen.

Vielen Dank, aber um derartige Belehrungen hatte ich nicht gebeten! Niemand muss in Deutschland verhungern, heißt es. Jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Dazu gehört es auch, eine berufliche Situation, die unerträglich wird, durch Kündigung zu beenden. Dass es Sanktionen geben muss, wenn man durch eigenes Verschulden auf Alg II angewiesen ist, steht hier nicht zur Debatte. Es geht um die Frage, wie das Überleben gesichtert und Wohnungsverlust vermieden werden kann. Denn nach drei Monaten sitzt man auf der Straße und muss betteln.

Ich würde mich freuen, wenn mir diese Frage jemand beantworten kann!
Moralische Verweise möge man bitte des Nächtens in den Himmel schreien.

Liebe Grüße

2 Like

Hallo,

Vielen Dank, aber um derartige Belehrungen hatte ich nicht gebeten. Niemand muss in Deutschland verhungern, heißt es. Jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Dazu gehört es auch, eine berufliche Situation, die unerträglich wird, durch Kündigung zu beenden.

Wenn dem so ist, dann gibt es auch keine Sperre, weder bei ALG I noch II. Es muss dann eben begründet und optimalerweise auch belegt werden können. Wer schon 35 Wochen wegen psychischer Probleme krank geschrieben ist und das auch schon beim MDK darlegen musste, hat beispielsweise gute Karten.

Dass es Sanktionen geben muss, wenn man durch eigenes Verschulden auf Alg II angewiesen ist, steht hier nicht zur Debatte. Es geht um die Frage, wie das Überleben gesichtert und Wohnungsverlust vermieden werden kann.

Es gibt da mehrere Strategien:
– Man kann sich krankschreiben lassen wegen psychischer Probleme und das solange durchziehen, bis der AG kündigt.
– Man kündigt selbst und begründet das eben mit den menschenunwürdigen oder sonstwie belastenden Umständen.
– Man hat sich etwas angespart, hat Verwandte, Freunde etc., die einem helfen können.
Bei drohender Obdachlosigkeit und der Gefahr des Verhungerns können die Leistungen als Darlehen gewährt werden bzw. gibt es Gutscheine für den Lebensmitteleinkauf in irgendeinem Laden. Das macht jede ARGE/Kommune ein bisschen, wie sie lustig ist.
Aber niemand muss in Deutschland verhungern und/oder auf der Straße leben. Naturgemäß ist es kein feines Leben und es ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Günstig ist es immer, sich im Vorlauf bereits kundig zu machen. Dafür gibt es durchaus Beratungsstellen, die Tipps geben können.

Denn nach drei Monaten sitzt man auf der Straße und muss betteln.

Ich würde mich freuen, wenn mir diese Frage jemand beantworten kann!
Moralische Verweise möge man bitte des Nächtens in den Himmel schreien.

Das wäre dann eventuell ruhestörender Lärm.

Grüße

1 Like

Muss man aus dem Text entnehmen, dass in den vergangenen Jahren die Einnahmen völlig verprasst wurden und kein Euro zurückgelegt wurde?

Und dann wurde auch noch die Arbeit so mir nicht dir nichts gekündigt, ohne daran zu denken, dass man Geld benötigt für Miete und Nahrung?

Warum soll dann die Allgemeinheit bzw. unser Staat etwas zahlen?

Evtl. sind ja auch noch Unterhaltspflichtige vorhanden, die in diesem Fall in die Bresche springen müssen (Eltern, Ehefrau bzw. Kinder).

3 Like

Hallo,

Wenn dem so ist, dann gibt es auch keine Sperre; weder bei ALG I noch bei ALG II. Es muss dann eben begründet und optimalerweise auch belegt werden können. Wer schon 35 Wochen wegen psychischer Probleme krankgeschrieben ist und das auch schon beim MDK darlegen musste, hat beispielsweise gute Karten.

OK, also Krankheit geht immer. Das is ja schonmal was.

Es gibt da mehrere Strategien:
– Man kann sich krankschreiben lassen wegen psychischer Probleme und das solange durchziehen, bis der AG kündigt.
– Man kündigt selbst und begründet das eben mit den menschenunwürdigen oder sonstwie belastenden Umständen.

Wird das denn akzeptiert? Was ich so gelesen habe, sind die da ziemlich rigoros…

– Man hat sich etwas angespart, hat Verwandte, Freunde etc., die einem hefen können.
Bei drohender Obdachlosigkeit und der Gefahr des Verhungerns können die Leistungen als Darlehen gewährt werden bzw. gibt es Gutscheine für den Lebensmitteleinkauf in irgendeinem Laden.

OK, das heißt, die Sperre ist wirklich eine richtige Sperre, es gibt kein Geld. Ende. Also drei Monate keine Handyrechnungen bezahlen, nicht U-Bahn fahren und keinen Cent für Bewerbungen haben? Der absolute Ausschluss aus dem öffentlichen und privaten Sozialleben? Jetzt echt?!?!

