ALG II Umzug-alles bissel wirr ;o)

Liebe Gemeinde,

heute hätte ich wiedereinmal eine Frage zu einem rein fiktiven Fall. Alle handelnden Personen sind frei Erfunden und Hinweise werden nur als Richtlinie betrachtet :o))

Max und Moritz wohnen in einer WG. Max geht fleißig arbeiten und steht nicht im ALG II Bezug. Moritz macht eine Reha-Ausbildung über das Arbeitsamt und bekommt seinen Mietanteil von der ARGE.
Nun ist das Problem, dass in der Wohnung alles schon sehr veraltet ist. Es läuft alles über Strom. Im Bad gibt es Durchlauferhitzer, in der Küche Boiler und natürlich, wie soll es anders sein, Nachtspeicherofen.

In Zeiten der explodierenden Strompreise denken Max und Moritz nun darüber nach, in eine andere, sparsamere, Wohnung zu ziehen- wieder WG-mäßig aufgeteilt. Diese andere Wohnung ist nicht nur von den qm minimal kleiner, sondern kostet auch etwas weniger als die jetzige Wohnung. Die jetzige Wohnung und vor allem der Mietbereich von Moritz wurden von der Arge seinerzeit als angemessen anerkannt.

Max überlegt nun, wie es sich im Falle einer Zustimmung zum Umzug mit der Mietkaution verhält. Da Moritz damals quasi „zugezogen“ ist, brauchte er damals keine Mietkaution bezahlen. Das müsste er jetzt jedoch tun. Trägt die Arge den Kautionsanteil von Moritz? Sollte die ARGE nun so eine komische Bürgschaft anbieten, gilt die dann nur für den Kautionsanteil von Moritz oder für die gesamte Kaution? Da der Vermieter die Kautiuon sowieso lieber in Bar hätte vermute ich, dass er sich nicht auf so ein „Misch Masch“ einlassen wird. Welche Ansprüche den Umzug betreffen könnte Moritz noch bei der Arge geltend machen?

Vielen Dank für alle Hilfen :o)

Grüße in die Runde
Thomas ^^

Hallo,

Max überlegt nun, wie es sich im Falle einer Zustimmung zum
Umzug mit der Mietkaution verhält. Da Moritz damals quasi
„zugezogen“ ist, brauchte er damals keine Mietkaution
bezahlen.

am einfachsten ist es, wenn Max mit Moritz einen Untermietvertrag abschließt. Dafür muss aber die Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden!

Das müsste er jetzt jedoch tun. Trägt die Arge den
Kautionsanteil von Moritz? Sollte die ARGE nun so eine
komische Bürgschaft anbieten, gilt die dann nur für den
Kautionsanteil von Moritz oder für die gesamte Kaution?

Man kann sich gegen eine Bürgschaft wehren, da der Vermieter ein Recht auf eine Barkaution hat. Eine Bankbürgschaft muss der VM z. B. auch nicht dulden, http://www.mietkaution.org/info/kautionsbuergschaft-…
Der Vermieter, der nach dem BGB grundsätzlich Anspruch auf eine Barkaution hat,

aber der Mieter hat das Recht, die Kaution in bis zu 3 Raten zu bezahlen. http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Vermieter die Kaution sowieso lieber in Bar hätte vermute
ich, dass er sich nicht auf so ein „Misch Masch“ einlassen
wird. Welche Ansprüche den Umzug betreffen könnte Moritz noch
bei der Arge geltend machen?

Daher auf ein Darlehen bestehen, auf das man einen Rechtsanspruch hat (Sollvorschrift) das dann aber zu 10% des Regelbedarfes monatl. aufgerechnet werden darf.
http://www.buzer.de/s1.htm?a=22&g=&kurz=SGB+II&ag=2602
abs. 6 Satz 3 Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37329.htm
(2) 1Die Höhe der Aufrechnung beträgt bei Erstattungsansprüchen, die auf den §§ 42 und 43 des Ersten Buches, § 328 Absatz 3 Satz 2 des Dritten Buches oder § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des Zehnten Buches beruhen, 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs,