Hallo!
Ich habe folgende Frage: Eine Person bekommt seit 4 Monaten ALG II, hat sich nun aber, da sie einfach keine Stelle findet, dazu entschlossen, ein Studium aufzunehmen. Dieses beginnt in 2 Monaten, d.h.ab dem Zeitpunkt bekommt die Person keine Leistungen der Arge mehr, sondern kann Bafög beantragen und möchte zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Solch eine Beschäftigung ist bereits in Aussicht. Doch was ist mit dem Zeitraum bis Studienbeginn? Muss die Person sich in dieser Zeit weiter um eine Vollzeitstelle bemühen, obwohl das Ende der Bedürftigkeit so nah ist? Oder reicht es wenn sie bei der Arge angibt, dass sie ab dem soundsovielten Student ist? Denn wenn jemand einen Job kriegt, aber dieser erst in einigen Monaten beginnt, wird doch auch nicht erwartet, dass dieser jemand sich dennoch weiter um eine andere Stelle bemüht, oder?
Ich hoffe ich habe meine Fragen verständlich ausgedrückt und jemand kann mir weiterhelfen!
LG, Nicole