Und wenn ein Darlehen gewährt würde? Würde das dann mit dem Alg II verrechnet, das man nach den drei Monaten wieder bekommt???
Dann muss man ja in den Monaten 4, 5 und 6 hungern!?

Man fliegt doch überall raus, wenn man drei Monate nicht zahlt: private Haftpflicht, Gewerkschaft, Mieterschutz, …!

Das macht jede ARGE/Kommune ein bisschen, wie sie lustig ist.
Aber niemand muss in Deutschland verhungern und/oder auf der Straße leben. Naturgemäß ist es kein feines Leben, und es ist mit Einschränkungen zu rechnen.

Wie beruhigend. Ich hatte irgendwie gedacht, dass man zumindest soviel Geld bekommt, dass man überleben kann. Also z. B. 30 % weniger als bei anderen Vergehen.

Günstig ist es immer, sich bereits im Vorlauf kundig zu machen. Dafür gibt es durchaus Beratungsstellen, die Tipps geben können.

Ja, das stimmt. Solange man z. B. noch Gewerkschaftsmitglied ist, sollte man da mal hingehen.

Das wäre dann eventuell ruhestörender Lärm.

GENAU

Muss man aus dem Text entnehmen, dass in den vergangenen Jahren die Einnahmen völlig verprasst wurden und kein Euro zurückgelegt wurde?

Nein! Man KANN dem Text entnehmen, dass keine Rücklagen bestehen. Die Gründe kann man dem Text NICHT entnehmen. Es wäre denkbar, dass jemand neu ins Berufsleben eingestiegen ist und noch keine Möglichkeit hatte, Rücklagen aufzubauen. Ebenso wäre denkbar, dass jemand nach bestehender Arbeitslosigkeit in einen Job gekommen ist.

Und dann wurde auch noch die Arbeit so mir nicht dir nichts gekündigt, ohne daran zu denken, dass man Geld benötigt für Miete und Nahrung?

Es wäre eine böse Unterstellung, davon auszugehen, dass diese Punkte nicht bedacht wurden.

Warum soll dann die Allgemeinheit bzw. unser Staat etwas zahlen?

Weil die BRD ein sozialer Rechtsstaat ist.

Evtl. sind ja auch noch Unterhaltspflichtige vorhanden, die in diesem Fall in die Bresche springen müssen (Eltern, Ehefrau bzw. Kinder).

Eltern?

Hallo

Wie kann man seinen Lebensunterhalt drei Monate lang ohne Alg II bestreiten, und wer zahlt die Miete?

3 Monate Sperre gibt es bei Alg I. Bei Alg II würde der Betrag doch erstmal abgesenkt. Bis da ganz gesperrt wird, müsste schon einiges passieren.

Dass jemand dann 3 Monate gar kein Geld kriegt, das kann nicht stimmen. Ich würde noch ein bisschen googeln mit ‚alg ii sperre‘, und vor allen Dingen darauf achten, wer da schreibt. Man findet auch immer wieder Beiträge von Rechtsanwälten, auf deren Auskünfte würde ich mich eher verlassen als auf Auskünfte ‚irgendwelcher‘ Leute.

Viele Grüße

Hallo!

Muss man aus dem Text entnehmen, dass in den vergangenen Jahren die Einnahmen völlig verprasst wurden und kein Euro zurückgelegt wurde?

Unterstellen wir solchen Sachverhalt einfach. Das gibt’s nämlich millionenfach und die Betroffenen hatten nie eine Chance, für Rücklagen zu sorgen, weil sie froh sein müssen, wenn sie irgendwie über den Monat kommen. Diese Menschen sind den Zuständen beim Arbeitgeber auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Die Betroffenen bekommen 5 oder 6 € Stundenlohn brutto. Die Empfehlung, sich einen anderen Job zu suchen, kann nur von Leuten kommen, denen die Verhältnisse in ganzen Regionen fremd sind. Andere Arbeitgeber zahlen nämlich auch nicht mehr, weil das Lohnniveau durch den Gesetzgeber mit den Regelungen des SGB II und deren praktische Durchführung schlichtweg versaut wurde. Die Beschäftigten wurden wehrlos gemacht. Sie können nicht weg und wenn sie es versuchen, folgen Sanktionen. Das ist Sklavenhaltung!

Verpackung, Kommissionierung, riesige Warenlager, Metallschleifereien und ähnliche Betriebe wurden mit Subventionen in die neuen Bundesländer geholt. Dort wird durchweg Niedriglohn bezahlt, was in der Praxis heißt, dass die Beschäftigten für einen Teil ihres Lebensunterhalts Anträge beim Jobcenter stellen müssen und damit in die Drangsalierungsmaschinerie geraten.

