ALG II und baldiger Studiumsbeginn

Hallo!

Ich habe folgende Frage: Eine Person bekommt seit 4 Monaten ALG II, hat sich nun aber, da sie einfach keine Stelle findet, dazu entschlossen, ein Studium aufzunehmen. Dieses beginnt in 2 Monaten, d.h.ab dem Zeitpunkt bekommt die Person keine Leistungen der Arge mehr, sondern kann Bafög beantragen und möchte zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Solch eine Beschäftigung ist bereits in Aussicht. Doch was ist mit dem Zeitraum bis Studienbeginn? Muss die Person sich in dieser Zeit weiter um eine Vollzeitstelle bemühen, obwohl das Ende der Bedürftigkeit so nah ist? Oder reicht es wenn sie bei der Arge angibt, dass sie ab dem soundsovielten Student ist? Denn wenn jemand einen Job kriegt, aber dieser erst in einigen Monaten beginnt, wird doch auch nicht erwartet, dass dieser jemand sich dennoch weiter um eine andere Stelle bemüht, oder?

Ich hoffe ich habe meine Fragen verständlich ausgedrückt und jemand kann mir weiterhelfen!

LG, Nicole

Natürlich muss man keinen Job in diesem kurzen Zeitraum aufnehmen, es sei denn es wäre eine Stelle die zufällig genau bis zu dem Zeitraum befristet wäre. Ich reite jetzt nicht auf irgendwelchen Paragraphen rum, weil sich das auch mit ein bisschen logischem Denken erklären muss. Als Rückversicherung würde ich mich aber mit dem zuständigen Arbeitsvermittler in Verbindung setzen.

Grüße von Nicole zu Nicole