ALG II und Aufstocker

Hallo,

kann ein selbstständiger Unternehmer von der Arge fordern, dass auf Grund extremer monatlicher Unterschiede der Einnahmen das Durchschnittseinkommen über 12 Monate berechnet wird, obwohl der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate beträgt?

Es handelt sich fiktiv um ein Unternehmen, welches entsprechend der Saison verdient, fünf Monate gehen gut (also Gewinn grade so über dem Satz), der Rest ist nix oder minus.

Klar, diese fünf Monate von ALG II abmelden und dann wieder neu beantragen, das wäre die logischste Variante, ist aber eben mit extrem viel Arbeit verbunden, die auch Geld kostet. Zumal sich diese fünf Monate nicht hintereinander im Jahr ergeben.

Gruß
Selorius

Hallo

Es handelt sich fiktiv um ein Unternehmen, welches entsprechend der Saison verdient, fünf Monate gehen gut (also Gewinn grade so über dem Satz), der Rest ist nix oder minus.

Unternehmen mit typische Saisongeschäften (z. B. Eisdiele) werden sogar extra erwähnt als Fälle, die jährlich abgerechnet werden sollen. Ich weiß zwar im Moment nicht mehr wo, aber irgendwo in den Bestimmungen für die Argen.

Hier z. B. steht was davon, da ist auch ein Link zur Arge drin:
http://buerokraft48.de/alg2wiki/index.php/Bewilligun…

Also gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen, hinsichtlich der Dauer. Bei Widerspruchsablehnungsbescheid klagen. Man kann eigentlich nicht verlieren, zumindest dann nicht, wenn es sich um ein typisches Saisongeschäft handelt.

Viele Grüße