„Hätten sie etwas Ordentliches gelernt“, kommentieren manche ahnungslose Zeitgenossen das Geschehen. Viele hatten eine Ausbildung und gingen einer Tätigkeit nach, von der sie mit Gewissheit dauerhaft hätten leben können. Nach 1990 verschwand aber ein beträchtlicher Teil der Betriebe der ehemaligen DDR, die Arbeitsplätze waren also weg und die frühere Ausbildung nicht anerkannt. Als Ungelernte in hauchdünner Gewerbestruktur geht es fortan weiter.

Manches Jobcenter pflegt innige Zusammenarbeit mit Leiharbeitsfirmen, gibt hinter dem Rücken der Betroffenen dem Verleiher Namen und Anschrift von Leistungsbeziehern weiter, die dann direkt vom Verleiher eine Einladung zur Vorstellung erhalten. Natürlich ist das nicht legal, es wird aber gemacht. Und wehe, der Leistungsempfänger kommt der Vorladung vom weit entfernt sitzenden Verleiher nicht nach.

Sollen die Leute doch froh sein, in einen Job vermittelt zu werden, ist vermutlich der erste Gedanke. Es sind aber immer die gleichen Scheißjobs in irgendeinem Industriegebiet ganz weit draußen, keine Anbindung an öff. Nahverkehr und lange Anfahrtswege, für deren tägliche Bewältigung sich kaum ein Betroffener das geeignete Auto leisten kann.

Den Betroffenen bleibt nur, sich krank zu melden, aber dafür ist unser Krankenversicherungssystem ganz sicher nicht gedacht.

In dieser Weise vorgeführt, wählt mancher Betroffene NPD. Die Korrelation von NPD-Stimmenanteil, Niedriglohnjobs und Arbeitslosigkeit ist kein Zufall. Das Problem kann man leicht lösen, verbieten wir eben die NPD.

Gruß
Wolfgang

6 Like

Ich mag deinen Sarkasmus.

3 Monate Sperre gibt es bei Alg I. Bei Alg II würde der Betrag doch erstmal abgesenkt. Bis da ganz gesperrt wird, müsste schon einiges passieren.

Gott sei Dank! Vielen Dank für Deine Antwort. Denn drei Monate ganz ohne Geld stell’ ich mir echt schwierig vor. Vor allem, wenn man doch wirklich bemüht ist, was Neues zu finden, was auch hoffentlich gelingt.

Liebe Grüße

ja wolfgang da kann ich dir absolut nur zustimmen. vielleicht etwas interessantes dazu wer die wirklichen schmarotzer sind:

http://www.youtube.com/watch?v=ko5CCSomDMY

1 Like

Das wäre dann Betrug nach § 263 StGB
Hallo,

Es gibt da mehrere Strategien. Man kann sich krankschreiben
lassen wegen psychischer Probleme und das solange durchziehen
bis der AG kündigt.

das wäre dann Betrug nach § 263 StGB, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

Man, man, man. Ich finde es echt toll, wie hier in einem Expertenforum Tipps gegeben werden, wie man Arbeitgeber, Krankenkasse oder Sozialstaat bescheißt.

Ist aber Tenor speziell in diesem Brett.

S.J.

Nicht zwingend
Hi Essjott,

El Buffo hat, so ich ihn mindestens richtig verstanden habe, keineswegs zum Sozialbetrug aufgerufen. Er nicht. Kein bißchen. Vielmehr führt er genau die Fälle auf, in denen völlig legitim und sanktionsfrei von sich aus nicht mehr weitergearbeitet werden kann, eben nachweislich unhaltbare Zustände, nachweislich langwierige Krankheit und nachweislich unzumutbare bis gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen.

Die Begeisterung des UP (der in diesem Falle, soweit bin ich mit dir vollkommen d’accord, eigentlich die richtige Adresse für deine Einwände gewesen wäre) ob dieser ihm vordergründig nur allzu genehmer Antwort wird im Falle eines angestrebten Sozialbetruges nicht lange anhalten, glaub mir das. Kein Arzt schreibt heutzutage mehr jemanden 35 Wochen lang krank, bis dieser Jemand endlich gekündigt wird, damit er seine Stütze behält und sich dann gaaanz in aller Ruhe jahrelang nach einem besseren Job umsehen kann. Das Gleiche gilt für die Überprüfung der Unzumutbarkeit des Arbeitsplatzes durch BR, Gewerkschaft, Betriebsarzt, Arbeitsschutz, Mobbingbeauftragte o.ä.

Ansonsten sehe ich das genau wie du.

