Hallo!
ALGII-Empfängerin hat sich von ihrem Lebenspartner getrennt u hat von der ARGE eine Auflage bekommen, in eine kleinere Wohnung zu ziehen, da die derzeitige für sie mit Sohn (10) zu gross is, um genau zu sein liegt sie 4 m² über den ihr zustehenden 60 m² u alleine mit Sohn etwa 20 € über dem ihr zustehenden Mietpreis. ARGE hat gedroht, keinerlei Miete zu zahlen, wenn sie sich nich was passendes sucht. Sie hat gesucht u was gefunden, kann den Umzug aber keinesfalls alleine stemmen (Epileptikerin, kein Führerschein) , ARGE verweigert jegliche Hilfe, nichtmal ein Darlehen zur Deckung der Umzugskosten wurde ihr bewilligt.
Wie is nu zu verfahren? Selbst der Amtsleiter stellt auf stur 
Gruss
Mutschy
Hallo,
gibt es keine Verwandschaft, Freunde und/oder Bekannte die beim Umzug mithelfen können?
Gruß
Samira
Beratungsstelle aufsuchen!
ARGE hat gedroht, keinerlei Miete zu zahlen,
… was dummes Zeug ist. Es wird dann nur der Anteil für die zustehende Fläche bezahlt. Wohl VHS-Kursler als Pap-Nasen bei der ARGE?
Wie is nu zu verfahren? Selbst der Amtsleiter stellt auf stur
Nachdem gerade eben ein HIV-kranker ALG2-Empfänger Mehrbedarf erfolgreich durchgeboxt hat, würde ich mit Beratung und anwaltlicher Hilfe ebenfalls den juristischen Weg gehen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…
In der Zwischenzeit kann ein Einzug beim Herrn Amtsleiter erwogen werden. Oder in den Räumlichkeiten der ARGE, je nach Qualität des Kaffees.
Mit den Suchbegriffen:
Arbeitslosenzentrum
sollte eine Beratungsstelle auffindbar sein.
Gruß
Stefan
Hallo,
Hallo!
gibt es keine Verwandschaft, Freunde und/oder Bekannte die
beim Umzug mithelfen können?
Leider nicht, Mutter is ebenfalls alleinstehend, Einzelkind, etc pp. Fakt ist: ARGE hat ihr nen Umzug „befohlen“ u sie kann auf keinerlei Hilfe bauen 
Paradoxerweise is die ARGE nichtmal damit einverstanden, dass sie die Miete selber trägt. Im Gegenteil; sie versucht, die ALGII-Empüfängerin mit aller Macht aus der Wohnung zu bekommen ?)
Gruß
Samira
Gruss
Mutschy
Hallo,
Leider nicht, Mutter is ebenfalls alleinstehend, Einzelkind,
etc pp. Fakt ist: ARGE hat ihr nen Umzug „befohlen“ u sie kann
auf keinerlei Hilfe bauen 
was die ArGe wie gesagt nun definitiv nicht kann. Sie kann lediglich sagen, daß nicht mehr als der Satz bezahlt wird, der bei einer kleineren Wohnung übernommen wird. Wenn die Fragestellerin es sich leisten kann, kann sie nach Belieben wohnen bleiben. Wenn das zu teuer wird ist ein Umzug natürlich empfehlenswert, aber erwzingbar ist er nicht.
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