ALG II und Abendschule

Hallo zusammen,

folgende Behauptung steht im Raum: Wenn ein ALG II Empfänger eine Abendschule besucht, z.B. um seinen Realschulabschluss nachzuholen, dann ist er aus Sicht des AA kein Arbeitsloser oder Arbeitssuchender mehr, sondern Schüler, und er erhält kein ALG II mehr, auch wenn er weiterhin Arbeit sucht und dem Arbeitsmarkt ja auch zur Verfügung steht (daher Abend schule).

Kann mir jemand sagen,
a) ob das stimmt und
b) falls ja, worauf sich das stützt und
c) falls nein, wie man den SB des AA davon überzeugen kann?

Grüße
Sebastian

Hallo

beim MDR hab ich vor einiger Zeit grad das Gegenteil gesehn, Da wurden junge Leute grad zum Schulbesuch/Abschluss vergattert, ansonsten Streichung von Hartz IV. Ich denke mal das das einheitlich geregelt ist, denn ein vernünftiger Schulabschluss ist ja Grundlage für alles andere. Bei Hartz IV ist eben noch vieles unklar und es wird noch jede Menge nachregulierung geben müssen. Wenn dein SB eben diese Meinung vertritt, versuch ein Gespräch mit dem Chef zu bekommen, ansonsten sag ihm einfach, dass er dich sonst nie los wird. Gesetze werden nun mal von Bürokraten gemacht und haben manchmal mit der Realität und gesunden Menschenverstand eben nichts zu tun

LG
Mikesch

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Hallo

ich habe letztens gehoert, dass auch Abiturienten u. U. ALG II bekommen koennen, und zwar hat das eine Beraterin des Bundesministeriums gesagt, die muesste das doch wissen.

Also: Schule und ALG II - kein Widerspruch per se.

Viele Gruesse Thea

Hallöchen,

ALGII kriegt, wer erwerbsfähig ist.
Erwerbsfähig ist, wer mind. 3 Std. täglich arbeiten kann.
Ich habe diverse Jugendliche zu betreuen, die Abendschule machen und ALGII bekommen.
Macht er eine Vollzeitschule, bekommt er kein ALGII, sondern Sozialgeld - in identischer Höhe.

Also dürfte es so oder so kein Problem geben.

Liebe Grüße
Andrea