Alg II und alles was dazu gehört

Mahlzeit zusammen!
Also mit der Tür ins Haus geplatzt:
Morgen halte ich in der Berufsschule ein Referat über Hartz IV. Ich habe als Quellen größtenteils zuverlässige Texte benutzt (Gesetzgeber selbst, Attack, Verdi…), allerdings tun sich für mich noch folgende Fragen auf:

  1. Das Arbeitslosengeld wurde doch zu Beginn der Arbeitslosigkeit bislang über einen Zeitraum von 12 - 18 Monatengewährt. Frage:
    a) ist es richtig, dass sich die Dauer der Zahlung nach der Dauer der Beschäftigung richtet?
    b) wieviel Kohle wird in Form von „Arbeitslosengeld“ ausgezahlt?
    c) Wie hoch war der Betrag der Arbeitslosenhilfe, die im Anschluss an den Anspruch auf Arbeitslosengeld, ausgezahlt wurde?

  2. Gibt es mit dem AlgII überhaupt noch die Unterscheidung oder wird man mit Beginn der Arbeitslosigkeit nun direkt der geringere Betrag ausgezahlt, der als ArbeitslosengeldII, der Sozialhilfe gleichgestellt wird? Vielleicht wäre hierbei ein entsprechendes beispiel hilfreich…

  3. Was hat es mit dem Niedriglohnsektor in Bezug auf Hartz IV auf sich. Die Ausweitung dieses Sektors war doch schon im Hartz II, mit der Einführung der 400-€-Jobs das große Thema. Sollte ich nun den Niedriglohnsektor auch als Themenpunkt in meinem Referat behandeln?

  4. Im Bundestag wurde über die Verabschiedung der Gesetze (u.a. Hartz IV) am 17.10.03 abgestimmt. Wann wurde es durch den Bundestag verabschiedet?

Ich bin über jede Form der Unterstützung dankbar. Mir würde auch ein einfacher Verweis auf zuverlässge Quellen sehr weiterhelfen!

Grüße,
Chriz

Edit: Alg II und alles was dazu gehört
… Frage 2 konnte ich schob selbst beantworten