Schönen Gruß

Annie

1 Like

Sehe ich anders
Hallo,

El Buffo hat, so ich ihn mindestens richtig verstanden habe,
keineswegs zum Sozialbetrug aufgerufen. Er nicht. Kein
bißchen. Vielmehr führt er genau die Fälle auf, in denen
völlig legitim und sanktionsfrei von sich aus nicht mehr
weitergearbeitet werden kann, eben nachweislich unhaltbare
Zustände, nachweislich langwierige Krankheit und nachweislich
unzumutbare bis gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen.

das sehe ich anders. Wenn das hier als Strategie genannt wird, aus einem Job „heraus“ zu kommen, ist das für mich eindeutig.

Aber als ich den Beitrag verfasst habe, wusste ich bereits, dass das im Zweifelsfall natürlich nur ganz theoretisch und abstrakt gemeint war. Ist schon klar…

S.J.

Wenn das hier als Strategie genannt wird,
aus einem Job „heraus“ zu kommen, ist das für mich eindeutig.

Gut, mag sein oder auch nicht. Aber wenn deine Einschätzung bzgl. der Intention des UP wirklich zutreffen sollte, dann kann eben jener UP die ganze Sache mit El Buffos prima Vorschlägen sowas von knicken, das kannst du dir gar nicht vorstellen :smile:) Das läuft so nicht mehr.

Und wenn deine Einschätzung falsch wäre (allerdings spricht die Formulierung der Ausgangsfrage nicht sehr dafür, soviel ist man völlig klar), dann hätte der UP ja überhaupt kein Problem, sondern wäre tatsächlich in seiner Gesundheit gefährdet, könnte also ohne weiteres zu Recht staatliche Hilfen in voller Höhe in Anspruch nehmen, meine ich. (Naja, die Erwartungshaltung, erstmal kündigen zu wollen und dann aus der Arbeitslosigkeit heraus - anstelle unzweifelhaft erheblichst erfolgversprechender und schneller aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis -gemütlich einen neuen Job zu suchen, ist in der Tat ein wenig skurril)

Hallo,

das sehe ich anders. Wenn das hier als Strategie genannt wird, aus einem Job „heraus“ zu kommen, ist das für mich eindeutig.

Natürlich ist es eine Strategie. Oder ist dieses Wort inzwischen negativ belegt und ich habe das verpasst?
Wenn in einem Betrieb solche Zustände herrschen, dann ist dies eine Strategie um Schaden soweit als möglich von sich abzuwenden. Ich hatte eigentlich auch darauf hingewiesen, dass die alleinige Behauptung hierfür nicht reicht.
Es bringt der Solidargemeinschaft oder den Steuerzahlern aber auch nichts, wenn sich Leute unnötig lange in einer solchen Lage aufhalten und dann vielleicht dauerhaften Schäden davontragen, die dann zu einer lebenslangen Alimentierung durch Beitrag- und Steuerzahler führen. Langfristig würde dann solchen Arbeitgebern auch mal der Nachschub ausgehen, wenn sich nicht Leute monate- oder jahrelang in Unkenntnis der Lage durch den Job quälen. Leute die dann vielleicht auf der Heimfahrt völlig unkonzentriert einen Unfall bauen und dabei einen besonders gutmeinenden Mitbürger einen dauerhaften Schaden zufügen. Insgesamt also für die Gesellschaft eine feine Sache, wenn es da eine verträgliche Exit-Strategie gibt.

Aber als ich den Beitrag verfasst habe, wusste ich bereits, dass das im Zweifelsfall natürlich nur ganz theoretisch und abstrakt gemeint war. Ist schon klar…

Natürlich diskutieren wir hir nur theoretische Fälle. Mobbing und gesundheitlich unhaltbare Arbeitsbedingungen sind auch nur in der Theorie bekannt.

Grüße

2 Like

Hallo,

jetzt frag ich mich aber doch, was dich an dieser Antwort so beruhigt? Wenn jemand ein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigt , aus welchen Gründen auch immer, gibt es doch erst einmal Alg I und nicht Alg II?! D.h., genau dann wird es auch eine Sperre geben, wegen selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit.

Gruß
Nita

1 Like

Hi Nita

jetzt frag ich mich aber doch, was dich an dieser Antwort so
beruhigt? Wenn jemand ein bestehendes Arbeitsverhältnis
kündigt
, aus welchen Gründen auch immer, gibt es doch erst
einmal Alg I und nicht Alg II?! D.h., genau dann wird es auch
eine Sperre geben, wegen selbst herbeigeführter
Arbeitslosigkeit.

das gibts doch aber nur wenn man auch ne bestimmte Zeit gearbeitet und eingezahlt hat vorher oder?

LG

Hallo

gibt es doch erst einmal Alg I und nicht Alg II?!

das gibts doch aber nur wenn man auch ne bestimmte Zeit gearbeitet und eingezahlt hat vorher oder?

Erstens das, und zweitens kann man Alg II bekommen, wenn man wegen einer Sperre kein Alg I bekommt.

Viele Grüße

1 Like