ALG II u. Eigentum

Hallo,

hab heute beim Amt um meine Antrag auf
übernahme der Unterkunftskosten abgegeben.
Man teilte mir mit das der Antrag rechtswidrigerweise
pauschal mir 280,- bewilligt würde.
Die Belastungen liegen aber viel höher.
Wenn der Bescheid da wäre soll ich gleich
Widerspruch einlegen.

Es heißt zwar das kein Eigentum, wenn der Verlust > 10%, verwertet werden muss aber indem das Amt einfach
willkürlich über die Zahlungbereitschaft entscheidet
zwing man den Eigentümer zum Verwerten.

Ist tatsächlich so das alle die Eigentum haben
mutwillig in die Privatinsolvenz getrieben werden?
Wenn alle Betroffen erst vor Gericht gehen müssen
dann sind die Gerichte noch mehr überlastet.
Da hört und liest man das bei Eigentum alle Zinsen
und nebenkosten übernommen werden aber von Höchstsätzen
etc wird nicht erwähnt.

Gruss
CB

Hi,

Es heißt zwar das kein Eigentum, wenn der Verlust > 10%,
verwertet werden muss aber indem das Amt einfach
willkürlich über die Zahlungbereitschaft entscheidet
zwing man den Eigentümer zum Verwerten.

die Frage habe ich nicht verstanden. Willst Du wissen, ob Du Dein Vermögen aufbrauchen mußt, bevor Du ALG II bekommst? Ja, mußt Du! (Über den Freibetrag zur Altersvorsorge weißt Du sicher bescheid)

Gruß, Rainer

Hallo Rainer,

Es geht darum das das Amt nicht die vollen laufenden Kosten für das Eigentum übernehmen will.
Ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet die Wohnung unter Wert zu verkaufen und mit einem Berg von Schulden dazustehen.

Gruß CB

Hi,

Es geht darum das das Amt nicht die vollen laufenden Kosten
für das Eigentum übernehmen will.

Ich muß immer noch raten, es scheint um einen Kredit zu gehen?
Ja, da habe ich hier in w-w-w mal gelesen, daß das Amt die Zinsen zahlt, aber keine Tilgung. Irgendwie ist das ja auch logisch. Da stand dann aber auch, daß die Banken in dem Fall die Tilgung bis auf weiteres aussetzen und das später, in besseren Zeiten fortgesetzt werden kann. Wenn der Wohnraum ‚angemessen‘ (und selbst genutzt) ist, muß nicht verkauft werden.

Ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet die Wohnung unter
Wert zu verkaufen und mit einem Berg von Schulden dazustehen.

Angemessener eigener Wohnraum muß nicht verkauft werden.
Was nicht gezahlt wird, ist der Teil, der Dich auf Kosten der Steuerzahler zu Vermögen bringen würde.

Gruß, Rainer

Hallo Christian,

Es geht darum das das Amt nicht die vollen laufenden Kosten
für das Eigentum übernehmen will.

Woraus setzen sich diese zusammen?

Ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet die Wohnung unter
Wert zu verkaufen und mit einem Berg von Schulden dazustehen.

So bitter das im Einzelfall sein mag -es werden bei einer selbstbewohnten,„angemessenen“ ETW meines Wissens nur die Zinsen übernommen,wie Rainer schon sagte.
Ich frage mich allerdings schon,wie man (sofern das bei Dir der Fall sein sollte…)allen Ernstes erwarten kann,daß die Allgemeinheit für die Tilgung eines derartigen Kredits aufkommt,es sei denn,man wäre bereit im Falle einer Veräußerung der Whg. oder im Sterbensfall den Erlös auch wieder dem Steuertopf zufließen zu lassen.
Chris

Hallo Rainer,

das mit der Tilgung ist mir schon klar.
Aber sie wollen wie schon erwähnt nur 280,-
bewilligen und zwar pauschal weil das der Ortsübliche
Mietspiegel sei meine Belastungen(Zinsen, Grundsteuer, Nebenkosten)
ist aber erheblich höher den Rest soll ich mir
erklagen. Ich meine das Amt macht es sich sehr einfach.

Gruß
CB

hallo,
ist es denn wirklich Aufgabe der Solidargemeinschaft, Dein Eigentum zu bewahren, wenn die Kosten dafür ‚deutlich höher‘ liegen?
wärest Du bereit, die Differenz mal zurückzuzahlen, schlimmstenfalls durch nen Grundbucheintrag abzuscihern?

Greetz, Teutoburger

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