Alg II und Datenschutz

Muss eine Ehefrau eine Verdienstbescheinigung von ihrem Arbeitgeber ausfüllen lassen, wenn ihr Ehemann Alg II beantragt, oder reichen da nicht auch die Lohnabrechnungen?

Sie möchte nicht, dass ihr Arbeitgeber davon erfährt.

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

reichen aus!

VG René