ALG II Umzug 2 Wohnungen wer Zahlt?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Problem:

Ich habe heute angefangen in Schleswig-Holstein zu Arbeiten wohnen tue ich momentan in Braunschweig (Niedersachsen) und übergangsweise bei meinem Bruder. nun zu meinem Problem ich bin seit Dezember arbeitslos und beziehe ALG II nun ist der Fall das ich meine Wohnung in Braunschweig gekündigt habe und 3 Monate Kündigungsfrist habe. Hier muss ich mir ja eine Wohnung suchen weil 3 Monate bei meinem Bruder ist auch ungünsig. Jetzt zu meiner Frage muss das Arbeitsamt meine Wohnung in Braunschweig die vollen 3 Monate zahlen oder wollen die mich lieber in der Arbeitslosigkeit lassen denn ich kann keine 2 Wohnungen zahlen.

Mir ist schon Klar das ich die Wohnung in Schleswig-Holstein selber zahlen muss ist ja auch kein Problem.

Gibts Umzugskosten Hilfe?

Hoffe Ihr könnt mir dabei helfen

MFG Benni

Hallo,

leider MUSS die ARGE (oder wie die jetzt auch immer heißen) die (leerstehende) Wohnung nicht bezahlen. Manchmal (eher selten) macht sie es aber. Argument: Dann seid Ihr mich los.

Aus der Kündigungsfrist kannst Du aber rauskommen, wenn Du einen Nachmieter bringst. Das kann doch nicht so schwer sein. Kleine Annonce in Zeitung, Twitter, facebook, …, und ab geht die Luzie.

Im Normalfall trägt die ARGE die Umzugskosten - KANN-Leistung. Einfach beim Fallmanager vorsprechen.

Viel Erfolg.

Wenn du einen Nachmieter stellen kannst, bist du die extra Miete los. Schau in „Mietgesuche“ im Ortsblatt. Dein Vermieter darf nicht alles ablehnen. Die werden dich lieber arbeitend sehen.

Dein Bruder kann dir einen legitimen und realistischen Untermietvertrag ausstellen (Blankos gibt es beim Müller Markt) und so bist du nicht sooo verpflichtet. Die Miete kannst du durch das Wohngeldamt bezuschussen lassen.

Umzugskosten werden gestellt, du suchst die günstigste Autovermietung (Sixt, Herzt) auf, vereinbarst den Wagen (Sprinter bietet sich immer gut an) und gibst ArGe den Kostenvoranschlag. Die verrechnen direkt mit denen. Gut ist da eine Firma, die in beiden Städten Niederlassungen haben, da sparst du die Rückfahrt.

Erstausstattung wie Bett, Kühlschrank und Kleiderschrank wird auch z.T gesponsort, jedoch nur günstiges (meins war 2nd hand). Wenn du renovieren musst, werden Materialkosten bezahlt, wobei du jeden Artikel auflisten musst.

Z.B Pinsel-Set = 4,99.
Raufasertapeten für 70 m² Wohnung = 8 Rollen (3,99 das St)

Je mehr du denen entgegen kommst, desto hilfreicher sind sie. Ich habe 2001 - 2004 viel Unterstützung gebraucht. Noch heute pflege ich den persönlichen Kontakt zu meiner damaligen beraterin. Unsere Beziehung begann mit

„Frau B. ich brauche dringend Ihre Hilfe und Unterstützung“.

Sie sagte mir, dass die meisten Anwärter Forderungen stellen und dass sie „da echt einen Hals kriegt“.

Sie hat mir den Sozialtarif der Telekom eingerichtet, usw.

Dir alles Gute,

Andi

Hallo Benni,

der Umzug muss beim Jobcenter vorher (!) beantragt werden und durch Arbeitsaufnahme begründet sein! Nur Dann kannst du Umzugskosten etc.geltend machen. Wenn du das vor Antritt der Arbeit nicht gemacht hast, hast Du nachträglich leider keinerlei Ansprüche mehr geltend zu machen!. Hast du es beantragt so zahlt das Jobcenter nur eine Miete, nämlich die in Schleswigholstein und auch nur so lange bis du die Arbeit aufgenommen hast, denn danach verdienst du ja sicher ausreichend um die Miete selbst zu zahlen, sonst würde sich der Aufwand ja gar nicht lohnen nach Braunschweig zu gehen. Bist du in BS und brauchst trotz Arbeit ergänzend Alg II, dann kannst Du die dortige Miete geltend machen, aber nicht die in SH. Somit wird dir nichts anderes übrig bleiben als übergangsweise in ein billiges Wohnheim zu gehen, oder beim Bruder wohnen zu bleiben.

Gruß Gwen