Hallo www-Gemeinde!
Folgendes Szenario, Namen zufällig ausgewählt:
Herr Beyer ist selbstständig, arbeitete aber vorübergehend als Aushilfskraft (sozialversicherungspflichtig).
Aufgrund einer AU kündigte man ihm innerhalb der Probezeit.
Herr Beyer erhält von der Agentur f. Arbeit keine Leistungen.
Kann er nun ALG II beantragen? Das Gewerbe macht minus, sodass er keine Einkünfte hat. Oder ist die selbstständigkeit schon ein Ausschlusskriterium?
Danke im Voraus.
Hallo www-Gemeinde!
Folgendes Szenario, Namen zufällig ausgewählt:
Herr Beyer ist selbstständig, arbeitete aber vorübergehend als
Aushilfskraft (sozialversicherungspflichtig).
Aufgrund einer AU kündigte man ihm innerhalb der Probezeit.
Herr Beyer erhält von der Agentur f. Arbeit keine Leistungen.
Kann er nun ALG II beantragen? Das Gewerbe macht minus, sodass
er keine Einkünfte hat. Oder ist die selbstständigkeit schon
ein Ausschlusskriterium?
Kann nur von einem Fall berichten, den ich selbst kenne. Die person war auch selbständig und ihr wurde deshalb sogar die staatliche Rente verweigert, weil er sich ja als Selbständiger selbst um seine Rentenanteile hätte kümmern können…sagte ihm das Amt.
Kann mir gut vorstellen, das man deshalb als Selbständiger auch keinen Anspruch auf ALG2 hat. Ist ja eigentlich auch klar, sonst würde ja jeder eine Selbständigkeit beginnen, es laufen lassen und sich nach ner Weile wieder zurück ins soziale Netz falllen lassen. Da käme man sicher auch ganz gut bis zum lebensabend hin.
Hallo
Kann er nun ALG II beantragen? Das Gewerbe macht minus, sodass
er keine Einkünfte hat. Oder ist die selbstständigkeit schon
ein Ausschlusskriterium?
Nein, Selbständigkeit ist kein Ausschlusskriterium. Allerdings sollte er seine Selbständigkeit so gestalten, dass er trotzdem dem Arbeitmarkt zur Verfügung steht. Vielleicht reicht es, wenn er erklärt, dass er diese Selbständigkeit jederzeit aufgeben oder als Nebenbeschäftigung laufen lassen kann, wenn er eine Stelle angeboten bekommt, und dass er die Vorstellungstermine wahrnehmen kann.
Er wird aber wohl nicht das Einstiegsgeld für Selbständige bekommen, dafür müsste sein Unternehmen etwas Aussicht auf Erfolg zeigen.
Kann nur von einem Fall berichten, den ich selbst kenne. Die
person war auch selbständig und ihr wurde deshalb sogar die
staatliche Rente verweigert, weil er sich ja als Selbständiger
selbst um seine Rentenanteile hätte kümmern können…sagte ihm
das Amt.
Hat er denn vorher in die Rentenkasse eingezahlt?
Ist ja eigentlich auch
klar, sonst würde ja jeder eine Selbständigkeit beginnen, es
laufen lassen und sich nach ner Weile wieder zurück ins
soziale Netz falllen lassen.
Wie soll das gehen? Sicher kann jeder sich selbständig machen, keine Einkünfte erzielen und dabei Hartz4 beziehen. Aber ist das wirklich so erstrebenswert? Reich wird man jedenfalls nicht dabei.
Viele Grüße
Simsy
Moment mal, was ist das denn? Also er bekam wahrscheinlich keine Grundsicherung im Alter - die normale Altersrente bekommt man doch ohne Wenn und Aber, in Abhängigkeit davon, wie hoch der erworbene Anspruch eben ist. Dabei dürfte es auch keine Rolle spielen, wie der zustandegekommen ist oder wie lange man selbständig war (sofern man vielleicht nicht aktuell noch erwerbstätig ist).
Aber die Grundsicherung müßte derjenige doch in jedem Fall bekommen, sofern er bedürftig ist und sich nicht vorher entreichert hat.
Sonst hieße das, jeder freiberuflich Tätige müßte freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen? Das würde mir ja gerade noch einfallen. Oder evtl. eine private Vorsorge abschließen, die einem nicht genommen werden kann, wenn man einmal ein Sozialfall werden würde? Damit kenne ich mich nicht aus. Wenn jemand die Altersvorsorge selbst in die Hand nimmt und Aktien gekauft hat, die an Wert verlieren, dann hätte er demnach keinen Anspruch?
MfG
Winter