Grundsätzlich ist derjenige „Erstattungspflichtig“ der die Leistung von der Arge in Anspruch nahm;
Jedoch gibt es die Möglichkeit, der Arge die Überlassung von Erstattungsansprüchen an"Dritte" zu gewähren;
Hier scheint es jedoch wohl auch um "Doppelzahlungen zu handeln aus einem Rechtsanspruch von dir gegenüber dem KV;
Dh: Es gibt also 2 Möglichkeiten;
Die Arge kann ( muss aber nicht)den Erstattungsanspruch gegenüber dem KV stellen, dafür muss es aber bestimmte Vorraussetzungen geben!
Oder sie fordert die Leistungen von Dir, was die Regel ist, da du der Leistungsnehmer bist;
Grundsätzlich ist aber ersteinmal zu prüfen, ob die von der Arge bewilligten Leistungen, überhaupt „Erstattungsfähig“ sind,
oder ob es sich um „Leistungen“ handelt, die möglicherweise hätten als „Einmalleistungen“ bewilligt werden müssen! Also nicht erstattungsfähige " Soll oder Muss- Leistungen"!
Bei den Kann-Leistungen ( Zinsloses Darlehen) ist dann, in jedem Fall zu prüfen das die „maximale“ 10% Prozentklausel von „100“ nicht überschritten wird und zudem, ob sich die Gesamtsumme der Leistungskürzung in einem „zumutbaren Rahmen“ bewegt!
Grundsätzlich hast du die Möglichkeit der 10% Klausel zu widersprechen und prüfen zu lassen ob zB; 5% nicht ausreichend sind!
Dabei muss geprüft werden, was „tatsächlich zumutbar“ ist, und ob die Arge den unbedingt notwendigen „Ermessenspielraum“ berücksichtigt hat!!!
In der Regel ist genau das…nicht der Fall,…da die Arge so schnell wie möglich die Leistungen im vollen Umfang zurück haben will, und darauf vertraut,dass du nicht widersprichst!
Diese Möglichkeit hast du auch,…wenn die „Widerspruchszeit“ abgelaufen ist!
Und zwar in Form eines „überprüfungsantrages“ der in jedem Fall den Zeitrahmen von Beginn der Leistung umfassen muss;
Mit diesem Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit von Leistungsabzug und deren Zumutbarkeit,
setzt du auch automatisch neue „Widerspruchsfristen“ und Rechtswege in Gang und kannst ggbflls;
Bei „Negativbescheid durch die Arge“…per „Einstweiliger Anordnung“ über das Sozialgericht,
eine Minderung deiner Ratenzahlungen erreichen!
Hoffe dir ein wenig geholfen haben zu können;
lg perry aus Leipzig und die 3 kleinen Strolche