Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Übernahme von Umgangskosten.
Laut meinen Informationen muss die Arge Kosten für Umgangskosten zwischen Elternteil und Kind übernehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 ja wohl nochmal explizit festgestellt. Ausserdem haben Eltern die Pflicht und das Recht Ihre Kinder zu sehen.
Nun die Frage:
Ist für die Übernahme der Umgangskosten ein Gerichtsurteil notwendig?
Muss also das Elternteil vor dem Familiengericht klagen, damit dort eine Umgangsregel festgesetzt wird an der sich die Arge orientieren kann/muss oder müssen die Umgangskosten im üblichen Rahmen (also alle zwei Wochenenden und Ferien) übernommen werden, weil es ja die generelle Verpflichtung zur Umgangswahrnehmung gibt?
Gruß
Andre