Hallo,
kann ein selbstständiger Unternehmer von der Arge fordern, dass auf Grund extremer monatlicher Unterschiede der Einnahmen das Durchschnittseinkommen über 12 Monate berechnet wird, obwohl der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate beträgt?
Es handelt sich fiktiv um ein Unternehmen, welches entsprechend der Saison verdient, fünf Monate gehen gut (also Gewinn grade so über dem Satz), der Rest ist nix oder minus.
Klar, diese fünf Monate von ALG II abmelden und dann wieder neu beantragen, das wäre die logischste Variante, ist aber eben mit extrem viel Arbeit verbunden, die auch Geld kostet. Zumal sich diese fünf Monate nicht hintereinander im Jahr ergeben.
Gruß
Selorius